| Teilzeit | |
|---|---|
| Organisation | BBS insgesamt |
| OE Verantwortung | Kuznetsov |
| Information | Information |
| Verantwortlich | Kalvelage |
| Schlagworte | Teilzeit |
Teilzeitbeschäftigung kann aus unterschiedlichen Gründen beantragt werden und wirft häufig organisatorische, rechtliche und schulinterne Fragen auf. Auf dieser Seite sind dazu zentrale Informationen, Hinweise und weiterführende Materialien gebündelt. Bei Fragen wenden Sie sich an die Verwaltungsleitung der BBS oder die Gleichstellungsbeauftragten.
Teilzeiterlass
Der Teilzeiterlass enthält die maßgeblichen Regelungen für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte und bildet eine wichtige Grundlage für schulische Absprachen.
Erwartungshorizont Teilzeitbeschäftigte BBS BSB
Der schulische Erwartungshorizont zur Teilzeit wurde zwischen Schulleitung, Personalrat und Gleichstellungsbeauftragten abgestimmt. Er dient als Orientierung für verlässliche Absprachen zum Unterrichtseinsatz von Teilzeitbeschäftigten.
Arten von Teilzeit
Teilzeit kann aus unterschiedlichen Gründen beantragt werden. Dazu gehören insbesondere Teilzeit aus familiären Gründen und Teilzeit in Elternzeit. Die jeweilige Form der Teilzeit kann unterschiedliche Auswirkungen auf Antragstellung, Einsatz und Rahmenbedingungen haben. Eine erste Übersicht über die verschiedenen Arten von Teilzeit gibt ein Vortrag der Gleichstellungsbeauftragten.
Antragsfristen
- Der Teilzeitantrag ist immer spätestens zum Ende des Schulhalbjahrs für das kommende Schuljahr zu stellen. So ist spätestens bis zum 20.1. eines Jahres für das darauffolgenden Schuljahr der Antrag bei der Abteilungsleitung zu stellen. Das RLSB hat einen hybriden Teilzeitantrag entwickelt, hierbei erfolgt die Datenerfassung direkt am PC. Anschließend wird der vollständige Antrag generiert und kann ausgedruckt und unterschrieben werden. Die Einreichung erfolgt wie gehabt über die Abteilungsleitungen. Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, finden Sie diesen Antrag hier. Die hybriden Anträge sollen später Grundlage für vollständige digitale Workflows werden.
Weitere Informationen/ rechtliche Grundlagen der Teilzeit:
- Das Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG) enthält unter anderem Regelungen zur Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit sowie zu Teilzeitarbeit und familiengerechter Arbeitsgestaltung.
- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schafft den allgemeinen rechtlichen Rahmen zum Schutz vor Benachteiligung und ist auch für Fragen der Gleichbehandlung im schulischen Kontext relevant.
- Das NLBV stellt ein Merkblatt über Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubungen nach dem NBG und dem NRiG einschl. Elternzeit (ohne Altersteilzeit) für Beamte zur Verfügung. (Link wieder aktuell?)
- Der RdErl. d. MK v. 7.4.2017 enthält besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. (Link aktuell?)
- Die Hinweise zu den Auswirkungen von Teilzeit und Elternzeit auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit geben einen Überblick über mögliche Folgen für die Versorgung.