Inklusion | |
---|---|
Organisation | BBS insgesamt |
Information | Prozess |
Verantwortlich | Mehlich |
Schlagworte | Inklusion |
Inklusive Schule
Ausgehend von der Verpflichtung, den Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, wurde das niedersächsische Schulgesetz §4 NSchG: inklusive Schule geändert.
Menschen mit Beeinträchtigungen soll eine umfassende und uneingeschränkte Teilhabe an Bildung durch Einrichtung eines barrierefreien, gleichberechtigten und hochwertigen Unterrichts ermöglicht werden. Durch diese verpflichtende Umsetzung wurden die öffentlichen Schulen seit 2013 schrittweise zu inklusiven Schulen.
Ob die betroffenen Schüler*innen die Möglichkeit inklusiv beschult zu werden wählen oder aber weiterhin Schulen mit einem besonderen Förderschwerpunkt besuchen, beispielsweise das Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte oder das Landesbildungszentrum für Blinde, entscheiden die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schüler*innen.
An der BBS Bersenbrück hat die Inklusion einen besonders hohen Stellenwert und wurde schon vor der verpflichtenden Einführung praktiziert, sodass bereits vielfältige Erfahrungen vorliegen underfolgreiche Projekte "Trecker-Projekt", Antrag, B-LAN, Ber-LIN durchgeführt wurden.
Hinsichtlich der realen Umsetzung der inklusiven Schule ist entscheidend, dass Inklusion als ein Prozess anzusehen ist, bei dem auf die verschiedenen Bedürfnisse der Schüler*innen eingegangen wird und manche Schritte daher erst geplant und perspektisch umgesetzt werden müssen. Dabei bedeutet Inklusion nicht: alle sind gleich, sondern alle sind gleichwertig.
Ansprechpartner
Direkte Ansprechpersonen für die Aufnahme und Beschulung von Schüler*innen mit Beeinträchtigungen sind:
Silke Wencker, Region des Lernens
Tel.: 05439/ 9402-218
wencker@bbs-bsb.de
Ralph-Thomas Mehlich, Fachkraft für Inklusionsprozesse
Tel.: 05439/ 9402-270
mehlich@bbs-bsb.de
Es gibt enge Kooperationen mit der heilpädagogischen Hilfe in Bersenbrück, den Netzwerkschulen der Region des Lernens, der Jugendberufsagentur sowie der Reha-Beratung der Agentur für Arbeit.
Weiterhin kann jederzeit der Kontakt zum regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum RZI vermittelt werden.
Möglichkeiten in der Beschulung
Möglichkeiten Schüler*innen inklusiv zu beschulen gestalten sich vielfältig z.B.:
- in der Anpassung der Unterrichtsorganisation
- in räumlichen Veränderungen
- mit individuellen Hilfsmittel
- mit zusätzlicher personeller Unterstützung
Bei der Aufnahme/Beschulung von Schüler*innen mit einem inklusiven Förderbedarf sind folgende Dokumente hilfreich:
- die Checkliste
- Informationen und Möglichkeiten des Nachteilsausgleiches und als Zusammenfassung und Hinweise aus der Gesamtkonferenz
- Informationen und Möglichkeiten der Sonderpädagogischen Unterstützung
- Für Auszubildende mit Behinderungen gibt es einen besonderen Praxisband.
Bestimmungen
RdErl. d. MK 15.3.2022 Sonderpädagogische Beratung durch mobile Dienste
Grundlegende Bestimmungen und Vorgaben finden sich diesbezüglich in den Handlungsoptionen für die inklusive Schule.
Weiterführende Informationen:
Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (RdErl. d. MK v. 1.8.2021 – 53.4 - 80 109-10)
Aufsatz zur Verordnung zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes [1]
Links und Unterstützungsangebote
Projekt "Begleitung in inklusive Ausbildung und Arbeit“ (BiAA)
Bildungsportal Nds. "Inklusive Schule"