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von Janbernd Kröger

AZAV

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AZAV
Organisation Abteilung 4
Information Prozess
Verantwortlich Kröger
Schlagworte AZAV


Für die generalistische Pflegeausbildung, die Pflegeassistenz und die Sozialpädagogische Assistenz findet jährlich eine Zertifizierung nach AZAV statt. Dadurch können auch Umschüler*innen beschult werden.

Die Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV) ist eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) aufgrund § 184 SGB III. Sie trat am 6. April 2012 in Kraft.

FachgruppeFG-LeitungSchlagworte
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KernaufgabenmodellKrögerKAM-BBS
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