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von Thomas Kohne

3 Fehlzeitenregelung BBS

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Version vom 26. Mai 2023, 09:55 Uhr von Thomas Kohne (Diskussion | Beiträge) (Fehlzeitenregelung Schulordnung)
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3.1 Grundsätzlich

  • Ich bin verpflichtet, am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen teilzunehmen.
  • Fehlzeiten müssen von mir immer schriftlich begründet werden.
  • Bei Problemen kann ich mich an das Beratungsteam der Schule wenden.
  • Wenn ich minderjährig bin, muss eine erziehungsberechtigte Person Anträge mitunterschreiben.

3.2 Was muss ich genau tun, wenn ich fehle?

Umgehende Meldung der Fehlzeiten:

Bei Krankheit melde ich mich zwischen 7:15 und 7:40 Uhr über das virtuelle Klassenbuch oder telefonisch im Sekretariat ab (Tel: 05439-9402-0). Wenn mir die Fehlzeiten vorher bekannt sind, reicht die rechtzeitige Information über das Fehlen direkt bei der Klassenlehrkraft. In den Bildungsgängen kann es darüber hinausgehende Beschlüsse geben.

Schriftliche Entschuldigung vorlegen:

Spätestens am dritten Fehltag muss ich eine schriftliche Entschuldigung abgeben, aus der der Grund der Fehlzeit ersichtlich wird (vgl. SVBl. 12/2016). Berufsschüler legen eine vom Ausbilder abgezeichnete Kopie der AU oder eine Entschuldigung vor.

Fehlen bei Klassenarbeiten:

Wenn ich an Tagen fehle, an denen eine angekündigte Klassenarbeit geschrieben wird, oder wenn es vom Schulleiter angeordnet ist, muss ich eine ärztliche Krankmeldung abgeben. Nach Beschluss eines Bildungsgangs können die Termine für Nachschreibearbeiten außerhalb der regulären Unterrichtszeit gelegt werden.

Beurlaubung vom Unterricht:

Wenn ich aus besonderen Gründen einen Tag beurlaubt werden möchte, z. B. aufgrund einer Teilnahme an Führerscheinprüfungen oder Jugendfahrten, muss ich den Antrag rechtzeitig - mindestens eine Woche vorher - bei der Klassenlehrkraft stellen.

Bei einer mehrtägigen Befreiung vom Unterricht benötige ich zusätzlich die Genehmigung von Mitgliedern der Schulleitung. Das Schulformular zur Befreiung vom Unterricht ist zu verwenden.

Unterrichtsstoff nachholen:

Wenn ich nach meiner Krankheit oder der Unterrichtsbefreiung wieder zur Schule komme, ist es selbstverständlich, dass ich mich bei meinen Mitschülern nach dem versäumten Unterrichtsstoff erkundige und diesen nacharbeite.

Anordnung von (amts-)ärztlichen Attesten:

Der Schulleiter kann im Einzelfall anordnen, dass ich für jede Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung vorlege oder mich beim Gesundheitsamt vorstellen muss.

Arztbesuche außerhalb des Unterrichts:

Arztbesuche dürfen nicht während der Schulzeit stattfinden. Besondere Ausnahmen müssen vorher mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer abgesprochen werden.

Bußgelder:

Das Fernbleiben von der Schule ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern geahndet werden. Halte ich die Fehlzeitenregeln nicht ein, wird nach Androhung ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Wenn im Einzelfall nichts anderes geregelt ist, kann am vierten unentschuldigten Fehltag die Androhung des Bußgeldes erfolgen. Spätestens am achten unentschuldigten Fehltag kann das Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Noten für Arbeits- und Sozialverhalten:

Die entschuldigten und unentschuldigten Fehltage erscheinen auf meinem Zeugnis. Fehlstunden werden zu Fehltagen zusammengefasst. Der Umfang der Fehlzeiten kann Einfluss auf die Noten, insbesondere das Arbeits- und Sozialverhalten haben.

Portfolio:

Bildungsgänge der BBS Bersenbrück können eine Zeugnisanlage (Portfolio) beschließen. Diese soll den Unternehmen das Verständnis des Zeugnisses erleichtern. Hier können Fehlzeiten auch dann ausgewiesen werden, wenn diese im Zeugnis des Bildungsgangs nicht vorgesehen sind.