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von Thomas Kohne

SV-Beratungslehrkräfte

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Grundsätzlich ist es die Aufgabe des SV-Beratungslehrkraft, den Schülern bei all ihren Aktivitäten Hilfestellung zu bieten. D. h. sie ist im Vorfeld von Aktionen Ansprechpartner und hat hier im wesentlichen beratende Funktion. Gibt es Termine zu klären, verweist die SV-Beratungslehrkraft auf diejenigen Personen der BBS, die hierzu zu fragen sind. Das Einholen der Informationen besorgen die SV-Vertreter selber. Ebenso geht es um Fragen, die aufgrund von Problemen auftreten, die aus der Schülerschaft an die SV herangetragen wurden. Auch hier wird die SV-Beratungslehrkraft aktiv, sondern vermittelt die ihrer Meinung nach zur Problemlösung geeigneten Ansprechpartner.

Nur in Ausnahmefällen, nämlich dann, wenn die Bemühungen der SV-Schüler nicht erfolgreich waren, tritt die SV-Beratungslehrkraft selbst in Aktion. Aber auch in diesem Fall geht es nicht darum, für die SV eine Lösung zu erreichen, sondern es geht darum, die entsprechenden Parteien, eventuell unter Moderation der SV-Beratungslehrkraft, an einen Tisch zu bekommen.

Die folgend, nicht abschließende, Aufzählung von Aufgaben verdeutlicht das Tätigkeitsgebiet.

Die SV-Beratungslehrkraft

• wird jährlich von der Schülervertretung in geheimer oder offener Abstimmung gewählt

• organisiert die SV-Wahl und die Gremienarbeit der SV (z.B. Schulvorstand)

• stellt die Beteiligung an Schulentwicklungsprozessen der BBS sicher

• berät und unterstützt die Schülervertretung

• steht bei Projekten der SV beratend zur Seite

• aktualisiert in Absprache mit dem Schülerrat das digitale Schwarze Brett der SV

• pflegt den Kontakt zum Beratungsteam der BBS

• pflegt den Kontakt zum Team Öffentlichkeitsarbeit der BBS

• nimmt an den Sitzungen der Schülervertretung teil

• hat ein Vetorecht bei der Abstimmung über die Verwendung von SV-Finanzen

• dokumentiert die Finanzen der SV und übernimmt mit einem Mitglied der Schulleitung die Kassenprüfung

• organisiert die jährliche Zielvereinbarung mit dem Schulleiter

• hält die Satzung der SV aktuell

• ist Raumverantwortlich für den SV-Raum

Die Arbeit der SV-Beratungslehrkraft wird mit einer Anrechnungsstunde aus dem gemeinsamen Topf vergütet.