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von Thomas Kohne

Beratungskonzept

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Im Folgenden ist eine Entwurffassung des neuen Beratungskonzepts der BBS zu lesen. Diese wird bis zu Ihrer entgültigen Fertigstellung noch weiter abgestimmt werden


Vorbemerkungen

Im Erlass „Einsatz und Weiterbildung von Beratungslehrern“ vom 08.04.2004 wird die Erstellung eines Beratungskonzepts der Schule gefordert. In dessen Rahmen sollen nicht nur die Arbeit der Beratungskräfte, sondern auch die Aufgaben der anderen an der Beratung in der Schule beteiligten beschrieben werden.

Die Beratung der Schüler*innen zählt neben dem Unterrichten, Beurteilen und Fördern zu den Kernaufgaben der Schule. Sie sollte neben der Schulleitung und den ausgewiesenen Beratungsfachkräften der Schule auch von jeder Lehrperson im Sinne der Schüler*innen durchgeführt werden. Dies kann auch in Form von Kurz- oder Alltagsberatung stattfinden. Die speziellen Beratungsfachkräfte der Schule ergänzen diese Formen der Beratung durch ihre professionellen, von Freiwilligkeit, Vertraulichkeit und Unabhängigkeit geprägten Angebote.

Bezogen auf den Umstand, dass oft verschiedene Funktionen von ein und derselben Person wahrgenommen werden, soll im folgenden Beratungskonzept eine Klärung der verschiedenen Beratungsrollen vorgenommen werden.


1. Bezug zum pädagogischen Leitbild


Durch einen Blick auf das pädagogische Leitbild der Schule wird deutlich, auf welchen Grundwerten die Arbeit in der BBS basiert. Auf eben diese Grundwerte stützt sich auch das vorliegende Beratungskonzept.

In einem durch Wertschätzung und Toleranz geprägten Schulklima werden die Schüler*innen optimal auf die Bewältigung ihrer individuellen Lebenssituationen vorbereitet. Durch, von allen an der Schule tätigen Akteur*innen, gelebte Kooperation wird die Selbstwirksamkeit aller gestärkt und die Schule bietet einen Raum für "[...]eigenverantwortliches, selbstständige, nachhaltiges und soziales Handeln" (Pädagogisches Leitbild der BBS Bersenbrück, Punkt 5).


„Die SchülerInnen werden befähigt, ihren Platz in der Gesellschaft zu finden, diese Mitzugestalten und als informierte und gebildete BürgerInnen eine Rolle zu spielen.“

(Pädagogisches Leitbild der BBS Bersenbrück, Punkt 5)


Wir als Schule müssen uns auf die, sich ändernden, Schülerpersönlichkeiten und die Veränderungen des gesellschaftlichen Umfeldes einstellen. Die beratende Begleitung des Erziehungsprozesses und des Einstiegs in das Berufsleben ist an unserer Schule eine wesentliche Aufgabe.

2. Eigenschaften des Beratungssystems


Eltern und Schüler*innen müssen auf ein unkompliziertes Beratungssystem zurückgreifen können, um bei Problemen angemessene Lösungen zu finden.

Die in der Beratung tätigen Personen kennen ihre Kompetenzen untereinander und informieren sich gegenseitig. Sie bilden ein kooperatives Netzwerk.

Als Besonderheit der BBS Bersenbrück gilt die Arbeit des sogenannten Beratungsteams, (bestehend aus zwei Beratungslehrer*innen, zwei Schulsozialpädagog*innen und einem Berufschulpastor eine Schulseelsorgerin und einem Schuldiakon), das sich intensiv und vielseitig den Beratungsfällen annimmt.


3. Beratungsgrundsätze

Freiwilligkeit: Jede Beratung an der BBS Bersenbrück folgt dem Grundsatz der Freiwilligkeit. Schüler*innen bestimmen letzendlich selbst, ob sie eine Beratung in Anspruch nehmen und was sie in dieser von sich mitteilen möchten. Des Weiteren entscheiden sie eigenständig, ob und in welcher Form eine weitere Unterstützung erfolgen soll.

Vertraulichkeit: Eltern, Lehrkräfte, Schüler*innen müssen sich des Vertrauens der Beratungsperson sicher sein. Die Mitglieder des Beratungsteams unterliegen der Schweigepflicht.

Unabhängigkeit: Eine Beratung erfolgt ohne jegliche Weisung. Sie stellt Informationen für die Entscheidung des zu Beratenden zur Verfügung und ist unabhängik von Sanktionen. Die Verantwortung für die Entscheidung bleibt bei dem zu Beratenden und kann nicht delegiert werden.

Wichtig: Haben Schüler*innen wider der Schulordnung gehandelt und sollen und müssen daraus resultierend Änderungen im Verhalten der Schüler*innen (auch gegen dessen ausdrücklichen Willen) geschehen, werden dafür disziplinarische Maßnahmen (z. B. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen) genutzt. Diese bleiben aber von der Beratung getrennt. Insbesondere wenn die Aufgaben sich personell unterscheiden wird auf eine klare Rollenklärung geachtet.







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