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von Thomas Kohne

Zielvereinbarungsprozess

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Grundsätzliches

Ein zentrales Element der Steuerung der Schule ist das Führen mit Zielen. Der Zielvereinbarungsprozess orientiert sich an der Handreichung „Zielvereinbarungen zwischen öffentlichen berufsbildenden Schulen und der Schulbehörde“ des MK (Stand Februar 2015), dem Strategischem Entwicklungsrahmen des MK (Stand Februar 2015) und dem RdErl. d. MK v. 08.07.2013 Steuerung der berufsbildenden Schulen durch Zielvereinbarungen, Bezug: RdErl. d. MK v. 23.06.2010 und dem Rd.Erl. d. MK v. 19.5.2016 Schulisches Qualitätsmanagement an berufsbildenden Schulen auf der Grundlage des Kernaufgabenmodells BBS (KAM-BBS).

Ebenen der Zielvereinbarungen

Abteilungsleitungen und Bildungsgangsleitungen

Entsprechend des RdErl. d. MK v. 08.07.2013 führen die Abteilungsleitungen im Namen der Berufsbildenden Schulen des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück mit den Bildungsgangleitungen Zielvereinbarungen durch. Hierzu werden die schulischen Kennzahlen und die Ergebnisse anderer interner - insbesondere der Schülerbefragung - sowie externer Evaluationen herangezogen. Die Landeskennzahlen werden im Handbuch „Schulisches Controlling“ Niedersächsisches Kultusministerium, Stand März 2011, (S.11 ff.) beschrieben.

Zielvereinbarungen werden auf den verschiedenen hierarchischen Ebenen der Schule getroffen. Abteilungsleitungen führen mit Bildungsgangs- und Fachgruppenleitungen Zielvereinbarungsgespräche, deren Ziele vorher in den jeweiligen Bildungsgängen und Fachgruppen abgestimmt wurden. Die Ergebnisse sind die Basis für den Zielvereinbarungs- und Rechenschaftsprozess gegenüber dem Schulvorstand. Dabei werden die Funktionszuweisungen nach dem Niedersächsisches Schulgesetz (§§ 34, 35 a, 38 a, 40 und 43) und die Erwartungshorizonte der Schule beachtet (vgl. auch Schulverfassung).

Schulleitung und Abteilungsleitungen

Jährlich finden Zielvereinbarungsgespräche zwischen Schulleitung und Abteilungsleitungen statt. Basis dieser Gespräche sind die Lehrkräftebefragung, die Zielvereinbarungen mit den jeweiligen Bildungsgangsleitungen und eventuelle Rahmenänderungen.

Schulleitung und übergeordnete Behörde

Alle vier bis sechs Jahre werden Zielvereinbarungen zusätzlich die mit der übergeordneten Behörde vereinbart. Die Ergebnisse werden in den schulinternen Zielvereinbarungsprozess mit den Bildungsgangsleitungen eingepflegt.


Zielsetzung der Zielvereinbarungen

• Besprechung der Ziele (schulische Kennzahlen, interne/externe Evaluation) mit den BG-Leitungen zur Herstellung von Transparenz und Abstimmung über die mit den Kernaufgaben verbundenen Arbeitsprozesse und deren Dokumentation (Welche Ziele hat der Bildungsgang für welche Kernaufgaben festgelegt und dokumentiert?).

• Aussprache über den Stand und die Entwicklung der Zielvereinbarungen mit den BG-Leitungen der Bildungsgänge (Wie ist der Stand der Zielvereinbarungen und was ist für die erfolgreiche Umsetzung erforderlich?).

• Aussprache über die Umsetzung der für die Zielerreichung realisierten Arbeitsprozesse (Sind die Arbeitsprozesse für alle transparent nachvollziehbar dokumentiert und umgesetzt?).

• Austausch über den Stand der Arbeit in den Bildungsgängen mit dem Abteilungsleiter und Identifikation von Unterstützungsbedarf.

• Identifikation von schulweiten Entwicklungen und Herausforderungen. (Gibt es erkennbar Problemlagen, die in mehreren Bildungsgängen erkennbar sind?)