Praktikumsbetreuung | |
---|---|
Organisation | Verwaltung |
Information | Formular |
Verantwortlich | Hilker |
Schlagworte | Praktikumsbetreuung |
Je nach Bildungsgang können in der Stundentafel der Schulformen Betriebspraktika (Betreuung) oder Prakatika (Beratung) vorgesehen sein.
Betriebspraktikum
Soweit diese Bestimmungen Betriebspraktika vorsehen, hat die Schule die Durchführung zu organisieren und in geeigneter Weise sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler ordnungsgemäß daran teilnehmen und von den Lehrkräften beraten werden. Die Dauer der in diesen Bestimmungen vorgesehenen Betriebspraktika kann in jedem Schuljahr um bis zu sechs Wochen dadurch verlängert werden, dass die Schulferien in diesem Umfange für Betriebspraktika genutzt werden. Eine Praktikumsbetreuung vor Ort ist vorgesehen, Fahrtkosten können abgerechnet werden.
Praktikum
Soweit diese Bestimmungen Praktika vorsehen, ist nur die Beratung der Schülerinnen und Schüler durch die Lehrkräfte der Schule vorgesehen. Eine Praktikumsbetreuung vor Ort ist nicht vorgesehen.
Fahrtkosten
Um Fahrtkosten für die Betreuung der Praktikanten vor Ort abrechnen zu können, muss vor dem Besuch ein Dienstreiseantrag gestellt werden. Alternativ kann auch einmal pro Schuljahr die generelle Dienstreisegenehmigung beantragt werden.
Die Abrechnung der Reisekosten für die Praktikumsbetreuung muss spätestens sechs Monate nach dem ersten Besuch erfolgen (Ausschlussfrist!!). Der Nachweis der Praktikumsbesuche erfolgt über das Formular "Dokumentation Praktikumsbesuche". Bei der Berechnung der gefahrenen Strecken sind die hier zusammengefassten Hinweise zu beachten.