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von Helene Kuznetsov

Reisekostenvergütung

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Reisekostenvergütung
Organisation Verwaltung
Information Formular
Verantwortlich Kuznetsov
Schlagworte Reisekosten


Im Rahmen der Fürsorgepflicht erstattet das Land Niedersachsen seinen Beamtinnen und Beamten Kosten für dienstlich veranlasste Reisen bzw. Maßnahmen (§§ 84 – 86 Niedersächsisches Beamtengesetz – NBG).

Formulare

Antrag Dienstreise

Vertretungsplan

Beantragung des Großkundenrabatts der Bahn

Verfahren

  1. Zusammenstellen der Unterlagen: Antrag Reisekosten, Originalbelege
  2. Antrag Eingangskorb Verwaltung (im Moment im Pädagogischen Forum) Mindestens sechs Monate nach Dienstantritt!
  3. Überweisung des Betrages


Hinweise

Informationen Regionales Landesamt für Schule und Bildung

Alle Hinweise zu Reisekosten auf den Internet-Seiten der RLSB

Wichtige Hinweise

Beantragung spätestens 6 Monate nach Durchführung der Dienstreise