| Teilzeit | |
|---|---|
| Organisation | BBS insgesamt |
| OE Verantwortung | Kuznetsov |
| Information | Information |
| Verantwortlich | Kalvelage |
| Schlagworte | Teilzeit |
Teilzeitbeschäftigung kann aus unterschiedlichen Gründen beantragt werden und wirft häufig organisatorische, rechtliche und schulinterne Fragen auf. Auf dieser Seite sind dazu zentrale Informationen, Hinweise und weiterführende Materialien gebündelt. Bei Fragen wenden Sie sich an die Verwaltungsleitung der BBS oder die Gleichstellungsbeauftragten.
Teilzeiterlass
Der Teilzeiterlass enthält die maßgeblichen Regelungen für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte und bildet eine wichtige Grundlage für schulische Absprachen.
- Antragsfristen: Der Teilzeitantrag ist immer spätestens zum Ende des Schulhalbjahrs für das kommende Schuljahr zu stellen. So ist spätestens bis zum 20.1. eines Jahres für das darauffolgenden Schuljahr der Antrag bei der Abteilungsleitung zu stellen. Das RLSB hat einen hybriden Teilzeitantrag entwickelt, hierbei erfolgt die Datenerfassung direkt am PC. Anschließend wird der vollständige Antrag generiert und kann ausgedruckt und unterschrieben werden. Die Einreichung erfolgt wie gehabt über die Abteilungsleitungen. Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, finden Sie diesen Antrag hier. Die hybriden Anträge sollen später Grundlage für vollständige digitale Workflows werden.
- Arten von Teilzeit: Eine erste Übersicht über die verschiedenen Arten von Teilzeit gibt ein Vortrag der Gleichstellungsbeauftragten.
- Erwartungshorizont zum unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Einsatz von Teilzeitbeschäftigten an der BBS-Bersenbrück.
- Weitere Informationen/ rechtl. Grundlagen der Teilzeit:
- Das NLBV stellt ein Merkblatt über Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubungen nach dem NBG und dem NRiG einschl. Elternzeit (ohne Altersteilzeit) für Beamte zur Verfügung.
- RdErl. d. MK v. 7.4.2017 : Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen.
- Plakat zur Teilzeit gibt es wichtige Informationen
- Auswirkungen von Teilzeit und Elternzeit auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit