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von Thomas Kohne

Aushangpflichtige Gesetze

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Aushangpflichtige Gesetze
Organisation BBS insgesamt
Information Information
Verantwortlich Kuznetsov
Schlagworte Aushangpflichtige Gesetze

Ziel der Aushangpflicht ist, den Arbeitnehmer über seine Rechte und Pflichten zu informieren. In jedem Fall muss für den Arbeitnehmer die Möglichkeit bestehen, sich ohne Schwierigkeiten über den aushangpflichtigen Inhalt zu informieren. Auszuhängen sind daher vom Arbeitgeber nur die Gesetze, in dessen Schutzbereich die jeweiligen Arbeitnehmer fallen, was wiederum von der konkreten Arbeitsweise des Unternehmens abhängig ist. An den BBS Bersenbrück kommen folgende Gesetze in Betracht:

Die wichtigsten aushangpflichtigen Gesetze sind:

Allgemein

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) + § 61 b Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) - lt. § 12 Abs. 5 aushangpflichtig; die Bekanntmachungspflicht umfasst zusätzlich Informationen über die für die Behandlung von Beschwerden nach § 13 AGG zuständigen Stelle

  • §§ 611 bis 630 BGB (Dienstvertrag)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG) - lt. § 16 aushangpflichtig
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG) - lt. § 18 aushangpflichtig, wenn mehr als drei Frauen beschäftigt sind
  • Mindestlohngesetz
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Arbeitszeitgesetz
  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
  • Kündigunsschutzgesetz (KSchG)
  • Nachweisgesetz (NachweisG)

Spezialgesetze/Verordnungen/Sonstiges (Auswahl)

  • Unfallverhütungsvorschriften (UVV) - lt. § 12 GV A1 Pflicht, zugänglich zu machen
  • Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) - lt. § 35 aushangpflichtig
  • Röntgenverordnung (RöV) - lt. § 18 aushangpflichtig, bei Betreiber einer Röntgeneinrichtung
  • Biostoffverordnung (BioStoffV) – lt. § 12 Abs. 1
  • Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV) – lt. 7 Abs. 8, der Arbeitgeber muss ein Verzeichnis über die im Betrieb verwendeten Gefahrenstoffe führen, in dem auf entsprechende Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird.
  • Im Betrieb geltende Tarifverträge, § 8 TVG.
  • Fünftes Vermögensbildungsgesetz § 11 Abs. 4 VermBG.
  • Wahlordnung zum Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, Sprecherausschuss usw.

Hygienevorschriften

  • SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards
  • SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Weiterführende Informationen

Sie können jederzeit Frau Kuznetsov ansprechen. Sie hat die Links oder Kommentierungen zu den aushangpflichtigen Gesetzen.

Zum Selbstnachlesen