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von Thomas Kohne

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Eine Ausschulung/Abmeldung kann aus drei Gründen erfolgen:  
Eine Ausschulung/Abmeldung erfolgt an den BBS Bersenbrück im Wesentlichen aus drei Gründen, durch freiwillige Abmeldung der nicht mehr schulpflichtigen Schüler*innen; durch  Fortsetzen der Beschulung an einer anderen Schule oder durch Ausschulen nach [http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+ND+%C2%A7+61a&psml=bsvorisprod.psml&max=true § 61a NSchG] 


Freiwillige Abmeldung der nicht mehr schulpflichtigen Schüler*innen
== Ausschulung durch Abmelden ==


Fortsetzen der Beschulung an einer anderen Schule
== Fortsetzen der Schulpflicht an einer anderen BBS ==


Ausschulen nach § 61a NSchG
== Ausschulung durch Anwendung § 61a NSchG ==


 
== Formulare ==
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Version vom 9. März 2021, 17:37 Uhr

Ausschulung
Organisation BBS insgesamt
Information Prozess
Verantwortlich Kohne
Schlagworte Ausschulung


Eine Ausschulung/Abmeldung erfolgt an den BBS Bersenbrück im Wesentlichen aus drei Gründen, durch freiwillige Abmeldung der nicht mehr schulpflichtigen Schüler*innen; durch Fortsetzen der Beschulung an einer anderen Schule oder durch Ausschulen nach § 61a NSchG

Ausschulung durch Abmelden

Fortsetzen der Schulpflicht an einer anderen BBS

Ausschulung durch Anwendung § 61a NSchG

Formulare