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von Janbernd Kröger

Schulverfassung

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Grundsätzliches zur Schulverfassung

Die vorliegende Lesehilfe zur Überführung der ProReKo-Schulverfassung der Berufsbildenden Schule des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück an das seit 1.1.2011 in Kraft getretene Niedersächsische Schulgesetz

Die Berufsbildenden Schulen des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück (BBS) wollen als

das regionale Kompetenzzentrum des Osnabrücker Nordkreises wirksam sein.

Die BBS war am Schulverfassungsversuch ProReKo beteiligt. Seit dem 1.1.2011 ist auf der Basis der in diesem Schulversuch gemachten Erfahrungen die Schulverfassung für alle niedersächsischen berufsbildenden Schulen im Niedersächsischen Schulgesetz(NSchG) geregelt. Die Leitung sowie alle Mitglieder und Gremien der Schulgemeinschaft richten sich nach dem Zielsystem der Schule, dem Schulprogramm und einem umfassenden Qualitätsgedanken entsprechend dem Kernaufgabenmodell.

An der BBS gibt es folgende Gremien und Sitzungsintervalle: