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von Helene Kuznetsov

Pädagogische Handreichung

Zielsetzung der Handreichung

Die Schule stellt den staatlichen Bildungsauftrag, die Bildungsinteressen der Schülerinnen und Schüler sowie die Ausbildungsinteressen der Partner in der beruflichen Bildung in den Mittelpunkt ihrer Arbeit. Sie sorgt für ein ausgewogenes Bildungsangebot und strebt nach bestmöglicher Förderung und Unterstützung jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers.


Bildungsangebote gestalten

Aus diesem Auftrag heraus gestaltet Sie die Bildungsangebote als den Kernprozess schulischer Arbeit. Die Schule stellt den staatlichen Bildungsauftrag, die Bildungsinteressen der Schülerinnen und Schüler sowie die Ausbildungsinteressen der Partner in der beruflichen Bildung in den Mittelpunkt ihrer Arbeit. Sie sorgt für ein ausgewogenes Bildungsangebot und strebt nach bestmöglicher Förderung und Unterstützung jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers.
Zur Orientierung der wichtigen Prozesse hat das Land den Kernprozess Bildungsangebote gestalten konkreter gefaßt. Daher bilden diese pädagogischen Handreichungen die konkrete Ausgestaltung der wichtigsten Prozesse innerhalb des Kernprozesses Bildungsangebote gestalten ab.

Den Unterricht planen

Begriffserklärungen

Kompetenzen beschreiben die Fähigkeit oder das Vermögen, mit erworbenem Wissen zu wirken und zu handeln. „Kompetenzen sind die bei Individuen verfügbaren oder durch sie erlernbaren kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten (Ressourcen), um bestimmte Probleme zu lösen, sowie die damit verbundenen motivationalen, volitionalen und sozialen Bereitschaften und Fähigkeiten, um die Problemlösung in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll nutzen zu können. Sie berühren also neben dem Objektiven (Sachverhalt) auch das Subjektive (Individuum) und das Soziale (Mitmenschen).“

„Wer kompetenzorientiert arbeitet, mobilisiert ganzheitlich Ressourcen bei den Lernenden und fördert deren Kombination.“

Ausgangspunkt für den kompetenzorientierten Unterricht an den berufsbildenden Schulen sind deshalb Handlungssituationen aus Beruf und Alltag.

Bader differenziert für die beruflichen Handlungsfelder Geschäfts- und Arbeitsprozesse. Für einen Arbeitsprozess führt in der Regel die vollständige Handlung von der Problematisierung über das Informieren bzw. Analysieren, Planen, Entscheiden, Durchführen, Kontrollieren bzw. Bewerten und Reflektieren zur intendierten Kompetenzförderung. Angestrebte Kompetenzen können damit je nach Komplexität auch in einer Unterrichtssequenz erworben werden. Geschäftsprozesse durchlaufen die gleichen Phasen des Handlungszyklus, fokussieren jedoch eine Folge und Verzahnung von Tätigkeiten im Unternehmen, die sich unmittelbar bedingen.

Handlungsfelder als Grundlage für Lernsituationen.png

Für die Erschließung der Wirkungszusammenhänge werden sämtliche Ebenen berücksichtigt, die im Prozess berührt werden. Die angestrebten Kompetenzen können in einer Unterrichtssequenz erweitert, jedoch nur über die gänzliche Erschließung des Geschäftsprozesses vollständig erworben werden. Für die Berufsschule definiert die Kultusministerkonferenz den Bildungsauftrag mit der Aufgabe, einerseits eine berufliche Grund- und Fachbildung zu vermitteln und andererseits, die zuvor erworbene allgemeine Bildung zu erweitern. Damit will die Berufsschule zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft befähigen. Die Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz für den Unterricht im berufsbezogenen Lernbereich greifen diesen Ansatz auf. Sie sind nach Lernfeldern strukturiert, die aus beruflichen Handlungsfeldern abgeleitet wurden, und bilden eine umfassende Handlungskompetenz ab. Ihre wesentliche Bezugsebene sind damit berufliche Prozesse. Zugleich greifen sie grundlegende, exemplarische und innovative Erkenntnisse der Bezugswissenschaften auf und reflektieren gesellschaftliche Entwicklungen.

Rechtliche Vorgaben in Niedersachsen

Bezugsrahmen für den Unterricht an den berufsbildenden Schulen in Niedersachsen sind das Niedersächsische Schulgesetz, die Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) und die Ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS).

Für die schulischen Bildungsgänge werden diese Vorgaben mit Rahmenlehrplänen und Ausbildungsordnungen der Kultusministerkonferenz für die Berufsschule und Rahmenrichtlinien und Kerncurricula für die weiteren Schulformen konkretisiert. Diese Ordnungsmittel sind verbindliche Grundlage für die Ausgestaltung des Unterrichts an den berufsbildenden Schulen.


Der Unterstützung eines dauerhaften Verbesserungsprozesses im Bereich der Schul- und Unterrichtsentwicklung dient das Kernaufgabenmodell – KAM-BBS. Es bildet zugleich den verbindlichen Rahmen für das Qualitätsmanagement an berufsbildenden Schulen und Studienseminaren ab. Bisher wurde zur Umsetzung der Handlungsorientierung im Unterricht an berufsbildenden Schulen und in der Lehrerausbildung das bHO-Konzept („Handlungsorientierung in der beruflichen Bildung“, NLQ, Stand 04/2013) unterstützend genutzt. Das Konzept zur Handlungsorientierung in der beruflichen Bildung ist durch das für verbindlich eingeführte Schulische Curriculum Berufsbildende Schulen weiterentwickelt und von diesem abgelöst (EB-BbS 2.7, 01.08.2018) worden.

Dimensionen des Schulischen Curriculum

In Niedersachsen sind für alle Bildungsgänge, sowohl für den berufsbezogenen Lernbereich als auch für den berufsübergreifenden Lernbereich, kompetenzorientierte schulische Curricula anzulegen, die entsprechend der Leitlinie „SchuCu-BBS“ erstellt und implementiert werden. Damit wird die didaktisch-methodische Planung in allen Lernbereichen prozesshaft ausgerichtet und über die Jahresplanung zeitlich-organisatorisch für das jeweilige Schuljahr angeordnet.

Die wichtigsten Schritte zur Planung bilden sich in der didaktisch-methodischen Planung und der Jahresplanung der Schule ab.


Didaktisch-methodische Planung

Der zentrale Ausgangspunkt für die didaktisch-methodische Planung an den BBS Bersenbrück ist das Modul Curriculum in IServ.

Im Schulischen Curriculum sind für die didaktisch-methodische Planung Lernsituationen für den berufsbezogenen und berufsübergreifenden Lernbereich auf der Basis der grundlegenden Anforderungen zu entwickeln.

Übergreifende fachliche Vereinbarungen, sind ggf. zu berücksichtigen und auszuweisen. Darunter sind schulspezifische didaktisch-methodische Planungen zu verstehen, wie z. B. Planung der

  • praktischen Ausbildung,
  • (Betriebs-)Praktika,
  • Berufs- und Studienorientierung,
  • Projekte.

Als Mindestvorgaben wurden entsprechend der Leitlinie SchuCu, in Abstimmung mit der Prozessbegleitung der Landesschulbehörde und dem Seminar Osnabrück folgende Elemente festgelegt:

Einheitsdetails für die Vorgabe der Lerneinheit Lerneinheit kann sein die Lernsituation, das Modul oder die Unterrichtseinheit
Curricularer Bezug Der curriculare Bezug stellt die Verbindung zu den geltenden Ordnungsmitteln für den berufsbezogenen und berufsübergreifenden Lernbereich dar.
Handlungssituation Der Begriff Handlungssituation ersetzt innerhalb der didaktisch-methodischen Planung die Begriffe „Ausgangssituation“, „Einstiegsszenario“ oder „Anforderungssituation“.

Die Leitlinie SchuCu-BBS weicht mit dieser Definition von dem ursprünglichen Begriffsverständnis von Handlungssituation aus dem Lernfeldkonzept ab.

Handlungskompetenz Handlungskompetenz [wird] verstanden als Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.

Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen Fachkompetenz und Personale Kompetenz. Der Handlungskompetenz sind Kommunikations-, Methoden-, Lern- und Medienkompetenzen immanent.

Inhalte Inhalte der Lernsituation erschließen sich im berufsbezogenen Lernbereich und im berufsübergreifenden Lernbereich aus den Kompetenzen und ggf. den Inhalten des Ordnungsmittels. Sie sind hinsichtlich z. B. Aktualität, Komplexität, Bearbeitungstiefe, regionaler Spezifika zu analysieren.
Handlungsergebnis und/oder

schulische Entscheidung

Ein Handlungsergebnis kann sowohl materieller als auch nicht-materieller Art sein (z. B. Datei, Werkstück, Plakat, Handlungskonzept, Stellungnahme, Bewegungsform, Pro und Kontra Diskussion, Reflexion, Beratungsgespräch).

In Lernsituationen müssen von den Schulen getroffene Entscheidungen berücksichtigt werden, wie z. B. zu/r: Schulspezifischen Bedingungen, Anforderungen an die Lernumgebung, Binnendifferenzierung, Grundsätzen der Leistungsbewertung, Lernortkooperationen, Materialien und Medien.

Phasendetails In den Phasendetails wird die Lerneinheit mit ihren Phasen konkretisiert.
Phase des Unterrichts/der vollständigen Handlung Phasen des Unterrichts (z.B.):

Unterrichtseinstieg in das Unterrichtsthema, Überleitung mit der Leitfrage oder Problemorientierung, Erarbeitung, Zusammenfassung / Ergebnissicherung / Präsentation der Ergebnisse, ggf. Vertiefung durch Anwendung / Übung / Transfer / Reflexion Phasen der vollständigen Handlung: Informieren, Planen, Entscheiden, Ausführen, Kontrollieren, Bewerten

Performanz Performanz stellt im Gegensatz zur Kompetenz (= Disposition) die tatsächlich erbrachte Leistung dar. Performanz ist - anders als Kompetenz - grundsätzlich beobachtbar und spielt daher eine wesentliche Rolle bei der Leistungsmessung.
Material Hier werden die Materialen genannt (z.B. Buch) oder auf IServ verlinkt.


Die genannten Merkmale finden sich auch als Einheitsvorlage in IServ. Die Bildungsgänge stimmen sich in der Ausgestaltung des schulischen Curriculums ab und überarbeiten es in regelmäßigen Abständen. In begründeten Ausnahmefällen können die Bildungsgänge von der Einheitsvorlage abweichen. Der dazu nötige Abstimmungsprozess mit der Schulleitung ist zu dokumentieren. In jedem Fall muss das schulische Curriculum den grundlegenden Anforderungen für Lernsituationen entsprechen. Wenn die Vorlagen in IServ verwendet werden, sind die Vorgaben des Landes erfüllt.

Bei der Umsetzung der didaktisch-methodischen Planung mit IServ helfen folgende Links:

Modul Curriculum Hinweise der BBS Bersenbrück

Modul Curriculum, Handbuch IServ


Jahresplanung

In Ergänzung zur didaktisch-methodischen Planung wird die Jahresplanung von jedem Kollegen jedes Jahr vorgenommen. In der Jahresplanung weden die didaktisch-methodischen Planungen für das laufende Schuljahr konkretisiert. Spätestens drei Wochen nach Schuljahresbeginn sind alle Jahrespläne in IServ entsprechend den Vorgaben der Ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (RdErl. vom 14. 1. 2017 Nds.MBl. S. 136, SVBl. S. 226)“ einzustellen.

Vorgaben für die Dateispeicherung

Speicherort: IServ – Lehrer – Bildungsgänge – [Bildungsgang] - Jahresplanung

Dateiname: [Klasse]–[Lernfeld/Fach/Modul]–[Lehrkraft]–Datum

Es gibt grundsätzlich mehrere Möglichkeiten der Erstellung der Jahrespläne:

  • Erstellen der Jahrespläne aus dem Modul Curriculum heraus als CSV-Export
  • Erstellen auf Basis der jedes Jahr in IServ eingestellten Excel-Vorlage
  • Erstellen als Kopie aus dem elektronischen Klassenbuch

Es sind natürlich auch arbeitsintensivere Erstellungsformen möglich, die dann eingesannt auf IServ abgelegt werden.

In jedem Fall sind die Vorgaben des Landes dabei zu berücksichtigen.

Ergebnis, Ziele Leitfragen zur Vorgehensweise
Die Abfolge und zeitliche Reihenfolge der Lernsituationen sind für das Schuljahr angepasst, abgestimmt und dokumentiert. In welcher Abfolge (parallel, nacheinander, Mischform) werden die Lernsituationen strukturiert?

In welcher zeitlichen Reihenfolge werden die Lernsituationen angeordnet?

Die Zeiträume für praktische Ausbildungen / (Betriebs)praktika sind festgelegt und in der Planung berücksichtigt. Welche Zeiträume sind für praktische Ausbildungen / (Betriebs)praktika geplant?

Ist die zeitliche Reihenfolge auf das aktuelle Schuljahr abgestimmt?

Die zeitliche-organisatorische Planung (übergreifende organisatorische Vereinbarungen) ist auf das Schuljahr  angepasst, abgestimmt und dokumentiert. Werden Leistungsnachweise bezogen auf ihre Art und Anzahl sowie in der zeitlichen Zuordnung etc. aufgenommen?

Werden übergreifende organisatorische Vereinbarungen (z.B. Prüfungstermine, Blockunterricht, Projektphasent) aufgenommen?


Das Klassenbuch

Grundsätzliches

Das Klassenbuch ist eine Urkunde und wird in Verwaltungsverfahren herangezogen, wenn es Auseinandersetzung um unterrichtete Inhalte, die Information über Leistungsbewertungen u.a. anders geht. Insbesondere die Anwesenheitsliste ist eine Urkunde und dient bei einem etwaigen Strafverfahren als Beweismittel. Alle Eintragungen müssen deshalb sorgfältig erfolgen. Nach der Kommentierung zu § 43 Niedersächsischen Schulgesetz ist an den BBS Bersenbrück ein elektronisches Klassenbuch eingeführt worden. Die Vorgabe für den Einsatz eines elektronischen Klassenbuches an den BBS Bersenbrück ist ein mehrheitlicher Beschluss der Mitglieder des Bildungsgangs. Die Einweisung in das elektronische Klassenbuch von Lehrkräften, die nicht Mitglied des Bildungsgangs sind, erfolgt durch den Bildungsgang in eigener Verantwortung. Das eingesetzte elektronische Klassenbuch sowie das Verfahren ist mit der Schulleitung abgesprochen worden.
Das Klassenbuch ist nach den Eintragungen zu schließen, damit die nachfolgenden Lehrkräfte auf das Klassenbuch zugreifen und damit arbeiten können.

Vorgaben der Klassenbucheintragungen

Die im Klassenbuch vermerkten Inhalte geben das Unterrichtsgeschehen nachvollziehbar wieder und haben erkennbar einen Bezug zum schulischen Curriculum.

Die Anwesenheit bzw. Nichtanwesenheit der Schülerinnen und Schüler ist zu Beginn des Unterrichts festzustellen und zu dokumentieren! – Hierbei sind folgende Zeichen zu benutzen:

Im vorderen Teil des Klassenbuches:

X = Unbegründetes Fehlen

A = Krankheit per Attest /ärztliche Bescheinigung entschuldigt

B = Beurlaubung

K = Krankheit per Entschuldigung entschuldigt

Ziffer = Verspätung in Minuten

Ziffer+e = Entschuldigte Verspätung in Minuten

Dokumentierte Informationen

Weiterhin ist es erforderlich, im Klassenbuch folgende Informationsweitergaben an die Schülerinnen und Schüler zu dokumentieren:

  • Beurteilungs- und Bewertungskriterien gemäß Klassenbucheinleger
  • Infektionsschutzgesetz
  • Waffenerlass
  • Fehlzeitenregelung
  • Arbeitssicherheitsvorschriften
  • Belehrung über Fluchtwege und Verhalten bei Feuer/Krisen (-> Notfallordner)
  • Reflexion der Ergebnisse der Schülerumfrage
  • Namen der Schüler- und Elternvertreter*innen


Unterricht außerhalb der Schule

Unterricht findet auch an anderen Lernorten statt, hierbei sind einige formale Dinge zu berücksichtigen.

Schulfahrten

Für Schulfahrten sind die entsprechenden Erlasse zu berücksichtigen. Klassenfahrten können nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden.

Schulfahrten werden immer über eine Reiserücktritt- und Haftpflichtversicherung abgesichert. Details können bei Herrn Markus erfragt werden.

Unterrichtsverlagerungen

Für Unterrichtsverlagerungen (z.B. Betriebsbesichtigungen) können ausnahmsweise auch private Verkehrsmittel verwendet werden.

Für außerschulische Lernorte in fußläufiger Nähe reicht die Eintragung in die Liste „Ortsbegehung“, welche im Sekretariat ausliegt.

Die Abrechnungen müssen in einem Zeitraum von 6 Monaten vorgenommen werden.

Die dazugehörigen Formulare und Hinweise dazu finden Sie unter IServ = Lehrer / Formulare + Verfahren /

Praktika von Schülern

Schülerinnen und Schüler der BBS habe in vielen Schulformen Praktika abzuleisten. Diese sind für viele Schulformen verbindlich, können aber auch freiwillig, z.B. den Ferien, verlängert werden.

Für die Praktika werden mit den Einrichtungen und Betriebe Praktikumsverträge abgeschlossen. Je nach Schulform stellt sich der Versicherungsschutz unterschiedlich dar.

Anlass/Schulform Zuständiger Versicherungsträger
Betriebspraktika auf freiwilliger Basis (sog. Schnupperlehre)

ohne Anweisung und Aufsicht der Schule (z.B. während der Ferien)

ist der für das Unternehmen zuständige UV-Träger

(Die Schüler und Betriebe werden bei Bedarf darüber informiert)

Fachpraktische Ausbildung von Fachoberschülerinnen und -schülern der 11. Jahrgangsstufe in Unternehmen
ist der für das Unternehmen zuständige UV-Träger. Die Informationen dazu stehen im Praktikumsvertrag.
Praktika von Berufsfachschülerinnen und -schülern der berufsbildenden Schulen i.a.R. über den GUV

Nähere Informationen finden Sie in einer Broschüre des GUV.

Die Vorlagen für Praktikumsverträge finden Sie in IServ .

Leistungsbewertung

Klassenbucheinleger

Die Bewertung von Schülern ist eine wichtige Aufgabe von Lehrkräften. Daher erfolgt die Benotung von Schülern auf der Basis von Konferenzbeschlüssen. Diese Beschlüsse müssen den Schülern transparent gemacht werden. An den BBS Bersenbrück wird dieser Vorgang in den Klassenbucheinlegern des elektronischen Klassenbuches dokumentiert.

Die Beschlüsse finden sich in IServ -Lehrer -Bildungsgänge-[Bildungsgang]-[Bewertung]

Arbeits- und Sozialverhalten

Grundsätzliches

Das Arbeits- und Sozialverhalten soll auf der Grundlage von Beobachtungen, die sich auch über den Unterricht hinaus auf das Schulleben erstrecken, bewertet werden. Die Bewertung des Arbeitsverhaltens soll sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte beziehen:

  • Leistungsbereitschaft und Mitarbeit
  • Ziel- und Ergebnisorientierung
  • Kooperationsfähigkeit
  • Selbstständigkeit.

Die Bewertung des Sozialverhaltens soll sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte beziehen:

  • Selbstbewusstsein und Reflexionsfähigkeit
  • Vereinbaren und Einhalten von Regeln
  • Konfliktfähigkeit
  • Hilfsbereitschaft und Respekt anderen gegenüber
  • Übernehmen von Verantwortung
  • Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens.


Verfahren zur Ermittlung von AV/SV

Die Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens erfolgt durch Beschluss der Klassenkonferenz. Die Klassenkonferenz trifft eine zusammenfassende Bewertung sowohl zum Arbeitsverhalten als auch zum Sozialverhalten. Dabei sind fünf Abstufungen in folgender standardisierter Form vorgesehen und durch Hervorhebung einzelner Gesichtspunkte zu ergänzen:

  • „verdient besondere Anerkennung“
  • „entspricht den Erwartungen in vollem Umfang“
  • „entspricht den Erwartungen“
  • „entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen“
  • „entspricht nicht den Erwartungen“

Die Klassenlehrkraft hat entsprechend der einschlägigen RdErl. d. MK festgelegten Kriterien ein Vorschlagsrecht. Die Fachlehrkräfte können dann der Klassenlehrkraft abweichende Einschätzungen bekannt machen.

Die Klassenkonferenz trifft dann eine zusammenfassende Bewertung sowohl zum Arbeitsverhalten als auch zum Sozialverhalten und beschließt die entsprechende Formulierung für Schüler.

Zur Unterstützung der Ermittlung wird eine Excel-Datei zur Verfügung gestellt, die ab dem nächsten Schuljahr voraussichtlich in das elektronische Klassenbuch integriert sein wird.


Beurteilung der Leistungen

Kriterien zur Beurteilung der Mitarbeit

• Arbeitseinstellung/-haltung: Pünktlichkeit, Aufmerksamkeit, kontinuierliche Mitarbeit, Sorgfalt

• Mündliche Beteiligung bei der Erarbeitung von Lerninhalten im Unterrichtsgespräch

• Beteiligung an Gruppen- und Partnerarbeitsphasen

• Zusammenfassen und Darstellen von erarbeiteten Sachverhalten

• Wiederholung erarbeiteter Unterrichtsinhalte

• Erkennen von Problemstellungen

• Entwickeln von Lösungswegen

• Erläutern von Lösungen fachspezifischer Problemstellungen

• Vortragen und Präsentieren von Arbeitsergebnissen

• Leiten und Werten von Gesprächsverläufen und Diskussionen

• Planen, Durchführen und Auswerten von Vorhaben

• Beobachten, Erfassen und Bewerten von Arbeitsergebnissen

Beispiele für sonstige Leistungen:

• Mitarbeit im Unterricht

• Stundenprotokolle

• Referate

• Präsentationen

• Leitung einer Diskussionsrunde

• Vortragen von Hausarbeiten

• Planungen von Betriebsbesichtigungen und Exkursionen

• Durchführung von Versuchen oder Handlungssituationen

Beispiele für schriftliche Leistungen

• Klassenarbeiten

• Teste

• schriftliche Ausarbeitungen

• Handouts

• Facharbeiten

• Zusammenfassungen von Unterrichtsergebnissen

• Projektdokumentationen

Operatoren für Aufgabenstellungen

Die erworbenen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler sollen möglichst differenziert erfasst und bewertet werden. Dazu werden vielfach Anforderungsbereiche unterschieden, die eine detaillierte Beschreibung der für die Bearbeitung einer Aufgabe erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten ermöglichen. Eine übliche Unterscheidung der Anforderungen ist die zwischen Wissen/Kennen, Anwenden/Übertragen und Urteilen/Bewerten.

Operatoren sind wesentlicher Bestandteil jeder Aufgabenstellung. Sie nennen als handlungsinitiierende Verben die Tätigkeiten, die bei der Bearbeitung von Leistungsnachweisen durchgeführt werden sollen.

Eine Formulierungshilfe für die Verwendung bestimmter Verben (Operatoren) bietet eine Operatorentabelle in IServ:

Lehrer / Formulare + Verfahren / 01 Formulare / Leistungsbewertung Operatorentabelle.xls

Unterrichtsstörungen - „Wenn es nicht läuft wie erwartet ...“

Beratungsteam

Das Beratungsteam der BBS Bersenbrück unterstützt die Schüler*innen bei schulischen und betrieblichen, aber auch privaten Problemen wie Lernschwierigkeiten, Mobbing, Laufbahnberatung, Drogenproblemen, Schwangerschaften etc..

Die Schülerinnen können sich auf der Homepage über das Beratungsangebot, Anlaufstellen und –zeiten informieren.

Jugendberufsagentur (JBA)

Seit Anfang des Schuljahres 2019/2020 gibt es in den Berufsbildenden Schulen Bersenbrück das Team Jugendberufsagentur für junge Menschen, die Unterstützung bei der Berufswegeplanung möchten. In der Jugendberufsagentur haben sich die Agentur für Arbeit, die Maßarbeit, die Schulsozialarbeit sowie das Beratungsteam der BBS Bersenbrück zusammengetan. Hier erhalten junge Menschen im Alter von 14 bis 27 Unterstützung beim Einstieg in Ausbildung und Arbeit.

Ziele des Teams JBA an den BBS Bersenbrück:

  • Kein Jugendlicher soll zwischen den Institutionen verloren gehen
  • Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit
  • Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen
  • Erhöhung des Anteils an Jugendlichen in Ausbildung und Beschäftigung
  • Verkürzung der Verweildauer im Übergangssystem
  • Erleichterter Zugang, bessere Erreichbarkeit und zeitnahe Beratung für Jugendliche und deren Eltern
  • Bedarfsgerechte und koordinierte Planung der Beratungs- und Unterstützungsangebote
  • Kein Jugendlicher verlässt die BBS Bersenbrück ohne eine berufliche Perspektive
  • Kein Auszubildender bricht die Ausbildung ohne vorheriges Beratungsgespräch durch das Team Jugendberufsagentur in Schule ab


Wer bildet das Team JBA?

Unsere Ansprechpartner des Teams Jugendberufsagentur an den Berufsbildenden Schulen Bersenbrück:

BBS Bersenbrück

Jutta Blumenau, Gavin Rolf, Ina Goldmeyer, Ralph-Thomas Mehlich

Agentur für Arbeit

Klaus Ortmann, Christa Schlosser, Monika Steinkamp,Joachim Schwarznecker

Maßarbeit kAöR

Agnes Denneng,Tatiana Lobach

Zu finden in Raum E14.2


Erziehungsmitteln oder Ordnungsmaßnahmen

Erziehungsmittel

Mit Erziehungsmitteln oder Ordnungsmaßnahmen reagiert eine Schule auf Pflichtverletzungen von Schülerinnen und Schülern. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet der § 61 des Niedersächsischen Schulgesetzes.

Danach sind Erziehungsmittel "pädagogische Einwirkungen" aus Anlass einer Beeinträchtigung des Unterrichts oder einer anderen Verletzung von Schülerpflichten, wie z.B. Nichterfüllung von schulischen Aufgaben oder "gewöhnlicher" Verstoß gegen die Schulordnung. Erziehungsmittel können von einer einzelnen Lehrkraft oder von der Klassenkonferenz angewendet werden. Im pädagogischen Vordergrund der Erziehungsmittel steht die Absicht, eine Schülerin bzw. einen Schüler bei Beeinträchtigung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit durch einen spürbaren Denkanstoß nachhaltig zur Erfüllung ihrer bzw. seiner Pflichten aufzufordern.

Die Wahl des Erziehungsmittels (wie z.B. die mündliche Rüge, die Anfertigung zusätzlicher häuslicher Aufgaben, die vorübergehende Wegnahme von Gegenständen oder das „Nachsitzen“ in Form besonderer schulischer Arbeitsstunden) liegt im Ermessen der jeweiligen Lehrkräfte. Erziehungsmittel greifen im Gegensatz zu Ordnungsmaßnahmen nicht unmittelbar in die Rechtsstellung der Schülerinnen und Schüler ein und sind deshalb auch keine Verwaltungsakte, die im Wege eines Widerspruchsverfahrens überprüfbar wären.

Erziehungsmittel können jederzeit von Lehrkräften ausgesprochen werden, wenn sie verhältnismäßig sind. Um die Wirksamkeit zu erhöhen oder Erziehungsmittel gerichtsfest zu dokumentieren eignen sich in bestimmten Fällen Erziehungsmaßnahmenkonferenzen. Diese sind nicht schulgesetzlich geregelt, können aber durch ihre Anwendung das gewählte Erziehungsmittel verstärken.

Ordnungsmaßnahmen

Als Ordnungsmaßnahmen sieht das Niedersächsische Schulgesetz folgende Maßnahmen abschließend vor:

  1. Ausschluss vom Unterricht in einem oder in mehreren Fächern oder ganz oder teilweise von dem den Unterricht ergänzenden Förder- oder Freizeitangebot bis zu einem Monat,
  2. Überweisung in eine Parallelklasse (Zustimmung der Schulleitung!),
  3. Ausschluss vom Unterricht sowie von dem den Unterricht ergänzenden Förder- und Freizeitangebot bis zu drei Monaten,
  4. Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform oder, wenn eine solche Schule nicht unter zumutbaren Bedingungen zu erreichen ist, an eine Schule mit einem der bisherigen Beschulung der Schülerin oder des Schülers entsprechenden Angebot (Genehmigung der Schulbehörde!),
  5. Verweisung von der Schule (Genehmigung der Schulbehörde!),
  6. Verweisung von allen Schulen (Genehmigung der Schulbehörde!).

Die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen setzt eine grobe Pflichtverletzung bzw. eine nachhaltige Unterrichtsstörung voraus; Ordnungsmaßnahmen sind auch dann zulässig, wenn eine Schülerin oder ein Schüler die von ihr oder von ihm geforderten Leistungen verweigert oder dem Unterricht unentschuldigt fernbleibt. In diesem Fall wird eine Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleiterin bzw. des Schulleiters einberufen, die über die Verhängung einer Ordnungsmaßnahme entscheidet.

Die Schülerin oder der Schüler und deren Erziehungsberechtigte haben die Gelegenheit, sich zu den vorgeworfenen Pflichtverstößen zu äußern. Die Schülerin oder der Schüler kann sich sowohl von einer anderen Schülerin oder einem anderen Schüler als auch von einer Lehrkraft ihres oder seines Vertrauens unterstützen lassen. Eine volljährige Schülerin oder ein volljähriger Schüler kann sich auch von ihren oder seinen Eltern oder von einer anderen volljährigen Person ihres oder seines Vertrauens unterstützen lassen.

Die Klassenkonferenz hat

  • den Sachverhalt festzustellen,
  • über die Festsetzung der Ordnungsmaßnahme(n) zu beraten und
  • abzustimmen.

Sofern die Klassenkonferenz eine Ordnungsmaßnahme beschließt, erlässt die Schule einen Bescheid, in dem die Ordnungsmaßnahme mitgeteilt und begründet wird. Gegen diesen Bescheid kann Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch und eine eventuell nachfolgende Anfechtungsklage gegen den Bescheid der Schule über Ordnungsmaßnahmen der o.a. Ziffern 3 - 6 haben kraft Gesetzes keine aufschiebende Wirkung; die Schule hat daher die Möglichkeit, die beschlossene Ordnungsmaßnahme sofort zu vollziehen.

Verfahren bei Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

Es liegt ein Vorfall vor, der eventuell eine Ordnungsmaßnahme nach sich zieht

  1. Information von Klassenlehrer/Beratungsteam/Abteilungsleitung über den Vorfall
  2. Absprache mit den anderen beteiligten Lehrkräften und Ermittlung von Sachverhalten, z.B. durch Zeugenvernehmung und Ortsbegehung
  3. Ergebnisse der Ermittlung unbedingt in Protokoll (Ermittlungsakte) festhalten
  4. Unbedingt mit den beteiligten Lehrkräften vor der Konferenz/Sitzung Einvernehmen herstellen, ob eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme sinnvoll ist.

Bei geplanter Erziehungsmaßnahme:

  1. Einladung zur Erziehungsmaßnahmenkonferenz (keine festgelegten Teilnehmer und Formvorschriften)
  2. Die Einladung wird vom Klassenlehrer erstellt, und zwar auf der Basis des Dokuments Erziehungsmaßnahmensitzung-Einladung.doc
  3. Durchführen der Erziehungsmaßnahme und Protokollieren anhand der Vorlage Erziehungsmaßnahmensitzung-Protokoll.doc

Dieses Verfahren sollte einer Klassenkonferenz vorgeschaltet sein.

Bei geplanter Ordnungsmaßnahme:

  1. Einladung zur Klassenkonferenz (Elternvertreter, Schülervertreter, betroffener Schüler, betroffene Eltern, Schulleiter, Ladungsfrist „möglichst“ 7 Tage). Die Einladung wird vom Klassenlehrer erstellt auf der Basis des Dokuments Klassenkonferenz-Einladung.doc
  2. Die Einladung zur Klassenkonferenz wird vom Schulleiter unterschrieben und durch das Büro verteilt/zugestellt (Einschreiben mit Rückschein).
  3. Durchführen der Klassenkonferenz: dazu sollte der festgelegte Protokollant Teile des anzufertigen Protokolls schon vor der Konferenz auf der Basis des Dokuments Klassenkonferenz-Protokollvorlage.doc ausgefüllt haben. Für die Klassenkonferenz ist es wichtig Fehltage zu erfassen (-> Elektronisches Klassenbuch).
  4. Protokoll, Sachstandsberichte und Anschreiben zum Vollzug der Ordnungsmaßnahme werden von Protokollant und Klassenlehrer auf Basis des Dokuments Klassenkonferenz Bescheid Festsetzung einer Ordnungsmaßnahme.doc erstellt und an das Büro weitergereicht (digital). Dort werden alle Dokumente der Klassenkonferenz im Ordner Ordnungsmaßnahmen archiviert.
  5. Die Festsetzung der Ordnungsmaßnahme muss vom Schulleiter unterschrieben werden.
  6. Der Bescheid wird (bei minderjährigen Schülern) den Eltern und dem Schüler per Einschreiben mit Rückschein zugestellt.

Ausführliche Hinweise gibt die NLSchB zu Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen:

Umgang mit Fehlzeiten (überarbeiten)

Verfahrensbeschreibung

Lehrer / Formulare + Verfahren / 02 Prozesse und Verfahren / Schulabsenzen

Im Unterricht fördern (Förderkonzept)

Stufenplan des Förderkonzeptes

Mit dem Förderkonzept soll ein Verfahren in das Schulleben eingeführt werden, welches den gezielten Umgang mit Schwächen von Schülerinnen und Schülern bezüglich der Bereitschaft und/oder Fähigkeit zu Lernen und Mitzuarbeiten zum Ziel hat. Neben den üblichen Maßnahmen, die in einem differenzierten Un-terricht an der BBS Bersenbrück angewendet werden und den bereits festgelegten Fördermöglichkeiten wird ein dreistufiges Verfahren durchgeführt.

Das Verfahren startet, wenn mehr als die Hälfte einer Lerngruppe mangelhafte oder ungenügende Leis-tungen aufweisen (z. B. 11 von 20 Schülern/-innen haben in einer Klassenarbeit die Note 5 oder 6).

Erste Stufe

Zeitraum: Erste Noteneinschätzung vor den Herbstferien

Wenn eine Fachlehrkraft in einem Fach, Lernfeld oder Lerngebiet absehen kann, dass über die Hälfte der Schülerinnen und Schüler in diesem Bereich mangelhafte oder ungenügende Leistungen erbringen, so erstellt die Fachlehrkraft eine Tabelle (siehe Anlage) für diese Schülerinnen und Schüler, die erste Maß-nahmen beinhaltet. Die Tabelle wird mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern besprochen und an die Klassenlehrkraft weitergeleitet.

Zweite Stufe

Zeitraum: Kurz vor dem Eltern-/Ausbildersprechtag

Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Zensurenstand nicht verbessert, wird bei erneutem Überschreiten des Auslösepunktes eine zweite Tabelle von der Fachlehrkraft an die Klassenlehrkraft weitergereicht. Die Klassenlehrkraft lädt daraufhin die Mitglieder der Klassenkonferenz zu einer Pädagogischen Konferenz ein, in welcher über weitere Schritte und Maßnahmen zur Förderung der Schülerinnen und Schüler diskutiert wird. Zu diesem Zeitpunkt können auch Vorschläge für den Bedarf an Förderunterricht für das zweite Halbjahr angeregt werden. Die Eltern und in der Teilzeitberufsschule auch die Betriebe sollten zu diesem Zeitpunkt bei den eingeleiteten Maßnahmen beteiligt werden.

Dritte Stufe

Zeitraum: Ende März

Beim Erreichen des Auslösepunktes bzw. einer dauerhaften schwachen Beurteilung wird eine dritte Tabel-le mit Maßnahmen erstellt. Die Klassenlehrkraft nimmt mit Beratungslehrkräften, Sozialpädagogen oder Mitarbeitern der Maßarbeit oder der Agentur für Arbeit Kontakt auf, um über den weiteren Werde-gang gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern Gespräche zu führen.

Evaluation

Das Verfahren kann durch die Zensurenkonferenzen am Ende des ersten Halbjahres gesteuert werden.

Zum Ende des Schuljahres sollten bei Überschreitung des Auslösepunktes Beratungsgespräche mit den schwachen Schülerinnen und Schülern geführt worden sein.

Sammlung verschiedener Fördermaßnahmen

Zusatzaufgaben:

• Zusätzliche Aufgaben

• Monatsaufgaben / -pläne

• Bewertete Hausaufgaben

Nachhilfe:

• Hilfen bei der Organisation (Vermittlung von SchülerInnen, Hilfen zum Teilhabepaket etc.)

• Vermittlung zu ausbildungsbegleitenden Hilfen

• Nutzung der Lerninsel (BVJ-Forum 7.+8. Stunde)

Einzelgespräche:

• Gespräche zum Leistungsstand

• Coachinggespräche mit Zielvereinbarungen

Abstimmung/ Vernetzung:

• Elterngespräche

• Gespräche mit Ausbildungsbetrieben

• Klassenlehrer einbeziehen

• Klassenteam einbinden

• Ggf. pädagogische Konferenzen

Unterrichtsgestaltung:

• Binnendifferenzierung

• Gruppen-/ Partnerarbeit (homogen-heterogen)

• Individuelle Lernzeiten

• rechtzeitige Bekanntgabe von Klassenarbeiten

Adressen und Ansprechpartner für Fördermaßnahmen

Informationen zu guten Ansätzen aus der BBS, zu Ansprechpartnern in der Schule, aber auch den aktuellen Ansprechpartnern externer Partner wie z.B. für ausbildungsbegleitende Hilfen (momentan DAA) finden Sie auf IServ unter:

Lehrer / Formulare +Verfahren / 02 Prozesse und Verfahren / Förderung

Den Unterricht weiterentwickeln (überarbeiten)

Ergebnisse von Abschlussarbeiten und Kammerprüfungen

Wertvolle Hinweise für die schulische Arbeit lassen sich aus den Ergebnissen von Prüfungen gewinnen. Die Ergebnisse können seit dem Erlass Steuerung der berufsbildenden Schulen durch Zielvereinbarungen (RdErl. d. MK v. 23.6.2010) Eingang in den innerschulischen Zielvereinbarungsprozess finden. Damit es nicht zu Datenschutzkonflikten bei der Übertragung von Abschlussergebnissen mit den Kammerprüfungen der IHK kommt, wurde im Frühjahr 2013 eine Datenschutzerklärung vereinbart. Diese muss von den Schülern unterschrieben werden.

Lehrer / Formulare +Verfahren / 01 Formulare / IHK – Datenschutzerklärung.pdf

Schülerbefragung

Ein zentrales Element im schulinternen Zielvereinbarungsprozess stellt die jährliche Schülerbefragung dar. Die Ergebnisse finden sich nach Abschluss der Befragung unter

Internet: www.geodip.de/su mit aktuellem Befragungsjahr, z. B. su2019

Benutzer: bbs

Passwort: LSchB

Die Ergebnisse der Befragung werden im Dialog mit den Schülern besprochen. Die Klassenteams können sich die freien Antworten klassenscharf bei Herrn Ricken ausdrucken lassen. Alle hieraus gewonne-nen Erkenntnisse werden auf Bildungsgangsebene Teil des Zielvereinbarungsprozesses der Schule.