Beratungskonzept | |
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Organisation | BBS insgesamt |
Information | Konzept |
Verantwortlich | Rolf |
Schlagworte | Beratungskonzept |
Vorbemerkungen
Die BBS-Bersenbrück muss sich in einer stetig im Wandel befindlichen Gesellschaft nicht nur dem herausfordernden Erziehungs- und Bildungsauftrag stellen, sondern auch und besonders der beratenden Begleitung Jugendlicher und junger Erwachsener beim Einstieg in das Berufsleben.
So gehört die Beratung der Schüler*innen neben dem Unterrichten, Beurteilen und Fördern zu den Kernkompetenzen dieser Schule. Das Beratungsteam der BBS erweitert die allgemeine Beratung durch die Unterrichtenden und Schulleitung mit einer professionellen und von Vertraulichkeit, Freiwilligkeit und Unabhängigkeit geprägten Beratung.
Die Grundwerte des Beratungsteams sind an dem pädagogischen Leitbild der Schule orientiert: Die Schüler*innen sollen befähigt werden, ihren Platz in der Gesellschaft zu finden, diese mitzugestalten - als informierte und gebildete Bürger*innen (siehe auch: Päd. Leitbild der BBS-Bersenbrück).
Beratungsinstanzen
Schüler*innen, Eltern, Ausbilder*innen und Kolleg*innen können auf ein unkompliziertes Beratungssystem zurückgreifen, um bei Problemen angemessene Lösungen zu finden. Die in der Beratung tätigen Personen kennen ihre Kompetenzen untereinander und informieren sich gegenseitig. Sie bilden ein multiplexes Netzwerk.
Als Besonderheit der BBS Bersenbrück gilt die Arbeit des sogenannten Beratungsteams, das sich intensiv und vielseitig den Beratungsfällen annimmt.
Beratungsteam
Das Beratungsteam bildet sowohl in sich selbst ein multiplexes Netzwerk – mit den ganz unterschiedlichen Professionen der jeweiligen Beratungspersonen – als auch mit Kooperationspartnern außerhalb der Schule (siehe 2.4)
Die Wahrung der Schweigepflicht und der Vertraulichkeit sind Voraussetzung für gelingende Beratung. Das Beratungsteam arbeitet unabhängig ohne Weisung und unabhängig von möglichen Sanktionen (z.B. erfolgte Erziehungsmaßnahmen bei Ratsuchenden).
Dem Beratungsteam der BBS-Bersenbrück gehören zwei Sozialpädagog*innen, zwei Beratungslehrer*innen, ein Berufsschulpastor, ein Berufsschuldiakon, sowie eine Schulseelsorgerin an (siehe 2.2.)
Das Beratungsteam trifft sich wöchentlich (fest etablierte Zeit) zum gegenseitigen Austausch und zur etwaigen Fallbesprechung. Einzelberatung findet in der Regel im Raum 1.18 (Beratungsraum) statt.
Die Personen des Beratungsteams nehmen nicht nur die Beratung und Seelsorge an Schüler*innen wahr, sie unterstützen und beraten auch das Kollegium der BBS.
Mit Ausnahme der Sozialarbeiter*innen sind die anderen Mitglieder als Fachlehrer*innen in den verschiedenen Schulformen eingesetzt und können so die Erfahrungen aus der Beratungsarbeit im Team und im Unterricht implementieren.
Der Schulleiter ist an der gelingenden Arbeit des Beratungsteams interessiert, informiert es regelmäßig über seine pädagogischen Konzepte und unterstützt dessen Tätigkeit im Schulalltag.
Die Mitglieder
Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit nimmt besonders Schüler*innen in den Fokus, die sozialpädagogischer Hilfe bedürfen. Bei auffälligen Schulversäumnissen und Schulabbrüchen wird die Schulsozialarbeit eingeschaltet. Sie arbeitet eng mit dem Lehrerkollegium und der Schulleitung zusammen. Des Weiteren steht sie im engen Kontakt mit den externen Kooperationspartnern (siehe 2.4.). Ein besonderer Fokus liegt auf der Prävention und der Berufsorientierung der Schüler*innen.
Mit ihrer (vom Unterricht) unabhängigen Rolle, der regelmäßigen Anwesenheit in der Schule und ihrer geltenden Schweigepflicht, bietet die Schulsozialarbeit ein niedrigschwelliges und flexibles Unterstützungsangebot für Schüler*innen, Personensorgeberechtigte, Lehrer*innen und Betriebe. Für die Schulsozialarbeit gelten die Grundsätze der Freiwilligkeit, Vertraulichkeit und Unabhängigkeit (siehe Vorbemerkungen Punkt 1.).
Ziel der Schulsozialarbeit ist es, individuelle Hilfen anzubieten, um den sozialen Benachteiligungen und individuellen Problemlagen entgegenzuwirken und somit den Schüler*innen eine soziale, schulische und berufliche Integration zu ermöglichen. Somit können Schüler*innen mit komplexen schulischen oder sozial-emotionalen Problemlagen in eine längerfristige, sozialpädagogische Begleitung und Betreuung im Schulalltag übernommen werden. Aufgrund der regelmäßigen Netzwerkarbeit und den daraus resultierenden weitreichenden Kontakten arbeitet die Schulsozialarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern und Beratungsstellen im Sinne einer Einzelfallhilfe zusammen.
Die Schulsozialarbeit beachtet und respektiert zu jeder Zeit die Verantwortungsstrukturen der Schule und die Verantwortungsbereiche der anderen Schulmitglieder. Sie ist ausschließlich beratend (nicht disziplinarisch, siehe 2.1.) tätig.
Durch den Erlass vom 25.11.2010 des Niedersächsischen Kultusministeriums ist die Schulsozialarbeit aufgrund ihrer Kompetenzen in Mediation, Teambildung und Kommunikation an Berufsbildenden Schulen der Berufseinstiegsschule (BES) zugeordnet.
Beratungslehrkräfte
Die zwei Beratungslehrkräfte sind vor Ort präsente Ansprechpersonen für Schüler*innen, Eltern, Ausbilder*innen, Ausbildungsberater*innen der Kammern und Innungen, Lehrkräften und Schulleitung. Sie arbeiten schulintern in den Bereichen Schullaufbahnberatung, Einzelfallhilfe und Systemberatung.
Die Beratungslehrkräfte arbeiten in einem kooperativen Netzwerk (siehe 2.4.). In regelmäßigen Dienstbesprechungen tauschen sie sich mit Beratungslehrkräften der Schulen des Landkreises Osnabrücks aus.
Berufsschulpastor
Der Berufsschulpastor erteilt regulären Fachunterricht (Religion) und steht als Ansprechpartner in seelsorgerlichen Belangen der Schülerschaft und dem Kollegium zur Verfügung. Er begleitet Schüler*innen in besonderen Lebensphasen durch Amtshandlungen wie Taufe, Trauung oder Beerdigung). Des Weiteren gestaltet er mit den Schüler*innen regelmäßig Schulgottesdienste; führt Sterbebegleitseminare mit Pflegeschüler*innen durch (auch außerhalb des Unterrichtes). Als Vorsitzender des Ausschusses „Schule und Bildung“ des Kirchenkreises Bramsche ist er Kontaktperson zwischen der Bildungsarbeit der Schulen und dem Kirchenkreis.
Berufschuldiakon
Der Berufschuldiakon ist im regulären Fachunterricht Religion eingesetzt. Er ist ebenfalls Ansprechpartner für Schüler*innen bei seelsorgerischen Fragestellungen. Weiterhin organisiert er schülernahe Projekte und Expert*innengespräche im Unterricht. Als Mitglied des Beratungsteams ist er aktiv an Beratungsprozessen beteiligt.
Schulseelsorge
Seit 2015 ergänzt eine nicht katechetische Lehrkraft als Schulseelsorgerin die Seelsorge des Beratungsteams. Sie übt aufgrund ihrer besonderen, vertrauensvollen Stellung einen wichtigen Teil der schulischen Beratung aus. Sie bietet allen am Schulleben beteiligten Personen niedrigschwellige Unterstützung, Stärkung, sowie eine seelsorgerische Beratung. Die Schulseelsorge widmet sich der Begleitung und Orientierung von Jugendlichen in ihren vielfältigen schulischen und familiären Herausforderungen und steht auch Eltern in ihren Sorgen um die Zukunft ihrer Kinder durch Austausch und Beratung bei.
Die Unterstützer
Lehrkräfte
Die Lehrkräfte sind die ersten Ansprechpersonen für die Schüler*innen ihrer Klasse. Sie haben die Möglichkeit die Mitglieder aus dem Beratungsteam anzusprechen und Kontakt zu externen Berater*innen herzustellen. Darüberhinaus können sie Schüler*innen bei auftretenden Problemen über ein geeignetes Unterstützungsangebot (z.B. Schulsozialarbeit) informieren.
Schulleitung
Die Schulleitung ist Ansprechpartner bei Problemlagen von Schüler*innen, Eltern, Lehrkräften und allen weiteren Mitarbeitern*innen der Schule. Sie ist aktiv an den Beratungsprozessen innerhalb und außerhalb der Schule beteiligt (siehe Kooperationspartner)(siehe 2.1. Vorbemerkungen).
Fachkraft für Inklusionsprozesse
Die Arbeit der Fachkraft für Inklusionsprozesse fokussiert sich auf die Koordination und Beratung von Inklusionsprozessen an der BBS Bersenbrück. Kernaufgabe ist die Beratung von Schüler*innen mit sonderpädagogischer Unterstützung sowie die Unterstützung der Klassenkonferenzen zur Festlegung des individuellen Nachteilsausgleichs. Zusätzlich wirkt er bei dem Auswahlverfahren der Schulpflichterfüllung in Jugendwerkstätten (SiJu) mit.
Schülervertretungs-Vertrauenslehrkraft
Die SV Vertretungslehrkraft ist Ansprechpartnerin für die Schülervertretung der Schule und berät diese bei der Umsetzung ihrer Aufgaben. Sie steht (mit der Schülervertretung) im Kontakt mit dem Beratungsteam.
Externe Kooperationspartner der Beratung an der Schule
Die kommunalen Beratungsstellen vor Ort, die Institutionen zur Lernhilfe, die schulpsychologische Hilfe und die therapeutischen Praxen der Region, werden durch die in der Schule an der Beratung Beteiligten fallbezogen angefragt.
Mit dem Fachdienst Jugend, der Jugendberufsagentur, dem Gesundheitsamt, der Agentur für Arbeit, den örtlichen und regionalen Betrieben und Verwaltungen, den Verbänden und Kammern, den Fortbildungseinrichtungen, der Polizei, den Kirchen, den Fachhochschulen und Universitäten bestehen im Rahmen der Beratungsaufgaben Kooperationen.
Schlussbemerkungen
Damit schulische Beratung bedarfsgerecht gelingen kann, muss sie ihre Grenzen gemessen an den zur Verfügung stehenden Ressourcen und strukturellen Rahmenbedingungen erkennen und die Ratsuchenden gegebenenfalls an außerschulische Beratungsmöglichkeiten und therapeutische Einrichtungen vermitteln.