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Förderkonzept
Organisation BBS insgesamt
Information Konzept
Verantwortlich Holzgrefe
Schlagworte Förderung, Förderkonzept, individuelle Förderung


Lt. Niedersächsischem Schulgesetz und QM-Erlassen werden Schülerinnen und Schüler und ggf. weitere zu Beteiligende auf Grundlage eines schulweit abgestimmten Konzeptes über die individuelle Kompetenzentwicklung informiert. Dies führt auf Basis schulischer Vereinbarungen zu einer systematischen und individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler der BBS Bersenbrück. An den BBS Bersenbrück wird ein solches Verfahren in dem vorliegenden Förderkonzept umgesetzt, welches auf einer Gesamtkonferenz im Jahr 2013 abgestimmt wurde.

Stufenplan des Förderkonzeptes

Mit dem Förderkonzept soll ein Verfahren in das Schulleben eingeführt werden, welches den gezielten Umgang mit Schwächen von Schülerinnen und Schülern bezüglich der Bereitschaft und/oder Fähigkeit zu Lernen und Mitzuarbeiten zum Ziel hat. Neben den üblichen Maßnahmen, die in einem differenzierten Unterricht an den BBS Bersenbrück angewendet werden und den bereits festgelegten Fördermöglichkeiten wird ein dreistufiges Verfahren durchgeführt.

Das Verfahren startet, wenn die Hälfte einer Lerngruppe mangelhafte oder ungenügende Leistungen aufweisen (z. B. 10 von 20 Schülern/-innen haben in einer Klassenarbeit die Note 5 oder 6).

Erste Stufe

Zeitraum: Erste Noteneinschätzung vor den Herbstferien

Wenn eine Fachlehrkraft in einem Fach, Lernfeld oder Lerngebiet absehen kann, dass über die Hälfte der Schüler*innen in diesem Bereich mangelhafte oder ungenügende Leistungen erbringen, so erstellt die Fachlehrkraft eine Tabelle (siehe Anlage), die erste Maßnahmen beinhaltet. Diese Tabelle wird dann mit den betroffenen Schüler*innen besprochen und an die Klassenlehrkraft weitergeleitet.

Zweite Stufe

Zeitraum: Kurz vor dem Eltern-/Ausbildersprechtag

Hat sich zu diesem Zeitpunkt das Notenbild nicht verbessert, wird bei erneutem Überschreiten des Auslösepunktes eine zweite Tabelle von der Fachlehrkraft an die Klassenlehrkraft weitergereicht. Die Klassenlehrkraft lädt daraufhin die Mitglieder der Klassenkonferenz zu einer Pädagogischen Konferenz ein, in welcher über weitere Schritte und Maßnahmen zur Förderung der Schüler*innen diskutiert wird. Zu diesem Zeitpunkt können auch Vorschläge für den Bedarf an Förderunterricht für das zweite Halbjahr angeregt werden. Die Eltern und in der Teilzeitberufsschule auch die Betriebe sollten zu diesem Zeitpunkt bei den eingeleiteten Maßnahmen beteiligt werden.

Dritte Stufe

Zeitraum: Ende Februar

Auf Basis der Halbjahreszeugnisse wird eine Analyse der Noten durchgeführt. Lehrkräfte, deren Lerngruppe in einem Fach/Lernfeld über dem Auslösepunkt liegen, bekommen eine E-Mail. Beim Erreichen des Auslösepunktes bzw. einer dauerhaften schwachen Beurteilung wird eine dritte Tabelle mit Maßnahmen erstellt. Die Klassenlehrkraft nimmt mit Beratungslehrkräften, schulischer Sozialarbeit oder Mitgliedern JBA Kontakt auf, um über den weiteren Werdegang gemeinsam mit den Schüler*innen Gespräche zu führen. Diese Maßnahmentabelle wird einem Mitglied der Erweiterten Schulleitung weitergeleitet.

Evaluation

Das Verfahren wird durch die Zensurenkonferenzen gesteuert. Zum Ende des Schuljahres sollten bei Überschreitung des Auslösepunktes Beratungsgespräche mit den schwachen Schülerinnen und Schülern geführt worden sein.

Sammlung verschiedener Fördermaßnahmen

Diese Sammlung ist nicht abschließend und dient als Anregung.Zusatzaufgaben:

  • Zusätzliche Aufgaben
  • Monatsaufgaben/-pläne
  • Bewertete Hausaufgaben

Nachhilfe:

  • Hilfen bei der Organisation (Vermittlung von Schüler*innen, Hilfen zum Teilhabepaket etc.)
  • Vermittlung zu assistierter Ausbildung (AsAflex)
  • Nutzung der Denkzeit

Einzelgespräche:

  • Gespräche zum Leistungsstand
  • Coachinggespräche mit Zielvereinbarungen

Abstimmung/ Vernetzung:

  • Elterngespräche
  • Gespräche mit Ausbildungsbetrieben
  • Klassenlehrer*innen einbeziehen
  • Klassenteam einbinden
  • Pädagogische Konferenzen

Unterrichtsgestaltung in Form von:

  • Binnendifferenzierung
  • Gruppen-/ Partner*innenarbeit (homogen-heterogen)
  • Individuelle Lernzeiten
  • rechtzeitige Bekanntgabe von Klassenarbeiten

Adressen und Ansprechpartner für Fördermaßnahmen

Informationen zu guten Ansätzen aus der BBS, zu Ansprechpartnern in der Schule, aber auch den aktuellen Ansprechpartnern externer Partner finden Sie auf IServ unter Förderung.

Die Ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) wurde im September 2021 durch die Assistierte Ausbildung flexibel (AsAflex) ersetzt. Der bewährte Nachhilfe- und Stützunterricht bleibt für alle jungen Menschen, die auf Probleme während ihrer Ausbildung stoßen, bestehen, es gestaltet sich nur individueller bei AsAflex.Weitere Informationen zu AsAflex.

Förderunterricht nach Nr. 2.10 Eb-BbSVo

Die Möglichkeit der Einrichtung solcher Stunden hängt von der Unterrichtsversorgung der BBS ab. An jeder Schule soll jedoch ein Stundenpool für den Förderunterricht eingerichtet werden. Die in diesem Pool vorgehaltenen Stunden können einen Umfang von bis zu 5 v. H. aller in der Berufseinstiegsklasse, der einjährigen Berufsfachschule und der Berufsschule zu erteilenden Stunden der o. g. Schulformen erreichen. Da Förderunterricht nur im Bedarfsfall erteilt werden soll, dürfen auch im laufenden Schuljahr Stundenpläne zugunsten von Fördergruppen umgeschichtet werden.