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von Helene Kuznetsov

Probezeit

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Probezeit

Die Probezeit ist bei Lehrkräften im Beamtenverhältnis und Lehrkräften im Angestelltenverhältnis unterschiedlich geregelt. Die Probezeit schließt regelmäßig mit einer Eignungsaussage ab.

Lehrkräfte im Beamtenverhältnis

Für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis beträgt die Probezeit drei Jahre. In den ersten drei Jahren werden die Lehrkräfte eng in ihrer Entwicklung begleitet. Daher gibt es an der BBS Bersenbrück ein Verfahren für die Probezeit der Lehrkräfte. Für die Probezeit wurde vom Kultusministerium ein umfangreicher Leitfaden für den Berufseinstieg erstellt. Die rechtlichen Vorgaben für die Probezeit sind übersichtlich in einem Merkblatt für Beamte zusammengefaßt.

Für die Eignungsaussage der Schulleitung werden zwei Unterrichtsbesuche und zwei Unterrichtsbesichtigungen bis spätestens drei Monate vor Ende der Probezeit durchgeführt. Eventuell werden bestimmte Zeiten auf die Probezeit angerechnet.

Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis

Für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis werden in der Probezeit von sechs Monaten zwei Unterrichtsbesuche durchgeführt. Der erste Unterrichtsbesuch findet nach spätestens sechs Wochen statt, der zweite Unterrichtsbesuch findet nach spätestens drei Monaten statt. Im Anschluss findet gemeinsam mit dem stellvertretenden Schulleiter ein abschließendes Gespräch statt. Die rechtlichen Vorgaben für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis in der Probezeit werden übersichtlich in einem Merkblatt zusammengestellt.


Weitergehende Informationen und Hinweise zur Beurteilung von Lehrkräften wurden von der Landesschulbehörde zusammengestellt.

Alle Formulare für das Personalwesen sind von der Landesschulbehörde zusammengestellt.