Reisekostenvergütung | |
---|---|
Organisation | Verwaltung |
Information | Formular |
Verantwortlich | Hilker |
Schlagworte | Reisekosten, Reisekostenabrechnung, Reisekostenvergütung |
Im Rahmen der Fürsorgepflicht erstattet das Land Niedersachsen seinen Beamtinnen und Beamten Kosten für dienstlich veranlasste Reisen bzw. Maßnahmen (§§ 84 – 86 Niedersächsisches Beamtengesetz – NBG). Für die Angestellten werden die Reisekosten gem. § 23 Absatz 4 TV-L entsprechend der für die Beamtinnen und Beamten geltenden Bestimmungen erstattet.
Formulare
Antrag Reisekostenvergütung
Ohne einen vorherigen genehmigten Dienstreiseantrag kann kein Antrag auf Reisekostenvergütung gestellt werden. Außnahme: generelle Dienstreisegenehmigung
Verfahren
- Zusammenstellen der Unterlagen: Antrag Reisekostenvergütung, Originalbelege (Abrechnung erfolgt immer gemäß Dienstreisegenehmigung!)
- Antrag in den Eingangskorb der Verwaltung (Hilker) spätestens sechs Monate nach Beendigung der Dienstreise/ Fortbildung!
- Überweisung des Betrages durch die Verwaltung
Hinweise
Der Antrag auf Gewährung der Reisekostenvergütung muss spätestens sechs Monate nach Beendigung der Dienstreise bzw. der Fortbildung eingegangen sein. Ansonsten ist eine Erstattung ausgeschlossen!
Informationen Regionales Landesamt für Schule und Bildung
Genehmigung und Abrechnung von Dienstreisen
Genehmigung und Abrechnung von Fortbildungen