Die Lehrkräfte sind neben den Schülerinnen und Schülern die wesentlichen Personen einer Schule.
Der Schulleiter ist dafür verantwortlich, dass jede Lehrkraft ihre Unterrichtsverpflichtung erfüllt. Hierzu gehört das Berechnen, Festsetzen und Überwachen der Unterrichtsverpflichtung (s. hierzu § 43 NSchG, §§ 2 u. 4 Nds. ArbZVO-Schule). Diese Aufgabe wird an den BBS Bersenbrück von den jeweiligen Abteilungsleitungen vorgenommen.
Viele Regeln zur Arbeitszeit von Lehrkräften sind im Bildungsportal verlinkt.
Detaillierte Verfahren für einen reibungslosen Ablauf der Lehrkräfte werden an den den BBS Bersenbrück durch folgende Vorgaben festgelegt:
Schulverwaltungsblatt
Protokolle der Dienstbesprechungen (Schule, RLSB, Land, Bildungsgang)