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von Thomas Kohne

Jahresmaßnahmen

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Jahresmaßnahmen
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An den BBS Bersenbrück wird entsprechend der schulgesetzlichen Vorgaben das Leitbild gepflegt, jährlich ein Schulmotto festgelegt und in einem Prozess das Schulprogramm fortgeschrieben und Rechenschaft abgelegt. Der so zusammengestellte Jahresbericht wird in der jeweils ersten Schulvorstandssitzung vorgestellt.

§ 32 NschG Eigenverantwortung der Schule

(2) Die Schule gibt sich ein Schulprogramm. In dem Schulprogramm legt sie in Grundsätzen fest, wie sie den Bildungsauftrag erfüllt. Das Schulprogramm muss darüber Auskunft geben, welches Leitbild und welche Entwicklungsziele die pädagogische Arbeit und die sonstigen Tätigkeiten der Schule bestimmen. Der Zusammensetzung der Schülerschaft und dem regionalen Umfeld ist in dem Schulprogramm und in der Unterrichtsorganisation Rechnung zu tragen. (...)

(3) Die Schule überprüft und bewertet mindestens alle zwei Jahre den Erfolg ihrer Arbeit. Sie plant Verbesserungsmaßnahmen und führt diese nach einer von ihr festgelegten Reihenfolge durch.

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