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von Helene Kuznetsov

Pädagogische Handreichung


Zielsetzung der Handreichung

Die Schule stellt den staatlichen Bildungsauftrag, die Bildungsinteressen der Schülerinnen und Schüler sowie die Ausbildungsinteressen der Partner in der beruflichen Bildung in den Mittelpunkt ihrer Arbeit. Sie sorgt für ein ausgewogenes Bildungsangebot und strebt nach bestmöglicher Förderung und Unterstützung jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers.


KAM Bildungsangebote gestalten

Aus diesem Auftrag heraus gestaltet Sie die Bildungsangebote als den Kernprozess schulischer Arbeit. Die Schule stellt den staatlichen Bildungsauftrag, die Bildungsinteressen der Schülerinnen und Schüler sowie die Ausbildungsinteressen der Partner in der beruflichen Bildung in den Mittelpunkt ihrer Arbeit. Sie sorgt für ein ausgewogenes Bildungsangebot und strebt nach bestmöglicher Förderung und Unterstützung jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers.
Zur Orientierung der wichtigen Prozesse hat das Land den Kernprozess Bildungsangebote gestalten konkreter gefaßt. Daher bilden diese pädagogischen Handreichungen die konkrete Ausgestaltung der wichtigsten Prozesse innerhalb des Kernprozesses Bildungsangebote gestalten ab.

Den Unterricht planen

Begriffserklärungen

Kompetenzen beschreiben die Fähigkeit oder das Vermögen, mit erworbenem Wissen zu wirken und zu handeln. „Kompetenzen sind die bei Individuen verfügbaren oder durch sie erlernbaren kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten (Ressourcen), um bestimmte Probleme zu lösen, sowie die damit verbundenen motivationalen, volitionalen und sozialen Bereitschaften und Fä-higkeiten, um die Problemlösung in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll nutzen zu können. Sie berühren also neben dem Objektiven (Sachverhalt) auch das Subjektive (Individuum) und das Soziale (Mitmenschen).“1

„Wer kompetenzorientiert arbeitet, mobilisiert ganzheitlich Ressourcen bei den Lernenden und fördert deren Kombination.“

Ausgangspunkt für den kompetenzorientierten Unterricht an den berufsbildenden Schulen sind deshalb Handlungssituationen aus Beruf und Alltag.

Bader differenziert für die beruflichen Handlungsfelder Geschäfts- und Arbeitsprozesse. Für einen Arbeitsprozess führt in der Regel die vollständige Handlung von der Problematisierung über das Informieren bzw. Analysieren, Planen, Entscheiden, Durchführen, Kontrollieren bzw. Bewerten und Reflektieren zur intendierten Kompetenzförderung. Angestrebte Kompetenzen können damit je nach Komplexität auch in einer Unterrichtssequenz erworben werden. Geschäftsprozesse durchlaufen die gleichen Phasen des Handlungszyklus, fokussieren jedoch eine Folge und Verzahnung von Tätigkeiten im Unternehmen, die sich unmittelbar bedingen.

Handlungsfelder als Grundlage für Lernsituationen.png

Für die Erschließung der Wirkungszusammenhänge werden sämtliche Ebenen berücksichtigt, die im Prozess berührt werden. Die angestrebten Kompetenzen können in einer Unterrichtssequenz erweitert, jedoch nur über die gänzliche Erschließung des Geschäftsprozesses vollständig erworben werden. Für die Berufsschule definiert die Kultusministerkonferenz den Bildungsauftrag mit der Aufgabe, einerseits eine berufliche Grund- und Fachbildung zu vermitteln und andererseits, die zuvor erworbene allgemeine Bildung zu erweitern. Damit will die Berufsschule zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft befähigen. Die Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz für den Unterricht im berufsbezogenen Lernbereich greifen diesen Ansatz auf. Sie sind nach Lernfeldern strukturiert, die aus beruflichen Handlungs-feldern abgeleitet wurden, und bilden eine umfassende Handlungskompetenz ab. Ihre wesentliche Bezugsebene sind damit berufliche Prozesse. Zugleich greifen sie grundlegende, exemplarische und innovative Erkenntnisse der Bezugswissenschaften auf und reflektieren gesellschaftliche Entwicklungen.

Rechtliche Vorgaben in Niedersachsen

Bezugsrahmen für den Unterricht an den berufsbildenden Schulen in Niedersachsen sind das Niedersächsische Schulgesetz, die Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) und die Ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS).

Für die schulischen Bildungsgänge werden diese Vorgaben mit Rahmenlehrplänen und Ausbildungsordnungen der Kultusministerkonferenz für die Berufsschule und Rahmenrichtlinien und Kerncurricula für die weiteren Schulformen konkretisiert. Diese Ordnungsmittel sind verbindliche Grundlage für die Ausgestaltung des Unterrichts an den berufsbildenden Schulen.


Der Unterstützung eines dauerhaften Verbesserungsprozesses im Bereich der Schul- und Unterrichtsentwicklung dient das Kernaufgabenmodell – KAM-BBS. Es bildet zugleich den verbindlichen Rahmen für das Qualitätsmanagement an berufsbildenden Schulen und Studienseminaren ab. Bisher wurde zur Umsetzung der Handlungsorientierung im Unterricht an berufsbildenden Schulen und in der Lehrerausbildung das bHO-Konzept („Handlungsorientierung in der beruflichen Bildung“, NLQ, Stand 04/2013) unterstützend genutzt. Das Konzept zur Handlungsorientierung in der beruflichen Bildung ist durch das für verbindlich eingeführte Schulische Curriculum Berufsbildende Schulen weiterentwickelt und von diesem abgelöst (EB-BbS 2.7, 01.08.2018).

Dimensionen des Schulischen Curriculum

In Niedersachsen sind für alle Bildungsgänge, sowohl für den berufsbezogenen Lernbereich als auch für den berufsübergreifenden Lernbereich, kompetenzorientierte schulische Curricula anzulegen, die entsprechend der Leitlinie „SchuCu-BBS“ erstellt und implementiert werden. Damit wird die didaktisch-methodische Planung in allen Lernbereichen prozesshaft ausgerichtet und über die Jahresplanung zeitlich-organisatorisch für das jeweilige Schuljahr angeordnet.

Die wichtigsten Schritte zur Planung bilden sich in der didaktisch-methodischen Planung und der Jahresplanung der Schule ab.


Didaktisch-methodische Planung

Der zentrale Ausgangspunkt für die didaktisch-methodische Planung an den BBS Bersenbrück ist das Modul Curriculum in IServ.

Im Schulischen Curriculum sind für die didaktisch-methodische Planung Lernsituationen für den berufsbezogenen und berufsübergreifenden Lernbereich auf der Basis der grundlegenden Anforderungen zu entwickeln.

Übergreifende fachliche Vereinbarungen, sind ggf. zu berücksichtigen und auszuweisen. Darunter sind schulspezifische didaktisch-methodische Planungen zu verstehen, wie z. B. Planung der

  • praktischen Ausbildung,
  • (Betriebs-)Praktika,
  • Berufs- und Studienorientierung,
  • Projekte.

Als Mindestvorgaben wurden entsprechend der Leitlinie SchuCu, in Abstimmung mit der Prozessbegleitung der Landesschulbehörde und dem Seminar Osnabrück folgende Elemente festgelegt:

Einheitsdetails für die Vorgabe der Lerneinheit Lerneinheit kann sein die Lernsituation, das Modul oder die Unterrichtseinheit
Curricularer Bezug Der curriculare Bezug stellt die Verbindung zu den geltenden Ordnungsmitteln für den berufsbezogenen und berufsübergreifenden Lernbereich dar.
Handlungssituation Der Begriff Handlungssituation ersetzt innerhalb der didaktisch-methodischen Planung die Begriffe „Ausgangssituation“, „Einstiegsszenario“ oder „Anforderungssituation“.

Die Leitlinie SchuCu-BBS weicht mit dieser Definition von dem ursprünglichen Begriffsverständnis von Handlungssituation aus dem Lernfeldkonzept ab.

Handlungskompetenz Handlungskompetenz [wird] verstanden als Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.

Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen Fachkompetenz und Personale Kompetenz. Der Handlungskompetenz sind Kommunikations-, Methoden-, Lern- und Medienkompetenzen immanent.

Inhalte Inhalte der Lernsituation erschließen sich im berufsbezogenen Lernbereich und im berufsübergreifenden Lernbereich aus den Kompetenzen und ggf. den Inhalten des Ordnungsmittels. Sie sind hinsichtlich z. B. Aktualität, Komplexität, Bearbeitungstiefe, regionaler Spezifika zu analysieren.
Handlungserebnis und/oder

schulische Entscheidung

Ein Handlungsergebnis kann sowohl materieller als auch nicht-materieller Art sein (z. B. Datei, Werkstück, Plakat, Handlungskonzept, Stellungnahme, Bewegungsform, Pro und Kontra Diskussion, Reflexion, Beratungsgespräch).

In Lernsituationen müssen von den Schulen getroffene Entscheidungen berücksichtigt werden, wie z. B. zu/r: Schulspezifischen Bedingungen, Anforderungen an die Lernumgebung, Binnendifferenzierung, Grundsätzen der Leistungsbewertung, Lernortkooperationen, Materialien und Medien.

Phasendetails In den Phasendetails wird die Lerneinheit mit ihren Phasen konkretisiert.
Phase des Unterrichts/der vollständigen Handlung Phasen des Unterrichts (z.B.):

Unterrichtseinstieg in das Unterrichtsthema, Überleitung mit der Leitfrage oder Problemorientierung, Erarbeitung, Zusammenfassung / Ergebnissicherung / Präsentation der Ergebnisse, ggf. Vertiefung durch Anwendung / Übung / Transfer / Reflexion Phasen der vollständigen Handlung: Informieren, Planen, Entscheiden, Ausführen, Kontrollieren, Bewerten

Performanz Performanz stellt im Gegensatz zur Kompetenz (= Disposition) die tatsächlich erbrachte Leistung dar. Performanz ist - anders als Kompetenz - grundsätzlich beobachtbar und spielt daher eine wesentliche Rolle bei der Leistungsmessung.
Material Hier werden die Materialen genannt (z.B. Buch) oder auf IServ verlinkt.


Die genannten Merkmale finden sich auch als Einheitsvorlage in IServ. Die Bildungsgänge stimmen sich in der Ausgestaltung des schulischen Curriculums ab und überarbeiten es in regelmäßigen Abständen. In begründeten Ausnahmefällen können die Bildungsgänge von der Einheitsvorlage abweichen. Der dazu nötige Abstimmungsprozess mit der Schulleitung ist zu dokumentieren. In jedem Fall muss das schulische Curriculum den grundlegenden Anforderungen für Lernsituationen entsprechen. Wenn die Vorlagen in IServ verwendet werden, sind die Vorgaben des Landes erfüllt.

Jahresplanung

In Ergänzung zur didaktisch-methodischen Planung wird die Jahresplanung von jedem Kollegen jedes Jahr vorgenommen. In der Jahresplanung weden die didaktisch-methodischen Planungen für das laufende Schuljahr konkretisiert. Spätestens drei Wochen nach Schuljahresbeginn sind alle Jahrespläne in IServ entsprechend den Vorgaben der Ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (RdErl. vom 14. 1. 2017 Nds.MBl. S. 136, SVBl. S. 226)“ einzustellen.

Vorgaben für die Dateispeicherung

Speicherort: IServ – Lehrer – Bildungsgänge – [Bildungsgang] - Jahresplanung

Dateiname: [Klasse]–[Lernfeld/Fach/Modul]–[Lehrkraft]–Datum

Es gibt grundsätzlich mehrere Möglichkeiten der Erstellung der Jahrespläne:

  • Erstellen der Jahrespläne aus dem Modul Curriculum heraus als CSV-Export
  • Erstellen auf Basis der jedes Jahr in IServ eingestellten Excel-Vorlage
  • Erstellen als Kopie aus dem elektronischen Klassenbuch

Es sind natürlich auch arbeitsintensivere Erstellungsformen möglich, die dann eingesannt auf IServ abgelegt werden.

In jedem Fall sind die Vorgaben des Landes dabei zu berücksichtigen.

Ergebnis, Ziele Leitfragen zur Vorgehensweise
Die Abfolge und zeitliche Reihenfolge der Lernsituationen sind für das Schuljahr angepasst, abgestimmt und dokumentiert. In welcher Abfolge (parallel, nacheinander, Mischform) werden die Lernsituationen strukturiert?

In welcher zeitlichen Reihenfolge werden die Lernsituationen angeordnet?

Die Zeiträume für praktische Ausbildungen / (Betriebs)praktika sind festgelegt und in der Planung berücksichtigt. Welche Zeiträume sind für praktische Ausbildungen / (Betriebs)praktika geplant?

Ist die zeitliche Reihenfolge auf das aktuelle Schuljahr abgestimmt?

Die zeitliche-organisatorische Planung (übergreifende organisatorische Vereinbarungen) ist auf das Schuljahr  angepasst, abgestimmt und dokumentiert. Werden Leistungsnachweise bezogen auf ihre Art und Anzahl sowie in der zeitlichen Zuordnung etc. aufgenommen?

Werden übergreifende organisatorische Vereinbarungen (z.B. Prüfungstermine, Blockunterricht, Projektphasent) aufgenommen?


Das Klassenbuch

Grundsätzliches

Das Klassenbuch ist eine Urkunde und wird in Verwaltungsverfahren herangezogen, wenn es Auseinadersetzung um unterrichtete Inhalte, die Iformation über Leistungsbewertungen u.a. anders geht. Insbesondre die Anwesenheitsliste ist eine Urkunde und dient bei einem etwaigen Strafverfahren als Beweismittel. Alle Eintragungen müssen deshalb sorgfältig erfolgen. Nach der Kommentierung zu § 43 Niedersächsischen Schulgesetz ist an den BBS Bersenbrück ein elektronisches Klassenbuch eingeführt worden. Die Vorgabe für den Einsatz eines elektronischen Klassenbuches an den BBS Bersenbrück ist ein mehrheitlicher Beschluss der Mitglieder des Bildungsgangs. Die Einweisung in das elektronische Klassenbuch von Lehrkräften, die nicht Mitglied des Bildungsgangs sind, erfolgt durch den Bildungsgang in eigener Verantwortung. Das eingesetzte elektronische Klassenbuch sowie das Verfahren ist mit der Schulleitung abgesprochen worden.
Das Klassenbuch ist nach den Eintragungen zu schließen, damit die nachfolgenden Lehrkräfte auf das Klassenbuch zugreifen und damit arbeiten können.

Vorgaben der Klassenbucheintragungen

Die im Klassenbuch vermerkten Inhalte geben das Unterrichtsgeschehen nachvollziehbar wieder und haben erkennbar einen Bezug zum schulischen Curriculum.

Die Anwesenheit bzw. Nichtanwesenheit der Schülerinnen und Schüler ist zu Beginn des Unterrichts festzustellen und zu dokumentieren! – Hierbei sind folgende Zeichen zu benutzen:

Im vorderen Teil des Klassenbuches:

X = Unbegründetes Fehlen

A = Krankheit per Attest /ärztliche Bescheinigung entschuldigt

B = Beurlaubung

K = Krankheit per Entschuldigung entschuldigt

Ziffer = Verspätung in Minuten

Ziffer+e = Entschuldigte Verspätung in Minuten

Dokumentierte Informationen

Weiterhin ist es erforderlich, im Klassenbuch folgende Informationsweitergaben an die Schülerinnen und Schüler zu dokumentieren:

  • Beurteilungs- und Bewertungskriterien gemäß Klassenbucheinleger
  • Infektionsschutzgesetz
  • Waffenerlass
  • Fehlzeitenregelung
  • Arbeitssicherheitsvorschriften
  • Belehrung über Fluchtwege und Verhalten bei Feuer/Krisen (-> Notfallordner)
  • Reflexion der Ergebnisse der Schülerumfrage
  • Namen der Schüler- und Elternvertreter*innen


Unterricht außerhalb der Schule

Unterricht findet auch an anderen Lernorten statt, hierbei sind einige formale Dinge zu berücksichtigen.


Schulfahrten

Für Schulfahrten sind die entsprechenden Erlasse zu berücksichtigen. Klassenfahrten können nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden.

Schulfahrten werden immer über eine Reiserücktritt- und Haftpflcihtversicherung abgesichert. Details können bei Herrn Markus erfragt werden.

Unterrichtsverlagerungen

Für Unterrichtsverlagerungen (z.B. Betriebsbesichtigungen) können ausnahmsweise auch private Verkehrsmittel verwendet werden.

Für außerschulische Lernorte in fußläufiger Nähe reicht die Eintragung in die Liste „Ortsbegehung“, welche im Sekretariat ausliegt.

Die Abrechnungen müssen in einem Zeitraum von 6 Monaten vorgenommen.

Die dazugehörigen Formulare und Hinweise dazu finden Sie unter IServ = Lehrer / Formulare + Verfahren /

Praktika von Schülern

Schülerinnen und Schüler der BBS habe in vielen Schulformen Praktika abzuleisten. Diese sind für viele Schulformen verbindlich, können aber auch freiwillig, z.B. den Ferien, verlängert werden.

Für die Praktika werden mit den Einrichtungen und Betriebe Praktkumsverträge abgeschlossen. Je nach Schulform stellt sich der Versicherungsschutz unterschiedlich dar.

Anlass/Schulform Zuständiger Versicherungsträger
Betriebspraktika auf freiwilliger Basis (sog. Schnupperlehre)

ohne Anweisung und Aufsicht der Schule (z.B. während der Ferien)

ist der für das Unternehmen zuständige UV-Träge

(Die Schüler und Betriebe werden bei Bedarf darüber informiert)

Fachpraktische Ausbildung von Fachoberschülerinnen und -schülern der 11. Jahrgangsstufe in Unternehmen
ist der für das Unternehmen zuständige UV-Träge. Die Informationen dazu stehen im Praktikumsvertrag.
Praktika von Berufsfachschülerinnen und -schülern der berufsbildenden Schulen i.a.R. über den GUV

Nähere Informationen finden Sie in einer Broschüre des GUV.

Die Vorlagen für Praktikumsverträge finden Sie in IServ .

Leistungsbewertung

Klassenbucheinleger

Die Bewertung von Schülern ist eine wichtige Aufgabe von Lehrkräften. Daher erfolgt die Benotung von Schülern auf der Basis von Konferenzbeschlüssen. Diese Beschlüsse müssen den Schülern transparent gemacht werden. An den BBS Bersenbrück wird dieser Vorgang in den Klassenbucheinlegern des elektronischen Klassenbuches dokumentiert.

Die Beschlüsse finden sich in IServ -Lehrer -Bildungsgänge-[Bildungsgang]-[Bewertung]

Arbeits- und Sozialverhalten

Grundsätzliches

Das Arbeits- und Sozialverhalten soll auf der Grundlage von Beobachtungen, die sich auch über den Unterricht hinaus auf das Schulleben erstrecken, bewertet werden. Die Bewertung des Arbeitsverhaltens soll sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte beziehen:

  • Leistungsbereitschaft und Mitarbeit
  • Ziel- und Ergebnisorientierung
  • Kooperationsfähigkeit
  • Selbstständigkeit.

Die Bewertung des Sozialverhaltens soll sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte beziehen:

  • Selbstbewusstsein und Reflexionsfähigkeit
  • Vereinbaren und Einhalten von Regeln
  • Konfliktfähigkeit
  • Hilfsbereitschaft und Respektieren anderer
  • Übernehmen von Verantwortung
  • Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens.

Verfahren zur Ermittlung von AV/SV

Die Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens erfolgt durch Beschluss der Klassenkonferenz. Die Klassenkonferenz trifft eine zusammenfassende Bewertung sowohl zum Arbeitsverhalten als auch zum Sozialverhalten. Dabei sind fünf Abstufungen in folgender standardisierter Form vorgesehen und durch Hervorhebung einzelner Gesichtspunkte zu ergänzen:

  • „verdient besondere Anerkennung“
  • „entspricht den Erwartungen in vollem Umfang“
  • „entspricht den Erwartungen“
  • „entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen“
  • „entspricht nicht den Erwartungen“

Die Klassenlehrkraft hat entsprechend der einschlägigen RdErl. d. MK festgelegten Kriterien ein Vorschlagsrecht. Die Fachlehrkräfte können dann der Klassenlehrkraft abweichende Einschätzungen bekannt machen.

Die Klassenkonferenz trifft dann eine zusammenfassende Bewertung sowohl zum Arbeitsverhalten als auch zum Sozialverhalten und beschließt die entsprechende Formulierung für Schüler.

Zur Unterstützung der Ermittlung wird eine Excel-Datei zur Verfügung gestellt, die ab dem nächsten Schuljahr voraussichtlich in das elektronische Klassenbuch integriert sein wird.