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von Thomas Kohne

Zielvereinbarungsprozess

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Grundsätzliches

Entsprechend des RdErl. d. MK v. 08.07.2013 führen die Abteilungsleitungen im Namen der Berufsbildenden Schulen des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück mit den Bildungsgangleitungen Zielvereinbarungen durch. Hierzu werden die schulischen Kennzahlen (s.u.) und die Ergebnisse anderer interner sowie externer Evaluationen herangezogen. Die Landeskennzahlen werden im Handbuch „Schulisches Controlling“ Niedersächsisches Kultusministerium, Stand März 2011, (S.11 ff.) beschrieben.

Alle vier Jahre werden zusätzlich die mit der Landesschulbehörde vereinbarten Ziele im schulinternen Zielvereinbarungsprozess berücksichtigt (vgl. Zielvereinbarung mit der Landesschulbehörde).

Zielvereinbarungen werden auf den verschiedenen hierarchischen Ebenen der Schule getroffen. Abteilungsleitungen führen mit Bildungsgangs- und Fachgruppenleitungen Zielvereinbarungsgespräche, deren Ziele vorher in den jeweiligen Bildungsgängen und Fachgruppen abgestimmt wurden. Die Ergebnisse sind die Basis für den Zielvereinbarungs- und Rechenschaftsprozess gegenüber dem Schulvorstand. Dabei sind die Funktionszuweisungen nach dem Niedersächsisches Schulgesetz (§§ 34, 35 a, 38 a, 40 und 43) und die Erwartungshorizonte der Schule zu beachten.

Die Zielvereinbarungen sind schriftlich zu fassen und werden von beiden Vereinbarungspartnern unterschrieben. Sie sind schulöffentlich.

Zielsetzung der Zielvereinbarungsgespräche

• Besprechung der Ziele (schulische Kennzahlen, interne/externe Evaluation) mit den BG-Leitungen zur Herstellung von Transparenz und Abstimmung über die mit den Kernaufgaben verbundenen Arbeitsprozesse und deren Dokumentation (Welche Ziele hat der Bildungsgang für welche Kernaufgaben festgelegt und dokumentiert?).

• Aussprache über den Stand und die Entwicklung der Zielvereinbarungen mit den BG-Leitungen der Bildungsgänge (Wie ist der Stand der Zielvereinbarungen und was ist für die erfolgreiche Umsetzung erforderlich?).

• Aussprache über die Umsetzung der für die Zielerreichung realisierten Arbeitsprozesse (Sind die Arbeitsprozesse für alle transparent nachvollziehbar dokumentiert und umgesetzt?).

• Austausch über den Stand der Arbeit in den Bildungsgängen mit dem Abteilungsleiter und Identifikation von Unterstützungsbedarf.

• Identifikation von schulweiten Entwicklungen und Herausforderungen. (Gibt es erkennbar Problemlagen, die in mehreren Bildungsgängen erkennbar sind?)