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von Helene Kuznetsov

Dienstreise

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Dienstreise
Organisation Verwaltung
Information Formular
Verantwortlich Hilker
Schlagworte Dienstfahrt

Eine Dienstfahrt, im arbeitsrechtlichen Sinne korrekt als Dienstreise bezeichnet, liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen vorübergehend außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte und außerhalb seiner Wohnung tätig ist. Mögliche Anlässe sind in einer Übersicht dargestellt.

Formulare

Antrag Dienstreise

Vertretungsplan

Beantragung des Großkundenrabatts der Bahn
Hinweis: In bestimmten Fällen ist es sinnvoll eine generelle Dienstreisegenehmigung zu beantragen.

Verfahren

  1. Zusammenstellen der Unterlagen: Antrag Dienstreise, Vertretungsplan, Sonstige Materialien (z.B. Einladung,etc.)
  2. Kostenschätzung im Dienstreiseantrag oder auf gesondertem Blatt durchführen
  3. Mindestens Sieben Tage vor Dienstantritt Antrag im Eingangskorb des Abteilungsleiters
  4. Genehmigung der Verwaltung per E-Mail abwarten
  5. Dienstreise durchführen
  6. Reisekosten abrechnen


Hinweise

Informationen Regionales Landesamt für Schule und Bildung

Leitfaden Genehmigung von Dienstreisen (RLSB)

Genehmigung und Abrechnung von Fortbildungen, Handreichung der RLSB (Stand 2020)

Alle Hinweise zu Dienstreisen auf den Internet-Seiten der RLSB

Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln

Grundsätzlich sind Dienstreisen mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln (2. Klasse) durchzuführen.

Bei der Nutzung von regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln sind alle Möglichkeiten der Fahrpreisermäßigungen, insbesondere der Geschäftskundenrabatt des Landes Niedersachsen oder der BahnCard bzw. BahnCard Business, ggf. Wochen-Monatstickets oder das „Niedersachsenticket“ auszunutzen. Fahrkarten mit Nutzung des Großkundenrabatts können nur am Schalter gekauft werden, nicht online.

Gründe einer Dienstreise

Fortbildung (FB), Dienstreise (DR), Praktikumsbetreuung (PB), Betriebsbesichtigung (BS), Außerschulischer Lernort (BS)

Dienstreisen ins europäische Ausland

Bei vorübergehenden grenzüberschreitenden Dienstreisen innerhalb der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen,der Schweiz, das Vereinigte Königreich Großbritanien oder Nordirland ist eine A1-Bescheinigung notwendig.