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von Thomas Kohne

Spenden und Geschenke

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Spenden und Geschenke
Organisation Verwaltung
Information Prozess
Verantwortlich Kuznetsov
Schlagworte Spenden, Geschenke, Korruption

Es muss zwischen Zuwendungen an die BBS Bersenbrück (z.B. Maschinen, Rohstoffe, etc.) und Zuwendungen an Lehrkräfte der BBS unterschieden werden.

Spenden und Geschenke an die BBS

Spenden und Geschenke an die BBS werden bei Frau Kuznetsov gemeldet, dies gilt auch für Zuwendungen aus/für den Förderverein der Schule.

Spenden und Geschenke an Lehrkräfte

Grundsätzlich ist die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen verboten. Sinn dieser Regelungen ist es zu vermeiden, dass nach außen der bloße Anschein entsteht, im Rahmen der Erledigung dienstlicher Aufgaben für persönliche Vorteile empfänglich zu sein (Korruptionsverdacht).

Ausnahmen

Obwohl ein Annahmeverbot besteht, gelten allerdings bestimmte Ausnahmen von dieser Vorgabe:

  • Bagatellgrenze von 10,00 €
  • Die Zustimmung gilt auch als erteilt für bestimmte Geschenke, die üblicherweise die normalen Höflichkeitsformen nicht übersteigen. Dies gilt z.B. für Blumensträuße oder der Annahme von Geschenken aus dem dienstlichen Umfeld.
  • Einzelfallbezogen kann die Schulleitung bis zur Höhe von 50,00 € die Zustimmung erteilen.

Verfahren


Rechtliche Vorgaben