Die Lehrkräfte sind neben den Schülerinnen und Schülern die wesentlichen Personen einer Schule.
Der Schulleiter ist dafür verantwortlich, dass jede Lehrkraft ihre Unterrichtsverpflichtung erfüllt. Hierzu gehört das Berechnen, Festsetzen und Überwachen der Unterrichtsverpflichtung (s. hierzu § 43 NSchG, §§ 2 u. 4 Nds. ArbZVO-Schule). Diese Aufgabe wird an den BBS Bersenbrück von den jeweiligen Abteilungsleitungen vorgenommen.
Viele Regeln zur Arbeitszeit von Lehrkräften sind im Bildungsportal verlinkt.
Detaillierte Verfahren für einen reibungslosen Ablauf der Lehrkräfte sind an den BBS Bersenbrück im BBS-Wiki dokumentiert und stellen neben den Erlassen und Verordnungen und den Darstellungen im Schulverwaltungsblatt die Ablauforganisation sowie den Geschäftsverteilungsplan der Schule dar. Dazu kommen Aufgaben zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz.