Nach § 88 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) wirken die Erziehungsberechtigten in der Schule mit durch:
- Klassenelternschaften,
- den Schulelternrat,
- Vertreterinnen und Vertreter im Schulvorstand, in Konferenzen und Ausschüssen.
Der Landeselternrat hat in in einer Broschüre die wichtigsten Punkte der Arbeit von Erziehungsberechtigten zusammengefasst.
Klassenelternschaft
Schulelternrat
Elternratswahlen
Information der Erziehungsberechtigten
Die Informationen des Landes und des Landkreises werden den Elternratsvorsitzenden zugeschickt. Als Service bietet die Schule (Frau Apel) eine E-Mail-Verteilerliste an. Die Elternratsvorsitzende