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von Thomas Kohne

Deutscher Qualifikationsrahmen DQR

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Deutscher Qualifikationsrahmen DQR
Organisation BBS insgesamt
Information Information
Verantwortlich Kohnen
Schlagworte Deutscher Qualifikationsrahmen, DQR, Zeugnisse


In den Ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS) wird im Abschnitt zwei unter Punkt 3.9 der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) beschrieben.

Demnach sind auf dem Zeugnis der Berufseinstiegsschule und allen Abschlusszeugnissen der berufsbildenden Schulen die erreichte Niveaustufe nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen zu vermerken.

  • Auf dem Zeugnis der Berufseinstiegsschule — Klasse 1 wird die Niveaustufe 1 vermerkt
  • Die Berufseinstiegsschule — Klasse 2, die Berufsschule nach § 66 BBiG und § 42r der Handwerksordnung und die einjährige Berufsfachschule, die nicht auf dem Sekundarabschluss I — Realschulabschluss aufbaut, sind der Niveaustufe 2 zugeordnet.
  • Die Klasse 2 der zweijährigen Berufsfachschule, die zum Sekundarabschluss I — Realschulabschluss führt, die einjährige Berufsfachschule, die auf dem Sekundarabschluss I — Realschulabschluss aufbaut, und die Berufsschule bei zweijährigen dualen Berufsausbildungen sind der Niveaustufe 3 zugeordnet.
  • Die Berufsschule bei mindestens dreijährigen dualen Berufsausbildungen, die berufsqualifizierende Berufsfachschule, die Fachoberschule, die Berufsoberschule und das Berufliche Gymnasium sind der Niveaustufe 4 zugeordnet.
  • Die Fachschule ist der Niveaustufe 6 zugeordnet.

Für das Ausweisen der Niveaustufen auf den Zeugnissen berufsbildender Schulen sind die folgenden Formulierungen zu verwenden:

  • Berufsschulabschlusszeugnis:„Der Abschluss ist in Verbindung mit dem Berufsabschluss (Prüfung vor der zuständigenStelle) im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau ............ zuzuordnen.“
  • Abschlusszeugnisse doppeltqualifizierender Berufsfach- und Fachschulen:„Der Abschluss ........... (Berufsabschlussbezeichnung) ist im Deutschen und EuropäischenQualifikationsrahmen dem Niveau .......... zugeordnet.“
  • Abschlusszeugnisse berufsqualifizierender Berufsfach- und Fachschulen ohne Doppelqualifizierung, der Berufseinstiegsschule, der Berufsfachschulen, die zu einem schulischen Abschluss führen, sowie der Fachoberschule, der Berufsoberschule und des Beruflichen Gymnasiums:„Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau .......... zugeordnet.“
  • Zeugnisse der Berufseinstiegsschule — Klasse 1: „Das Zeugnis ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 1 zugeordnet.“