Lt. Niedersächsischem Schulgesetz und QM-Erlassen werden Schülerinnen und Schüler und ggf. weitere zu Beteiligende auf Grundlage eines schulweit abgestimmten Konzeptes über die individuelle Kompetenzentwicklung informiert. Dies führt auf Basis schulischer Vereinbarungen zu einer systematischen und individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler der BBS Bersenbrück.
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Dies ist die Version von 23. Februar 2024, 09:18 von Thomas Kohne
Förderkonzept
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