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von Thomas Kohne

Polizei und Staatsanwaltschaft

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Der staatliche Bildungsauftrag setzt voraus, dass die BBS Bersenbrück den Schülerinnen und Schülern einen Ort der Sicherheit, der Verlässlichkeit und des Vertrauens bietet. Dies zu gewährleisten ist zunächst Aufgabe aller an Schule Beteiligten: Schülerinnen und Schüler, Schulleitung, Lehrkräfte, Betriebe, Eltern sowie Schulträger.

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Prävention

Nicht erst bei drohender Gefahr, sondern präventiv bereits im schulischen Alltag, muss im Unterricht und bei anderen geeigneten Anlässen jede Schule die gemeinsame Verantwortung aller für ein gewaltfreies und friedliches Schulleben thematisieren. Dabei ist auf die sachkundige Hilfe von Polizei und Staatsanwaltschaft zurückzugreifen. Die BBS Bersenbrück hat daher ein Präventionskonzept entwickelt und pflegt dieses weiter.

Schule, Polizei und Staatsanwaltschaft haben das gemeinsame Ziel, die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler beim Schulbesuch zu gewährleisten und Straftaten im Lebensraum zu verhüten. Zudem soll die Entscheidung von Schülerinnen und Schülern zu gesetzestreuem Verhalten auch außerhalb der Schule gestärkt werden.

Im Sinne dieser gemeinsamen Zielsetzung ist die vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit von Schule, Polizei und Staatsanwaltschaft kontinuierlich weiter zu fördern, durch abgestimmte Maßnahmen zu konkretisieren und zu verbessern.


Die Zusammenarbeit zwischen Schule Polizei und Staatsanwaltschaft wird in einem Erlass geregelt.

Weitergehende Information zu der Arbeit der Polizei und deren Verfahren gibt eine Handreichung der Polizeidirektion Oldenburg mit dem Titel "Was passiert, wenn Schüler Straftaten begehen." aus dem Jahr 2018