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von Thomas Kohne

4 Nutzungsorndung mobile Endgeräte und KI

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4.1 Grundhaltung

Die BBS Bersenbrück versteht digitale Medien und Künstliche Intelligenz als Bestandteil moderner Lern-, Arbeits- und Lebenswelten. Sie können Lernen unterstützen, Kommunikation erleichtern und berufliche Handlungskompetenz fördern. Gleichzeitig braucht der Umgang mit mobilen digitalen Endgeräten klare Regeln. Ziel dieser Nutzungsordnung ist ein verantwortungsvoller, respektvoller und datenschutzkonformer Umgang mit digitalen Geräten und KI-Anwendungen.

Im Mittelpunkt stehen:

  • konzentriertes Lernen,
  • Schutz der Persönlichkeitsrechte,
  • Datenschutz,
  • Fairness bei Leistungsnachweisen,
  • respektvolles Miteinander,
  • verantwortungsvolle Mediennutzung.

4.2 Geltungsbereich

Diese Nutzungsordnung gilt für alle Schülerinnen und Schüler der BBS Bersenbrück während der Schulzeit, auf dem Schulgelände, bei schulischen Veranstaltungen sowie bei Prüfungen und Leistungsnachweisen. Sie gilt für alle mobilen digitalen Endgeräte und Wearables, insbesondere für:

  • Smartphones,
  • Tablets,
  • Smartwatches,
  • Smartglasses / Datenbrillen,
  • Kopfhörer und Earbuds mit Kommunikations- oder KI-Funktionen,
  • Fitness-Tracker,
  • digitale Ringe,
  • sonstige internetfähige, aufnahmefähige oder KI-gestützte Geräte.

4.3 Nutzung im Unterricht

Im Unterricht ist die private Nutzung mobiler digitaler Endgeräte grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Nutzung ist nur zulässig, wenn die Lehrkraft auf der Basis eines Bildungsgangbeschlusses ausdrücklich erlaubt oder anordnet. Die Nutzung darf dann ausschließlich für unterrichtliche Zwecke erfolgen.

Die Lehrkraft entscheidet, wann, wie und wofür digitale Geräte eingesetzt werden. Ohne Freigabe bleiben die Geräte stummgeschaltet, außer Sichtweite oder an einem von der Lehrkraft festgelegten Ort. Nicht erlaubt sind im Unterricht insbesondere:

  • private Nachrichten,
  • Social Media,
  • Gaming,
  • Streaming,
  • private Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen,
  • private KI-Nutzung ohne Arbeitsauftrag

4.4 Nutzung in Pausen und Freistunden

In Pausen und Freistunden dürfen mobile digitale Endgeräte grundsätzlich genutzt werden. Dabei gilt:

Andere Personen dürfen nicht gestört oder belästigt werden.

  • Lautsprecher dürfen nicht verwendet werden.
  • Die Nutzung muss respektvoll und rücksichtsvoll erfolgen.
  • Persönlichkeitsrechte und Datenschutz sind jederzeit zu beachten.
  • Bild-, Ton- und Videoaufnahmen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller Betroffenen erlaubt.

Die Schule empfiehlt, Pausen auch für persönliche Gespräche, Bewegung und Erholung zu nutzen.

4.5 Bild-, Ton- und Videoaufnahmen

Bild-, Ton- und Videoaufnahmen von Personen sind ohne deren ausdrückliche Zustimmung verboten. Das gilt für das Erstellen, Speichern, Weiterleiten, Veröffentlichen und Teilen solcher Aufnahmen. Verstöße können schulische Maßnahmen und strafrechtliche Folgen haben. Verboten sind insbesondere:

  • heimliche Aufnahmen,
  • Aufnahmen in Umkleiden, Toiletten oder geschützten Bereichen,
  • Weiterleitung von Bildern oder Videos ohne Zustimmung,
  • Cybermobbing,
  • beleidigende, diskriminierende, menschenfeindliche oder strafbare Inhalte.

4.6 Smartwatches, Smartglasses und andere Wearables

Smartwatches, Smartglasses und vergleichbare Wearables dürfen im Unterricht keine Kommunikations-, Aufnahme-, Mithör- oder Überwachungsfunktionen nutzen. Während des Unterrichts ist ein Schulmodus, Flugmodus oder vergleichbarer Modus zu aktivieren, sofern das Gerät nicht ausdrücklich für Unterrichtszwecke freigegeben wurde. Smartglasses oder vergleichbare Geräte mit Kamera-, Aufnahme- oder Displayfunktion dürfen im Unterricht nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Lehrkraft verwendet werden.

4.7 Nutzung von Künstlicher Intelligenz

Künstliche Intelligenz kann Lernen und Arbeiten unterstützen. Ihre Nutzung muss jedoch transparent, verantwortungsvoll und datenschutzkonform erfolgen. Die Nutzung von KI-Anwendungen im Unterricht ist nur erlaubt, wenn sie durch die Lehrkraft zugelassen oder ausdrücklich beauftragt wurde. Wer KI zur Erstellung oder Bearbeitung von Arbeitsergebnissen nutzt, muss dies kenntlich machen. Die Lehrkraft entscheidet, in welcher Form die KI-Nutzung ausgewiesen wird. Möglich sind zum Beispiel Angaben wie:

  • verwendetes KI-Werkzeug,
  • Zweck der Nutzung,
  • Art der Unterstützung,
  • Umfang der Überarbeitung durch die Schülerin oder den Schüler.

Die Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit des Ergebnisses bleibt immer bei der Schülerin oder dem Schüler. KI darf nicht genutzt werden, um eine eigene Leistung vorzutäuschen.

4.8 Datenschutz bei KI-Anwendungen

Bei der Nutzung von KI-Anwendungen sind die Datenschutzvorgaben einzuhalten. In KI-Systeme dürfen keine personenbezogenen, vertraulichen oder sensiblen Daten eingegeben werden, sofern hierfür keine ausdrückliche schulische Freigabe vorliegt. Nicht eingegeben werden dürfen insbesondere:

  • Namen von Schülerinnen und Schülern,
  • Namen von Lehrkräften,
  • Fotos, Videos oder Tonaufnahmen von Personen,
  • Leistungsdaten,
  • Gesundheitsdaten,
  • private Kontaktdaten,
  • betriebliche Informationen aus Ausbildungsbetrieben, Praktika oder Projekten,
  • interne schulische oder vertrauliche Unterlagen.

Es dürfen nur KI-Anwendungen genutzt werden, die für den jeweiligen schulischen Zweck zugelassen oder datenschutzrechtlich zulässig sind.

4.9 Prüfungen und Leistungsnachweise

In Prüfungen, Klassenarbeiten, Klausuren und sonstigen Leistungsnachweisen sind mobile digitale Endgeräte grundsätzlich ausgeschaltet und an dem vorgesehenen Ort abzulegen, sofern die verantwortliche Lehrkraft keine andere Regelung trifft. Dies gilt auch für Zweitgeräte, Smartwatches, Smartglasses, Kopfhörer und andere Wearables. Nicht abgegebene oder unerlaubt genutzte Geräte können als Täuschungsversuch gewertet werden. Die unerlaubte Nutzung von KI-Anwendungen bei Leistungsnachweisen kann ebenfalls als Täuschungsversuch gewertet werden.

4.10 Notfälle

In Notfällen erhalten Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, Kontakt zu Angehörigen aufzunehmen. Dies geschieht grundsätzlich über das Schulsekretariat oder nach Absprache mit einer Lehrkraft.

4.11 Maßnahmen bei Verstößen

Verstöße gegen diese Nutzungsordnung werden klar und angemessen geahndet. Dabei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Mögliche Maßnahmen sind:

  1. Ermahnung und pädagogisches Gespräch,
  2. Aufforderung zur Beendigung der Nutzung,
  3. vorübergehende Einbehaltung des Geräts bis zum Ende des Unterrichtstages,
  4. Dokumentation im Klassenbuch,
  5. Information der Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern,
  6. weitere Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen nach dem Niedersächsischen Schulgesetz.

Bei schwerwiegenden Verstößen, insbesondere bei heimlichen Aufnahmen, Cybermobbing, strafbaren Inhalten, Datenschutzverstößen oder Täuschungsversuchen, wird die Schulleitung informiert. Bei Verdacht auf strafrechtlich relevantes Verhalten kann die Polizei eingeschaltet werden.

Lehrkräfte durchsuchen keine privaten Geräte. Eine Einsichtnahme in Inhalte erfolgt nur mit ausdrücklicher freiwilliger Zustimmung der betroffenen Person; bei Minderjährigen ist zusätzlich die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

4.12 Schlussbestimmung

Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der Schulordnung der BBS Bersenbrück. Sie wird regelmäßig überprüft und bei technischen, rechtlichen oder pädagogischen Entwicklungen angepasst.