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von Franz-Josef Nieberding

Pausenaufsicht

An den BBS Bersenbrück gibt es ein klar festgelegtes Verfahren zur Sicherstellung und Durchführung der Pausenaufsicht.

Aktuelle Pausenaufsicht

Der aktuelle Pausenaufsichtsplan findet sich in der jeweils aktuellen Fassung auf IServ

Der Wege- und Bereichsplan

Der Wege- und Bereichsplan wird in Abstimmung von Erweiterte Schulleitung, Gleichstellungsbeauftragter und Personalrat an die jeweils aktuellen Erfordernisse angepasst.


Verfahren

Da die Pausenaufsicht von besonderer Bedeutung ist, wird diese nach einem festgelegtem Verfahren organisiert:

Die Aufsichtsbereiche und –zeiten der BBS Bersenbrück werden von der erweiterten Schulleitung nach Rücksprache mit dem Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten festgelegt. Pausenaufsichten werden von jeder Lehrkraft durchgeführt. Eine Reduzierung auf eine Aufsicht erfolgt bei einer planmäßig hälftigen Unterrichtsverpflichtung, sowie allen andern gesetzlichen Vorgaben (z.B. Schwerbehinderung). Zu jedem Planungsdurchlauf startet die Planung nach einer festgelegten Reihenfolge in einer anderen Abteilung. Nach Prüfung durch die erweiterte Schulleitung wird der Pausenaufsichtsplan per E-Mail an alle Lehrkräfte verteilt. Ab Verteilung per E-Mail und Hinweis im Schulleitungsprotokoll gilt der neue Pausenaufsichtsplan. Die jeweils gültige Fassung des Pausenaufsichtsplans kann in iserv abgerufen werden. Änderungswünsche und Anmerkungen können mit der Abteilungsleitung besprochen werden. Eventuelle Änderungen müssen im veröffentlichten Pausenaufsichtsplan in Verantwortung der Abteilungsleitung erfasst werden.

Für das Schuljahr 2020/2021 gilt folgende Reihenfolge: 2,3,4,5,1

Hinweise zur Durchführung der Pausenaufsicht

Informationen des MK zur Aufsichtspflicht