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von Helene Kuznetsov

Pädagogische Handreichung

Version vom 13. März 2020, 08:29 Uhr von Thomas Kohne (Diskussion | Beiträge) (Die Kategorien wurden geändert.)


Zielsetzung der Handreichung

Die Schule stellt den staatlichen Bildungsauftrag, die Bildungsinteressen der Schülerinnen und Schüler sowie die Ausbildungsinteressen der Partner in der beruflichen Bildung in den Mittelpunkt ihrer Arbeit. Sie sorgt für ein ausgewogenes Bildungsangebot und strebt nach bestmöglicher Förderung und Unterstützung jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers.

Aus diesem Auftrag heraus gestaltet Sie die Bildungsangebote als den Kernprozess schulischer Arbeit.

Die Schule stellt den staatlichen Bildungsauftrag, die Bildungsinteressen der Schülerinnen und Schüler sowie die Ausbildungsinteressen der Partner in der beruflichen Bildung in den Mittelpunkt ihrer Arbeit. Sie sorgt für ein ausgewogenes Bildungsangebot und strebt nach bestmöglicher Förderung und Unterstützung jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers.

Den Unterricht planen

Begriffserklärungen

Kompetenzen beschreiben die Fähigkeit oder das Vermögen, mit erworbenem Wissen zu wirken und zu handeln. „Kompetenzen sind die bei Individuen verfügbaren oder durch sie erlernbaren kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten (Ressourcen), um bestimmte Probleme zu lösen, sowie die damit verbundenen motivationalen, volitionalen und sozialen Bereitschaften und Fä-higkeiten, um die Problemlösung in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll nutzen zu können. Sie berühren also neben dem Objektiven (Sachverhalt) auch das Subjektive (Individuum) und das Soziale (Mitmenschen).“1

„Wer kompetenzorientiert arbeitet, mobilisiert ganzheitlich Ressourcen bei den Lernenden und fördert deren Kombination.“

Ausgangspunkt für den kompetenzorientierten Unterricht an den berufsbildenden Schulen sind deshalb Handlungssituationen aus Beruf und Alltag.

Bader differenziert für die beruflichen Handlungsfelder Geschäfts- und Arbeitsprozesse. Für einen Arbeitsprozess führt in der Regel die vollständige Handlung von der Problematisierung über das Informieren bzw. Analysieren, Planen, Entscheiden, Durchführen, Kontrollieren bzw. Bewerten und Reflektieren zur intendierten Kompetenzförderung. Angestrebte Kompetenzen können damit je nach Komplexität auch in einer Unterrichtssequenz erworben werden. Geschäftsprozesse durchlaufen die gleichen Phasen des Handlungszyklus, fokussieren jedoch eine Folge und Verzahnung von Tätigkeiten im Unternehmen, die sich unmittelbar bedingen.

Handlungsfelder als Grundlage für Lernsituationen.png

Für die Erschließung der Wirkungszusammenhänge werden sämtliche Ebenen berücksichtigt, die im Prozess berührt werden. Die angestrebten Kompetenzen können in einer Unterrichtssequenz erweitert, jedoch nur über die gänzliche Erschließung des Geschäftsprozesses vollständig erworben werden. Für die Berufsschule definiert die Kultusministerkonferenz den Bildungsauftrag mit der Aufgabe, einerseits eine berufliche Grund- und Fachbildung zu vermitteln und andererseits, die zuvor erworbene allgemeine Bildung zu erweitern. Damit will die Berufsschule zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft befähigen. Die Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz für den Unterricht im berufsbezogenen Lernbereich greifen diesen Ansatz auf. Sie sind nach Lernfeldern strukturiert, die aus beruflichen Handlungs-feldern abgeleitet wurden, und bilden eine umfassende Handlungskompetenz ab. Ihre wesentliche Bezugsebene sind damit berufliche Prozesse. Zugleich greifen sie grundlegende, exemplarische und innovative Erkenntnisse der Bezugswissenschaften auf und reflektieren gesellschaftliche Entwicklungen.

Rechtliche Vorgaben in Niedersachsen

Bezugsrahmen für den Unterricht an den berufsbildenden Schulen in Niedersachsen sind das Niedersächsische Schulgesetz, die Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) und die Ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS).

Für die schulischen Bildungsgänge werden diese Vorgaben mit Rahmenlehrplänen und Ausbildungsordnungen der Kultusministerkonferenz für die Berufsschule und Rahmenrichtlinien und Kerncurricula für die weiteren Schulformen konkretisiert.Diese Ordnungsmittel sind verbindliche Grundlage für die Ausgestaltung des Unterrichts an den berufsbildenden Schulen. Der Unterstützung eines dauerhaften Verbesserungsprozesses im Bereich der Schul- und Unterrichtsentwicklung dient das Kernaufgabenmodell – KAM-BBS. Es bildet zugleich den verbindlichen Rahmen für das Qualitätsmanagement an berufsbildenden Schulen und Studienseminaren ab. Bisher wurde zur Umsetzung der Handlungsorientierung im Unterricht an berufsbildenden Schulen und in der Lehrerausbildung das bHO-Konzept („Handlungsorientierung in der beruflichen Bildung“, NLQ, Stand 04/2013) unterstützend genutzt. Die Leitlinie „SchuCu-BBS“ ist eine Weiterentwicklung auf Basis des bHO-Konzeptes und setzt zudem rechtliche Vorgaben um.

In Niedersachsen sind für alle Bildungsgänge, sowohl für den berufsbezogenen Lernbereich als auch für den berufsübergreifenden Lernbereich, kompetenzorientierte schulische Curricula anzulegen, die entsprechend der Leitlinie „SchuCu-BBS“ erstellt und implementiert werden. Damit wird die didaktisch-methodische Planung in allen Lernbereichen prozesshaft ausgerichtet und über die Jahresplanung zeitlich-organisatorisch für das jeweilige Schuljahr angeordnet.