| Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen | |
|---|---|
| Organisation | BBS insgesamt |
| OE Verantwortung | |
| Information | Prozess |
| Verantwortlich | Kohne |
| Schlagworte | Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen |
Mit Erziehungsmitteln oder Ordnungsmaßnahmen reagiert die BBS Bersenbrück auf Pflichtverletzungen von Schülerinnen und Schülern. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet der § 61 des Niedersächsischen Schulgesetzes.