Dienstreise | |
---|---|
Organisation | Verwaltung |
OE Verantwortung | |
Information | |
Verantwortlich | Kuznetsov |
Schlagworte | Dienstfahrt |
Eine Dienstfahrt, im arbeitsrechtlichen Sinne korrekt als Dienstreise bezeichnet, liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen vorübergehend außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte und außerhalb seiner Wohnung tätig ist.
Formulare
Verfahren
- Zusammenstellen der Unterlagen: Antrag Dienstreise, Vertretungsplan, Sonstige Materialien (z.B. Einladung,etc.)
- Kostenschätzung im Dienstreiseantrag oder auf gesondertem Blatt durchführen
- Mindestens Sieben Tage vor Dienstantritt Antrag bei Abteilungsleiter stellen
- Genehmigung abwahrten
- Dienstreise durchführen
- Reisekosten abrechnen
Hinweise
Leitfaden Genehmigung von Dienstreisen (RLSB)