Version vom 19. August 2024, 08:22 Uhr von Georg Kohnen (Diskussion | Beiträge) (Die Kategorien wurden geändert.)
Fehlzeiten
Organisation BBS insgesamt
Information Prozess
Verantwortlich Kohnen
Schlagworte Fehlzeiten, digitales Mahnverfahren, Schulpflichtverletzung, Mahnverfahren


Es gilt eine schulweiter Fehlzeitenregelung für die BBS Bersenbrück.

Das Fernbleiben vom Unterricht ist in den Ergänzende Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht in einem RdErl. d. MK v. 1.12.2016 geregelt. Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler danach mehrere Stunden an einem Tag oder an mehreren Tagen nicht am Unterricht oder verbindlichen Schulveranstaltungen teil, sind der Schule der Grund des Fernbleibens und die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens unverzüglich mitzuteilen. Bei längeren Erkrankungen oder in sonstigen besonders begründeten Fällen kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. Bei längerem Fernbleiben vom Unterricht kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. In besonders begründeten Fällen kann die Schulleitung zusätzlich eine amtsärztliche Bescheinigung verlangen.

Verfahren

Da der Gesetzgeber hier Spielraum für schulische Verfahren gelassen hat, sind hier die Regeln der BBS Bersenbrück dargestellt. Eine schulweite Regelung zu Fehlzeiten an den BBS Bersenbrück zum Umgang mit Fehlzeiten wurde auf einer Gesamtkonferenz 2015 beschlossen und auf einer Gesamtkonferenz im Mai 2023 präzisiert. Hiernach wird Bildungsgängen ermöglicht, weitergehende Beschlüsse zu Fehlzeiten festzulegen.

Bei häufig auftretenden Fehlzeiten sollte das Beratungsteam eingebunden werden!

Der Schriftverkehr bzgl. Schulversäumnisse läuft über die Verwaltung (Frau Apel).

Hierfür gibt es folgenden Vordrucke:

Auflistung der Schulversäumnisse für die Weiterbearbeitung in der Schulverwaltung - ausfüllbar

Auflistung der Schulversäumnisse für die Weiterbearbeitung in der Schulverwaltung

Digitales Mahnverfahren

Mit Beginn des Schuljahres 2024/25 wird an den BBS Bersenrück das analoge Mahnverfahren durch die digitale Variante im virtuellen Klassenbuch ersetzt. Stellt eine Lehrkraft einen Handlungsbedarf fest, so kann sie über das virtuelle Klassenbuch dem Sekretariat eine Nachricht zukommen lassen, dass ein Mahnverfahren eröffnet werden soll.

Im Sekretariat (Fr. Apel) werden dann je nach Mahnstufe, nach Schulpflicht und Volljährigkeit des SuS entsprechende Briefevorlagen automatisch ausgewählt und gedruckt. Dabei gilt für Schulpflichtige und nicht Schulpflichtige folgende Unterscheidung zur Orientierung:

Schulpflichtige nicht Schulpflichtige
Mahnstufe 1 ( Erinnerung an Schulpflicht) Mahnstufe 2 (Anordnung der Attestpflicht)
Mahnstufe 2 (Anordnung der Attestpflicht) Mahnstufe 3 (schriftliche Ermahnung)
Mahnstufe 4 (Anzeige der Ordnungswidrigkeit) Mahnstufe 4 (Einladung Klassenkonferenz/Abmeldung)

Das Mahnschreiben wird sowohl in der Historie der SuS geführt als auch im virtuellen Klassenbuch angezeigt.

Damit kann auch die Lehrkraft auf alle Mahnschreiben zugreifen und alle Beteiligten sind stets über den letzten Stand informiert.

In BBS-Verwaltung kann der komplette Ablauf des Mahnverfahrens nachvollzogen werden. Auch die Rückmeldungen der volljährigen SuS bzw. Erziehungsberechtigten werden hier festgehalten!

Alle Arbeitsschritte laufen dabei weitestgehend digital und damit papierlos ab!

Eine detaillierte Beschreibung der Vorgehensweise ist über den folgenden Link abrufbar:

https://bbs-verwaltung.zammad.com/help/de-de/91-digitales-mahnverfahren

Unterlagen

BBS Bersenbrück

Fehlzeitenregelung schulweit

Fehlzeitenregelung Fachoberschule

Fehlzeitenregelung Berufseinstiegsschule

Anschreiben und Unterlagen auf IServ

Kultusministerium

Artikel zur Schulvermeidung SVBl 2-2015
Handlungskonzept BVJ (Für Fehlzeiten weiter für BES geeignet)

Landkreis Osnabrück

Übersicht

Handreichung Schulverweigerung

Ablauf des formalrechtlichen Bußgeldverfahrens bei Schulpflichtverletzung im LKOS