Schulfahrten | |
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Organisation | BBS insgesamt |
Information | Information |
Verantwortlich | Hilker |
Schlagworte | Schulfahrt, Klassenfahrt |
Neben dem Unterricht sind Schulfahrten eine weitere Art von Schulveranstaltungen, um dem Bildungsauftrag der Schule gerecht zu werden und Bildungs- und Erziehungsziele zu verwirklichen. Ziele und Inhalte werden deshalb auch vorrangig nach diesen Schwerpunkten und weniger nach touristischen Aspekten ausgewählt. Bei eintägigen Fahrten sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, daran teilzunehmen. Soweit auch Übernachtungen geplant sind, können sie stattdessen auch am Unterricht anderer Klassen teilnehmen. Nähere Vorgaben zur Organisation von Schulfahrten sind im Runderlass des MK vom 01.11.2015 (SVBl. S. 548) festgelegt worden.
Schulfahrten sind Schulveranstaltungen, mit denen definierte Bildungs- und Erziehungsziele verfolgt werden; dazu zählen auch Schüleraustauschfahrten und Schullandheimaufenthalte.
Unterrichtsbedingte Fahrten zu außerschulischen Lernorten sind keine Schulfahrten im Sinne dieses Erlasses.
Weitere Hinweise
Genehmigung und Abrechnung von Schulfahrten (RLSB)
Leitfaden Genehmigung und Abrechnung von Schulfahrten (RLSB)
Antragsverfahren an der BBS
Eine Schulfahrt/Klassenfahrt muss bei der Abteilungsleitung mindestens 30 Tage vorher beantragt werden.
Neben dem Antrag für die Schulfahrt müssen ein Vertretungsplan und weitere Unterlagen (z.B. Eltern-/Betriebsinformationen, Programmpunkte der Schulfahrt) beigelegt werden.
Bei mehrtägigen Schulfahrten sollte eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden. Hierzu kann Herr Markus informieren.
Grundsätzlich ist die Nutzung Öffentlicher Verkehrsmittel erforderlich.
Bei Fahrten ins Ausland ist die A1-Bescheinigung auszufüllen
Abrechnung
Für die Abrechnung von Schulfahrten werden nicht die normalen Dienstreiseformulare verwendet, sondern es gibt ein eigenes Abrechnungsverfahren, welches im Leitfaden Genehmigung und Abrechnung von Schulfahrtenerläutert wird.