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von Thomas Kohne

Beratungskonzept

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Im Folgenden ist eine Entwurffassung des neuen Beratungskonzepts der BBS zu lesen. Diese wird bis zu Ihrer entgültigen Fertigstellung noch weiter abgestimmt werden


Vorbemerkungen

Im Erlass „Einsatz und Weiterbildung von Beratungslehrern“ vom 08.04.2004 wird die Erstellung eines Beratungskonzepts der Schule gefordert. In dessen Rahmen sollen nicht nur die Arbeit der Beratungskräfte, sondern auch die Aufgaben der anderen an der Beratung in der Schule beteiligten beschrieben werden.

Die Beratung der Schüler*innen zählt neben dem Unterrichten, Beurteilen und Fördern zu den Kernaufgaben der Schule. Sie sollte neben der Schulleitung und den ausgewiesenen Beratungsfachkräften der Schule auch von jeder Lehrperson im Sinne der Schüler*innen durchgeführt werden. Dies kann auch in Form von Kurz- oder Alltagsberatung stattfinden. Die speziellen Beratungsfachkräfte der Schule ergänzen diese Formen der Beratung durch ihre professionellen, von Freiwilligkeit, Vertraulichkeit und Unabhängigkeit geprägten Angebote.

Bezogen auf den Umstand, dass oft verschiedene Funktionen von ein und derselben Person wahrgenommen werden, soll im folgenden Beratungskonzept eine Klärung der verschiedenen Beratungsrollen vorgenommen werden.


1. Bezug zum pädagogischen Leitbild
Durch einen Blick auf das pädagogische Leitbild der Schule wird deutlich, auf welchen Grundwerten die Arbeit in der BBS basiert. Auf eben diese Grundwerte stützt sich auch das vorliegende Beratungskonzept.

In einem durch Wertschätzung und Toleranz geprägten Schulklima werden die Schüler*innen optimal auf die Bewältigung ihrer individuellen Lebenssituationen vorbereitet. Durch, von allen an der Schule tätigen Akteur*innen, gelebte Kooperation wird die Selbstwirksamkeit aller gestärkt und die Schule bietet einen Raum für "[...]eigenverantwortliches, selbstständige, nachhaltiges und soziales Handeln" (Pädagogisches Leitbild der BBS Bersenbrück, Punkt 5).


„Die SchülerInnen werden befähigt, ihren Platz in der Gesellschaft zu finden, diese Mitzugestalten und als informierte und gebildete BürgerInnen eine Rolle zu spielen.“

(Pädagogisches Leitbild der BBS Bersenbrück, Punkt 5)


Wir als Schule müssen uns auf die, sich ändernden, Schülerpersönlichkeiten und die Veränderungen des gesellschaftlichen Umfeldes einstellen. Die beratende Begleitung des Erziehungsprozesses und des Einstiegs in das Berufsleben ist an unserer Schule eine wesentliche Aufgabe.


2. Eigenschaften des BeratungssystemsEltern und Schüler*innen müssen auf ein unkompliziertes Beratungssystem zurückgreifen können, um bei Problemen angemessene Lösungen zu finden.

Die in der Beratung tätigen Personen kennen ihre Kompetenzen untereinander und informieren sich gegenseitig. Sie bilden ein kooperatives Netzwerk.

Als Besonderheit der BBS Bersenbrück gilt die Arbeit des sogenannten Beratungsteams, (bestehend aus zwei Beratungslehrer*innen, zwei Schulsozialpädagog*innen und einem Berufschulpastor eine Schulseelsorgerin und einem Schuldiakon), das sich intensiv und vielseitig den Beratungsfällen annimmt.


3. Beratungsgrundsätze

Freiwilligkeit: Jede Beratung an der BBS Bersenbrück folgt dem Grundsatz der Freiwilligkeit. Schüler*innen bestimmen letzendlich selbst, ob sie eine Beratung in Anspruch nehmen und was sie in dieser von sich mitteilen möchten. Des Weiteren entscheiden sie eigenständig, ob und in welcher Form eine weitere Unterstützung erfolgen soll.

Vertraulichkeit: Eltern, Lehrkräfte, Schüler*innen müssen sich des Vertrauens der Beratungsperson sicher sein. Die Mitglieder des Beratungsteams unterliegen der Schweigepflicht.

Unabhängigkeit: Eine Beratung erfolgt ohne jegliche Weisung. Sie stellt Informationen für die Entscheidung des zu Beratenden zur Verfügung und ist unabhängik von Sanktionen. Die Verantwortung für die Entscheidung bleibt bei dem zu Beratenden und kann nicht delegiert werden.

Wichtig: Haben Schüler*innen wider der Schulordnung gehandelt und sollen und müssen daraus resultierend Änderungen im Verhalten der Schüler*innen (auch gegen dessen ausdrücklichen Willen) geschehen, werden dafür disziplinarische Maßnahmen (z. B. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen) genutzt. Diese bleiben aber von der Beratung getrennt. Insbesondere wenn die Aufgaben sich personell unterscheiden wird auf eine klare Rollenklärung geachtet.


4. Personen des Beratungs- und Unterstützungssystems und ihre Aufgabenverantwortlichkeit

Die Mitglieder des Beratungsteams greifen nicht in die Verantwortungsbereiche anderer Schulmitglieder ein und übertragen dem Ratsuchenden weitgehend die Eigenverantwortung für die Umsetzung von Empfehlungen und gemeinsam erarbeiteten Handlungsschritten. Folgende Zuständigkeiten sind in einem Tätigkeitskonzept den einzelnen Personen an der BBS-BSB zugeschrieben.

Klassenlehrkräfte:

Die Klassenlehrkräfte sind die ersten Ansprechpersonen für die Schüler*innen ihrer Klasse und zuständig für die Beratung dieser und die Bearbeitung pädagogischer Themen in der Klasse. Alle Klassenlehrkräfte haben die Möglichkeit, die Mitglieder aus dem Beratungsteam anzusprechen und Kontakt zu externen Beratern herzustellen.

Fachlehrkräfte:

Fachlehrkräfte sind Fachbezogen die ersten Ansprechpersonen der Schüler*innen, Eltern und Betriebe und beraten diese in Fragen der Fachinhalte und Leistungen, sowie damit verbundenen Schullaufbahnmöglichkeiten. Sie kooperieren eng mit den jeweiligen Klassenlehrkräften und sprechen besonders bei Verhaltsauffälligkeiten oder Leistungsschwächen den weitere Beratungsweg mit dem Klassenlehrkräften ab.

SV Vertretungslehrkraft

Die SV Vertretungslehrkraft ist Ansprechpartnerin für die Schülervertretung der Schule und berät diese bei der Umsetzung ihrer Aufgaben. Außerdem begleitet sie die SV-Wahlen. Die Schulordnung wird gemeinsam von der SV-Vertretungslehrkraft, Kolleg*innen, Eltern und Schülern*innen erarbeitet. Eine Überarbeitung ist 2011 dem Schulvorstand vorgelegt und verabschiedet worden.

Sozialpädagog*innen

Die Sozialpädagog*innen nehmen besonders Schüler*innen in den Fokus, die sozialpädagogischer Hilfe bedürfen. Bei auffälligen Schulversäumnissen und Schulabbrüchen werden die Schulsozialpädagog*innen eingeschaltet. Sie arbeiten eng mit dem Lehrerkollegium und der Schulleitung zusammen. Des weiteren stehen sie im engen Kontakt mit dem Jugendamt, Maßarbeit, BNW, psychologische Beratungsstelle der Caritas sowie der Drogenberatung der Diakonie u. w.. Besonders führen die Sozialpädagog*innen Präventivprojekte zu den Bereichen Drogen, Mobbing und ungewollte Schwangerschaft durch. Ein Schwerpunkt liegt in der Vorbereitung, Durchführung und Reflexion von Schuleinführungstagen. Zu ihrem Focus gehören auch die Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern an der BBS-BSB.

Berufschulpastor:

Der Berufschulpastor Herr Brand erteilt regulären Fachunterricht und steht als Ansprechpartner in seelsorgerischen Bereichen zur Verfügung. Des weiteren gestaltet er mit Schülerinnen und Schülern zusammen Schulgottesdienste. Er organisiert, begleitet und führt Sterbebegleitseminare in Berufsfachschulklassen der Pflege innerhalb und außerhalb des Unterrichts durch. Als Vorsitzender der Arbeitskreises Schule – Kirche werden jährlich Treffen in der BBS-BSB organisiert. Themenschwerpunkte erfolgen unter anderem aus den Beratungssitzungen des Teams (z. B. „Was tun, wenn der Notfall in die Schule kommt?“)

Berufschuldiakon:

Der Berufschuldiakon Herr Kuhnert-Kohlmeyer ist auch im regulären Fachunterricht Religion eingesetzt. Er ist als Ansprechpartner für die Schülerinnen und Schüler in den Pausen im Schüleraufenthaltsraum anzutreffen. Weiterhin organisiert er schülernahe Projekte und Expertengespräche im Unterricht. Als Mitglied des Beratungsteams ist er aktiv an Beratungsprozessen beteiligt.

Schulseelsorgerin:

Seit Januar 2015 wird daw Beratungsteam durch die Mitarbeit der Fachlehrerin und ausgebildeten Schulseelsorgerin Ina Goldmeyer verstärkt.

Schulleitung:

Die Schulleitung ist Ansprechpartner bei Problemlagen von Schüler/innen, Eltern, dem Lehrerkollegium und Mitarbeitern.

Sie ist aktiv an den Beratungsprozessen innerhalb und außerhalb der Schule beteiligt (z. B. Agentur für Arbeit, Maßarbeit, Region des Lernens, BNW, HPH etc.)

Der Schulleiter Herr Kohne ist regelmäßig Gats im Beratungsteam zu verschiedenen Thmen und Anlässen.

Beratungslehrkraft:

Die Beratungslehrerin Frau Cornelia Nordlohne ist eine vor Ort präsente, niederschwellige Ansprechpartnerin für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Ausbilder, Ausbildungsberatern der Kammern und Innungen, Lehrkräfte und Schulleitung. Sie ist erlassgemäß zweijährig ausgebildet und eingesetzt, erhält drei Verlagerungsstunden und wird schulintern in den Bereichen Schullaufbahnberatung, Einzelfallhilfe und Systemberatung tätig.

Weiterhin ist sie zuständig für die Vorklärung eines Problemfalles, ob ggf. eine eigene Bearbeitung oder die Vermittlung an andere interne oder externe Personen des Unterstützersystems (Netzwerk) erfolgen soll.

Die Beratungslehrerin erstellt in Absprache erlassgemäß das Beratungskonzept der Schule, unterstützt die Schule bei der Entwicklung von Diagnose- und Förderkonzepten und führt ggf. Konfliktmoderationen mit Lehrkräften, Ausbildern, Eltern und Schülerinnen und Schülern durch. Sie hat eine zusätzliche Qualifikation in der Schulmediation erworben.

Die Beratungslehrerin arbeitet in einem kooperativen Netzwerk mit allen intern wie extern an der Beratung der Schule Beteiligten zusammen. Die Beratungskraft pflegt intensiven Austausch mit den in der Region vorhandenen externen Beratungseinrichtungen wie Agentur für Arbeit, Pace, Diakonie, Caritas, Jugendberufshilfe (RAN), Jugendamt, Bund der niedersächsischen Wirtschaft, Schulsozialarbeitern der allgemeinbildenden Schulen u. w..

Bei Beratungsbedarf im Ausbildungsbereich für die Schüler/innen ist die Beratungslehrerin ein kompetenter Ansprechpartner vor Ort, da sie in verschiedenen beruflichen Fachrichtungen/ Berufsfeldern u. a. Altenpflege, Hauswirtschaft, Sozialpädagogik, Gesundheit und Pflege sowie in der Pflegeassistenz unterrichtet.

Mit Blick auf die Beratungssituation an der BBS-BSB (hoher Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund) ist eine Beratungslehrkraft zu wenig. Dies ergibt sich u. a. aus dem traditionellen, kulturellen und/oder religiösen Rollenverständnis der Schüler und Schülerinnen, das das eigene Geschlecht in einer Beratungssituation präveriert. Daher hat siech die BBS Bersenbrück erneut um einen Beratungslehrer möglichst mit gewerblich-technischen Hintergrund beworben.

Die Beratungslehrerin stellt sich schulintern jedem neuen Schüler-Jahrgang und seinen Eltern, mit ihren Angeboten vor. Des weiteren ist sie im Schulflyer vorstellig und auf der Homepage der Schule. Bei allen Info-Veranstaltungen für Schülerinnen und Schülern mit ihren Erziehungsberechtigten der allgemeinbildenden Schulen, Ausbildungsbörsen u.w.  ist sie als Ansprechpartner vor Ort.

Es gibt die Möglichkeit jederzeit Gesprächstermine zu vereinbaren. Diese erfolgen in der Regel per Telefon oder aber auf Info-Veranstaltungen sowie in Arbeitskreisen des Netzwerkes. Informationen hängen z. B. in jedem Klassenraum, sind in dem Schulflyer (siehe Anhang) sowie auf der Homepage einzusehen.

Beratungsteam:

In der Beratungsteamsitzung arbeiten i. d. R. 14-tägig eine Sozialpädagogin, eine Beratungslehrerin, ein Berufschulpastor und ein Berufschuldiakon mit ihren speziellen beruflichen Kompetenzen zusammen. Dabei sind alle Aufgaben, die einer Unterstützung durch das Team bedürfen, Gegenstand der Beratung. Das Spektrum reicht von Einzelfall bis zu strukturellen Mängeln beim Umgang mit der Schülerschaft.Die Sitzung ist für interessierte KollegInnen nach Anmeldung offen.

Ca. einmal im Vierteljahr nimmt der Schulleiter an der Beratungsteamsitzung teil, um an vorbereiteten Arbeitspapieren orientiert die weitere Arbeit zu verabreden.

Das Beratungsteam an der BBS-BSB ist mit fünf Personen auf den ersten Blick ausreichend. Es bleiben aber viele Ideen und notwendige Arbeiten (z. B. Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe, im Präventionsbereich) stecken, u. a. aufgrund der ländlich-strukturierten Region, der häuslich wegbrechenden Familienstrukturen, eines erhöhten Beratungsbedarfs in schulischen Kontext sowie im privaten Umfeld.

Die Beratungsmitglieder geben, ausgestattet mit Wissen über Kommunikation, Teambildung und Mediation, besonders Kolleginnen und Kollegen, die im BVJ und in der BEK unterrichten, Impulse und Hilfestellungen. Weiterhin sind sie auch als Fachlehrer/in in diesen Schulformen und -klassen eingesetzt, um Erfahrungen aus der Beratungsarbeit im Team und im Unterricht zu implementieren





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