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von Thomas Kohne

Beratungskonzept

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Im Folgenden ist eine Entwurffassung des neuen Beratungskonzepts der BBS zu lesen. Diese wird bis zu Ihrer entgültigen Fertigstellung noch weiter abgestimmt werden


Vorbemerkungen

Im Erlass „Einsatz und Weiterbildung von Beratungslehrern“ vom 08.04.2004 wird die Erstellung eines Beratungskonzepts der Schule gefordert. In dessen Rahmen sollen nicht nur die Arbeit der Beratungskräfte, sondern auch die Aufgaben der anderen an der Beratung in der Schule beteiligten beschrieben werden.

Die Beratung der Schüler*innen zählt neben dem Unterrichten, Beurteilen und Fördern zu den Kernaufgaben der Schule. Sie sollte neben der Schulleitung und den ausgewiesenen Beratungsfachkräften der Schule auch von jeder Lehrperson im Sinne der Schüler*innen durchgeführt werden. Dies kann auch in Form von Kurz- oder Alltagsberatung stattfinden. Die speziellen Beratungsfachkräfte der Schule ergänzen diese Formen der Beratung durch ihre professionellen, von Freiwilligkeit, Vertraulichkeit und Unabhängigkeit geprägten Angebote.

Wir als Schule müssen uns auf die, sich ändernden, Schülerpersönlichkeiten und die Veränderungen des gesellschaftlichen Umfeldes einstellen. Die beratende Begleitung des Erziehungsprozesses und des Einstiegs in das Berufsleben ist an unserer Schule eine wesentliche Aufgabe. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, wurde an der BBS Bersenbrück das Beratungsteam etabliert, welches sich aus den, oben angesprochenen, Beratungsfachkräften der Schule zusammen setzt und unter Punkt 4 des vorliegenden Konzepts näher vorgestellt wird.

Bezogen auf den Umstand, dass oft verschiedene Funktionen von ein und derselben Person wahrgenommen werden, soll im folgenden Beratungskonzept eine Klärung der verschiedenen Beratungsrollen vorgenommen werden.


1. Bezug zum pädagogischen Leitbild
Durch einen Blick auf das pädagogische Leitbild der Schule wird deutlich, auf welchen Grundwerten die Arbeit in der BBS basiert. Auf eben diese Grundwerte stützt sich auch das vorliegende Beratungskonzept.

In einem durch Wertschätzung und Toleranz geprägten Schulklima werden die Schüler*innen optimal auf die Bewältigung ihrer individuellen Lebenssituationen vorbereitet. Durch, von allen an der Schule tätigen Akteur*innen, gelebte Kooperation wird die Selbstwirksamkeit aller gestärkt und die Schule bietet einen Raum für "[...] eigenverantwortliches, selbstständiges, nachhaltiges und soziales Handeln" (Pädagogisches Leitbild der BBS Bersenbrück, Punkt 5).


„Die SchülerInnen werden befähigt, ihren Platz in der Gesellschaft zu finden, diese Mitzugestalten und als informierte und gebildete BürgerInnen eine Rolle zu spielen.“

(Pädagogisches Leitbild der BBS Bersenbrück, Punkt 5)


2. Eigenschaften des Beratungssystems

Eltern und Schüler*innen müssen auf ein unkompliziertes Beratungssystem zurückgreifen können, um bei Problemen angemessene Lösungen zu finden.

Die in der Beratung tätigen Personen kennen ihre Kompetenzen untereinander und informieren sich gegenseitig. Sie bilden ein multiplexes Netzwerk.

Als Besonderheit der BBS Bersenbrück gilt die Arbeit des sogenannten Beratungsteams, das sich intensiv und vielseitig den Beratungsfällen annimmt.


3. Beratungsgrundsätze

Freiwilligkeit: Jede Beratung an der BBS Bersenbrück folgt dem Grundsatz der Freiwilligkeit. Schüler*innen bestimmen letzendlich selbst, ob sie eine Beratung in Anspruch nehmen und was sie in dieser von sich mitteilen möchten. Des Weiteren entscheiden sie eigenständig, ob und in welcher Form eine weitere Unterstützung erfolgen soll.

Vertraulichkeit: Eltern, Lehrkräfte, Schüler*innen müssen sich des Vertrauens der Beratungsperson sicher sein. Die Mitglieder des Beratungsteams unterliegen der Schweigepflicht.

Unabhängigkeit: Eine Beratung erfolgt ohne jegliche Weisung. Sie stellt Informationen für die Entscheidung des zu Beratenden zur Verfügung und ist unabhängik von Sanktionen. Die Verantwortung für die Entscheidung bleibt bei dem zu Beratenden und kann nicht delegiert werden.

Wichtig: Haben Schüler*innen wider der Schulordnung gehandelt und sollen und müssen daraus resultierend Änderungen im Verhalten der Schüler*innen (auch gegen dessen ausdrücklichen Willen) geschehen, werden dafür disziplinarische Maßnahmen (z. B. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen) genutzt. Diese bleiben aber von der Beratung getrennt. Insbesondere wenn die Aufgaben sich personell unterscheiden wird auf eine klare Rollenklärung geachtet.

4. Das Beratungsteam:

Das Beratungsteam der BBS Bersenbrück setzt sich aus zwei Schulsozialpädagog*innen, zwei Beratungslehrer*innen, einem Berufschulpastor, sowie einem Berufschuldiakon und einer Schulseelsorgerin zusammen. Es findet wöchentlich eine gemeinsame Teamsitzung statt, in welcher unter Anderem verschieden Beratungsanliegen besprochen und bearbeitet, Informationen aus verschiedenen Netzwerken ausgetauscht und konzeptionelle Themen mit Bezug auf Beratungen besprochen werden. Die Sitzung ist, nach Anmeldung, offen für Beratungsanliegen von Kolleginnen und Kollegen und bietet auch Raum für eine kollegiale Fallberatungen. Dabei sind alle Aufgaben, die einer Unterstützung durch das Team bedürfen, Gegenstand der Beratung.

Einmal im Vierteljahr nimmt der Schulleiter an der Sitzung des Teams teil um, an vorbereiteten Arbeitspapieren orientiert, die weitere Arbeit zu verabreden.

Die Beratungsmitglieder geben, ausgestattet mit Wissen über Kommunikation, Teambildung und Mediation, besonders Kolleginnen und Kollegen die in der Berufseinstiegsschule unterrichten, Impulse und Hilfestellungen. Weiterhin sind sie auch als Fachlehrer*innen in verschiedenen Schulformen und -klassen eingesetzt, um Erfahrungen aus der Beratungsarbeit im Team und im Unterricht zu implementieren. Die ländliche Struktur unseres Einzugsbereiches und die sich weiterhin auflösenden Familienstrukturen machen deutlich, wie evident Beratungsarbeit aus schulischer, privater und institutioneller Ebene ist.

Die Mitglieder des Beratungsteams greifen nicht in die Verantwortungsbereiche anderer Schulmitglieder ein und übertragen dem Ratsuchenden weitgehend die Eigenverantwortung für die Umsetzung von Empfehlungen und gemeinsam erarbeiteten Handlungsschritten.


5. Personen des Beratungs- und Unterstützungssystems und ihre Aufgabenverantwortlichkeit

Die einzelnen Zuständigkeiten sind im Folgenden in einem Tätigkeitskonzept den einzelnen Personen an der BBS-BSB zugeschrieben.

5.1 Klassenlehrkräfte:

Die Klassenlehrkräfte sind die ersten Ansprechpersonen für die Schüler*innen ihrer Klasse und zuständig für die Beratung dieser und die Bearbeitung pädagogischer Themen in der Klasse. Alle Klassenlehrkräfte haben die Möglichkeit, die Mitglieder aus dem Beratungsteam anzusprechen und Kontakt zu externen Beratern herzustellen. Darüber hinaus verpflichtet sich jeder Klassenlehrer/ jede Klassenlehrerin zur Information neuer Schüler*innen über das bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebot und entsprechende Kontaktmöglichkeiten (Räumlichkeiten, Sprechzeiten, E-Mailadressen), damit eine lehrerunabhängige Kontaktaufnahme möglich ist. Des Weiteren erklären sie sich verbindlich dazu bereit, Schüler*innen bei auftretenden Problemen über ein geeignetes Unterstützungsangebot zu informieren.

5.2 Fachlehrkräfte:

Fachlehrkräfte sind Fachbezogen die ersten Ansprechpersonen der Schüler*innen, Eltern und Betriebe und beraten diese in Fragen der Fachinhalte und Leistungen, sowie damit verbundenen Schullaufbahnmöglichkeiten. Sie kooperieren eng mit den jeweiligen Klassenlehrkräften und sprechen besonders bei Verhaltsauffälligkeiten oder Leistungsschwächen den weitere Beratungsweg mit dem Klassenlehrkräften ab.

5.3 SV Vertretungslehrkraft

Die SV Vertretungslehrkraft ist Ansprechpartnerin für die Schülervertretung der Schule und berät diese bei der Umsetzung ihrer Aufgaben. Außerdem begleitet sie die SV-Wahlen. Die Schulordnung wird gemeinsam von der SV-Vertretungslehrkraft, Kolleg*innen, Eltern und Schülern*innen erarbeitet. Eine Überarbeitung ist 2011 dem Schulvorstand vorgelegt und verabschiedet worden.

5.4 Schulsozialarbeit in Bearbeitung

Die Schulsozialarbeit ist ein eigenständiger Arbeitsbereich und soll als Bindeglied zwischen der Schule und der Jugendhilfe, sowie der Schule und den Eltern im Hinblick auf die Entwicklung der Schüler*innen gesehen werden. In der Schulsozialarbeit geht es um eine ganzheitliche und lebensweltbezogene Förderung der jungen Menschen, womit sie sich gut in das pädagogische Leitbild der BBS einfügt. Mit ihrer (vom Unterricht) unabhängigen Rolle, der regelmäßigen Anwesenheit in der Schule und ihrer geltenden Schweigepflicht, bietet die Schulsozialarbeit ein niedrigschwelliges und flexibles Unterstützungsangebot für Schüler*innen, Personensorgeberechtigte, Lehrer*innen und Betriebe. Die Angebote der Schulsozialarbeit richten sich darüber hinaus auch an die Schulleitung. Für die Schulsozialarbeit gelten die Grundsätze der Freiwilligkeit, Vertraulichkeit und Unabhängigkeit (siehe Punkt 3).

Ziel der Schulsozialarbeit ist es, individuelle Hilfen anzubieten, um soziale Benachteiligungen abzubauen oder auszugleichen, sowie individuelle Beeinträchtigungen zu überwinden und somit den Schüler*innen eine soziale, schulische und berufliche Integration zu ermöglichen. Die Schulsozialarbeit kann einerseits schnelle, informelle Gespräche anbieten, ist andererseits aber auch in der Lage, formelle Beratungsgespräche zu vereinbarten Terminen anzubieten. Somit können Schüler*innen mit komplexen schulischen oder sozial-emotionalen Problemlagen in eine längerfristige, sozialpädagogische Begleitung und Betreuung im Schulalltag übernommen werden. Aufgrund der regelmäßigen Netzwerkarbeit und dem, daraus resultierenden, weitreichenden Netzwerk ist die Schulsozialarbeit in der Lage, mit außerschulischen Kooperationspartnern und Beratungsstellen im Sinne einer Einzelfallhilfe zusammen zu arbeiten. Sie nimmt regelmäßig an Fortbildungen zu, für die Schulsozialarbeit oder die persönliche Profilbildung, relevanten Themen teil.

Die Schulsozialarbeit beachtet und respektiert zu jeder Zeit die Verantwortungsstrukturen der Schule und die Verantwortungsbereiche der anderen Schulmitglieder.

Die Sozialpädagog*innen nehmen besonders Schüler*innen in den Fokus, die sozialpädagogischer Hilfe bedürfen. Auch bei auffälligen Schulversäumnissen und Schulabbrüchen werden die Schulsozialpädagog*innen eingeschaltet. Sie arbeiten eng mit dem Lehrerkollegium und der Schulleitung zusammen. Die Durchsetzung und Durchführung von Schulpflichtsverletzungsmeldungen gehört nicht zu den Aufgaben von Schulsozialarbeit, sie führt allerdings Beratungen im Bereich der alternativen Schulpflichterfüllung durch.

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5.5 Berufschulpastor:

Der Berufschulpastor erteilt regulären Fachunterricht und steht als Ansprechpartner in seelsorgerischen Bereichen zur Verfügung. Des weiteren gestaltet er mit Schüler*innen zusammen Schulgottesdienste. Er organisiert, begleitet und führt Sterbebegleitseminare in den Berufsfachschulklassen der Pflege, innerhalb und außerhalb des Unterrichts durch. Als Vorsitzender des Arbeitskreises Schule - Kirche werden jährlich Treffen in der BBS-BSB organisiert. Themenschwerpunkte erfolgen unter anderem aus den Beratungssitzungen des Teams (z. B. „Was tun, wenn der Notfall in die Schule kommt?“).

5.6 Berufschuldiakon:

Der Berufschuldiakon ist im regulären Fachunterricht Religion eingesetzt. Er ist ebenfalls Ansprechpartner für Schüler*innen bei seelsorgerischen Fragestellungen. Weiterhin organisiert er schülernahe Projekte und Expert*innengespräche im Unterricht. Als Mitglied des Beratungsteams ist er aktiv an Beratungsprozessen beteiligt.

5.7 Schulseelsorge:

Die Schulseelsorge ist seit Januar 2015 an der BBS etabliert. Sie übt aufgrund ihrer besonderen, vertrauensvollen Stellung einen wichtigen Teil der schulischen Beratung aus. Sie bietet allen am Schulleben beteiligten Personen niedrigschwellige Unterstützung, Stärkung, sowie eine seelsorgerische Beratung. Die Schulseelsorge widmet sich der Begleitung und Orientierung von Jugendlichen in ihren vielfältigen schulischen und familiären Herausforderungen und steht auch Eltern in ihren Sorgen um die Zukunft ihrer Kinder durch Austausch und Beratung bei.

5.8 Schulleitung:

Die Schulleitung ist Ansprechpartner bei Problemlagen von Schüler*innen, Eltern, Lehrkräften und allen weiteren Mitarbeitern*innen der Schule. Sie ist aktiv an den Beratungsprozessen innerhalb und außerhalb der Schule beteiligt (z. B. Agentur für Arbeit, Maßarbeit kAöR, Region des Lernens, Heilpädagogische Hilfe etc.).

Der Schulleiter ist regelmäßig und zu verschiedenen Themen und Anlässen Gast in der Sitzung des Beratungsteams.

5.9 Beratungslehrkräfte:

Die Beratungslehrkräfte sind vor Ort präsente, niedrigschwellige Ansprechpersonen für Schüler*innen, Eltern, Ausbilder, Ausbildungsberater der Kammern und Innungen, Lehrkräfte und die Schulleitung. Sie sind erlassgemäß zweijährig ausgebildet und eingesetzt, erhalten drei Verlagerungsstunden und werden schulintern in den Bereichen Schullaufbahnberatung, Einzelfallhilfe und Systemberatung tätig. Aktuell sind zwei Beratungslehrkräfte an der BBS Bersenbrück tätig.

Weiterhin sind sie zuständig für die Vorklärung eines Problemfalles, ob ggf. eine eigene Bearbeitung oder die Vermittlung an andere interne oder externe Personen des Unterstützersystems (Netzwerk) erfolgen soll.

Die Beratungslehrkräfte erstellen in Absprache, erlassgemäß das Beratungskonzept der Schule, unterstützen die Schule bei der Entwicklung von Diagnose- und Förderkonzepten und führen gegebenenfalls Konfliktmoderationen mit Lehrkräften, Ausbildern, Eltern und Schüler*innen durch. Es liegt eine zusätzliche Qualifikation in der Schulmediation vor.

Die Beratungslehrkräfte arbeiten in einem kooperativen Netzwerk mit allen, intern wie extern, an der Beratung der Schule Beteiligten zusammen. Die Beratungslehrkräfte pflegen intensiven Austausch mit den, in der Region vorhandenen externen Beratungseinrichtungen wie Agentur für Arbeit, Maßarbeit, Jugendberufsagentur, Diakonie, Caritas, Jugendberufs-hilfe, Jugendamt, Bund der niedersächsischen Wirtschaft, Schulsozialarbeiter*innen der allgemeinbildenden Schulen etc..

Beratungslehrkräfte sind kompetente Ansprechpartner*innen vor Ort, da sie in verschiedenen beruflichen Fachrichtungen und Berufsfeldern unterrichten. Es gibt die Möglichkeit jederzeit Gesprächstermine zu vereinbaren. Diese erfolgen in der Regel per Telefon, über Iserv oder aber auf Info-Veranstaltungen sowie in Arbeitskreisen des Netzwerkes. Informationen hängen z. B. in jedem Klassenraum, sind in dem Schulflyer sowie auf der Homepage einzusehen.

Die Beratungslehrkräfte stellen sich schulintern jedem neuen Schüler-Jahrgang und seinen Eltern, mit ihren Angeboten vor. Bei allen Info-Veranstaltungen für Schüler*innen mit ihren Erziehungsberechtigten der allgemeinbildenden Schulen, Ausbildungsbörsen etc. sind sie als Ansprechpartner*innen vor Ort. Jede Woche Dienstag treffen sie sich im Beratungsteam (Fachkräfte der Schulsozialarbeit, Schulseelsorge, Berufsschulpastor, Schuldiakon) zur Vernetzung, Einzelfallanalysen, Supervision und Abstimmungen hinsichtlich Ressourcenstärkung und Vernetzungsarbeiten.


6. Externe Kooperationspartner der Beratung an der Schule

Die kommunalen Beratungsstellen vor Ort, Institutionen zur Lernhilfe und die therapeutischen Praxen der Region sind den an der Beratung in der Schule Beteiligten durch z. B. Vorstellung im Beratungsteam bzw. Mitarbeit (Sozialpädagogin des EJF) in der BES bekannt und werden gegebenenfalls in die Arbeit und in den allgemeinen Informationsaustausch mit einbezogen.

Mit u. a. dem Jugendamt, der Jugendberufshilfe, dem Gesundheitsamt, der Agentur für Arbeit, den örtlichen und regionalen Betrieben und Verwaltungen, den Verbänden und Kammern, den Fortbildungseinrichtungen, der Polizei, den Kirchen, den Fachhochschulen und Universitäten sind im Rahmen der Beratungsaufgaben Kooperationen für alle Beteiligten wünschenswert oder aber vorhanden.


7. Evaluation

Erlassgemäß führt die Beratungslehrkraft im Rahmen der Qualitätsentwicklung ein Evaluationsgespräch.

Die Arbeit des Beratungsteams und dessen Kooperationspartnern wird regelmäßig kritisch reflektiert und evaluiert. Dies erfolgt im Rahmen der gemeinsamen Teamsitzungen und mindestens einem jährlichen Evaluationsgespräch mit der Schulleitung. Wenn es die aktuelle Situation verlangt, werden zusätzliche Treffen zeitnah einberufen.

Ebenso wird das vorliegende Konzept für die Beratung an der BBS Bersenbrück regelmäßig von den Mitgliedern des Beratungsteams im Hinblick auf seine Aktualität überprüft und gegebenenfalls angepasst.


8. Grenzen der Beratung

Damit schulische Beratung bedarfsgerecht gelingen kann, muss sie ihre Grenzen gemessen an den zur Verfügung stehenden Ressourcen und strukturellen Rahmenbedingungen erkennen und die zu beratenden gegebenenfalls an außerschulische Beratungsmöglichkeiten und therapeutische Einrichtungen vermitteln. Sollte in der Beratung ein therapeutischer Handlungsbedarf festgestellt werden, kann mit dem zu beratenden auf eine therapeutische Behandlung hingearbeitet werden. Ziel muss es dann sein den zu beratenden in eben diese Behandlung zu übergeben. Diagnosen und Behandlungen von Störungen mit Krankheitswert sind nicht von schulischen Berater*innen zu leisten und obliegen psychotherapeutisch geschultem Fachpersonal.