Sprachfeststellung | |
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Organisation | Abteilung 3 |
Information | Prozess |
Verantwortlich | Benutzer:Sperber |
Schlagworte | Sprachfeststellung |
Schüler und Schülerinnen, die in ihrer Schulzeit bisher an keinem Englischunterricht teilgenommen haben, können als Ersatzleistung eine Prüfung in einer von ihnen gelernten anderen Sprache ablegen und diese Note als Ersatz für die Englischnote bekommen.
Verfahren
- Die Klassenlehrkraft bzw. Englischlehrkraft informiert alle infrage kommenden Schüler zu Beginn des Schuljahres über diese Möglichkeit.
- Dazu stellen die Schüler über die Lehrkraft einen Antrag bei der Landesschulbehörde. Dieser wird dann von der Fachgruppenleitung Frau Grotheer an die Landesschulbehörde weitergeleitet. Obwohl es im Antragsformular nicht explizit aufgeführt ist, sind folgende Anlagen zum Antrag vorgeschrieben: ein aktuelles Zeugnis, das letzte Zeugnis aus dem Heimatland und der Antrag der Schülerin oder des Schülers bzw. der Erziehungsberechtigten auf Durchführung einer Sprachfeststellungsprüfung.
- Die Landesschulbehörde gibt dann über die Schulleitung die Beauftragung eines/einer Prüfers/Prüferin bekannt, der/ die die Prüfungstermine mit der BBS abstimmt.
Hinweise
Die schriftlichen Prüfungen werden in der Regel von Kollegen oder Kolleginnen der BBS beaufsichtigt und dann an den Prüfer/die Prüferin weitergeleitet. Die mündliche Prüfung findet in der Regel an verschiedenen Schulstandorten der Landesschulbehörde statt. Wenn an der BBS BSB mündliche Prüfungen vorgesehen sind, organisiert die Fachgruppenleiterin Frau Grotheer die Durchführung. Dabei werden Kollegen und Kolleginnen der BBS als Prüfungsbeisitzende bestimmt. In Coronazeiten werden die mündlichen Prüfungen erstmals in einer Videokonferenz stattfinden.
Weiterführende Informationen
Leitfaden für die Durchführung von Sprachfeststellungsprüfungen
Material der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (Standard-login)