Auslagenerstattung | |
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Organisation | Verwaltung |
Information | Prozess |
Verantwortlich | Hilker |
Schlagworte | Auslagenerstattung |
Als Auslagenerstattung oder Auslagenersatz werden Geldbeträge bezeichnet, die der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber aufgewendet hat und erst nach der Aufwendung zurückerhält. In beiden Fällen gibt der Arbeitnehmer das Geld im Auftrag des Arbeitgebers aus.
An der BBS Bersenbrück können solche Auslagenerstattung nur nach Abstimmung mit der Verwaltung gewährt werden. Hierzu ist neben den üblichen Beschaffungsunterlagen das Formular zur Auslagenerstattung auszufüllen.