A1-Bescheinigung | |
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Organisation | BBS insgesamt |
Information | Prozess |
Verantwortlich | Kuznetsov |
Schlagworte | A1, EU-Dienstreise, Klassenfahrt |
Mit der Bescheinigung A1 weist ein Beschäftigter nach, dass er bei einer Dienstreise ins europäische Ausland über das Heimatland sozialversichert ist. Er muss dadurch keine doppelten Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die A1-Bescheinigung gilt innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz. Lehrkräfte die eine Dienstreise oder eine Klassenfahrt ins EU-Ausland unternehmen müssen diese Bescheinigung mitführen.