Nach § 88 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) wirken die Erziehungsberechtigten in der Schule mit durch:
- Klassenelternschaften,
- den Schulelternrat,
- Vertreterinnen und Vertreter im Schulvorstand, in Konferenzen und Ausschüssen.
Der Landeselternrat hat in in einer Broschüre die wichtigsten Punkte der Arbeit von Erziehungsberechtigten zusammengefasst.