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Version vom 10. September 2020, 10:56 Uhr
Informationen zu den Aufgaben der Bildungsgangsleitungen finden sich in der aus dem NSchG abgeleiteten Schulverfassung der BBS Bersenbrück und insbesondere in den Kernaufgaben des Qualitätsbereiches „Bildungsangebote gestalten“.
Die folgende, nicht abschließende Aufzählung dient der Orientierung.
Organisation
- Planung, Organisation und Dokumentation der BG - Sitzungen
- Unterstützung bei der Unterrichts-, Stunden- und Vertretungsplanung
- Fortbildungsplanung
- Aufnahmeausschüsse und Einschulung organisieren
- Organisation der Prüfungen
- Überwachung der Einhaltung des Budgets
Kommunikation
- Vertretung des BG nach außen
- Ansprechpartner für Kollegen/innen
- Bindeglied zwischen BG und Schulleitung
- Pflege von IServ
- Aktualisierung des Internetauftritts und Flyern
- Kontakt zu Betrieben und Einrichtung
- Teilnahme an Versammlungen dieser Einrichtungen
- Teilnahme an Dienstbesprechungen des Kultusministeriums
- Moderation von Konflikten
- Anregen von Fortbildung
- Information über rechtliche Grundlagen und deren Änderungen
Pädagogik
Impulsgeber
- Aufgabenverteilung der Arbeit am schulischen Curriculum (IServ)
- Weiterentwicklung der Arbeit am schulischen Curriculum (IServ)
- Klärung und Dokumentation der Grundsätze der Leistungsbewertung
- Anregung von Differenzierungs- und Fördermöglichkeiten
- Anregung und Koordinierung externer Projekte
- Sichtung und Pflege der Fachmedien
Qualität
- Verantwortung für die Zielvereinbarungsprozesse
- Dokumentation der Kennzahlen des Bildungsgangs
- Vorbereitung, Begleitung und Nachsorge der Kernaufgabenbesprechung
BG = Bildungsgang