Zuletzt bearbeitet vor 5 Monaten
von Helene Kuznetsov

Probezeit: Unterschied zwischen den Versionen

Keine Kategorien vergebenBearbeiten
(Die Seite wurde neu angelegt: „Probezeit In den ersten drei Jahren werden die Lehrkräfte eng in ihrer Entwicklung begleitet. Daher gibt es an der BBS Bersenbrück ein Verfahren für die…“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Probezeit
Probezeit


Die Probezeit ist bei Lehrkräften im Beamtenverhältnis und Lehrkräften im Angestelltenverhältnis  unterschiedlich geregelt. Die Probezeit schließt regelmäßig mit einer Eignungsaussage ab.


== Lehrkräfte im Beamtenverhältnis ==
Für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis beträgt die Probezeit drei Jahre.
In den ersten drei Jahren werden die Lehrkräfte eng in ihrer Entwicklung begleitet. Daher gibt es an der BBS Bersenbrück ein Verfahren für die Probezeit der Lehrkräfte. Für die Probezeit wurde vom Kultusministerium ein umfangreicher [http://nline.nibis.de/stsemhi/forum/upload/public/moderator/3315mode-leitfaden-berufsstart-nils-komplett.pdf Leitfaden für den Berufseinstieg] erstellt. Die rechtlichen Vorgaben für die Probezeit sind übersichtlich in einem [https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/service/formulare/personal/1p-all-54-probezeit-merkblatt-beamtinnen-und-beamte.pdf Merkblatt] zusammengefaßt.
Für die Eignungsaussage der Schulleitung werden zwei Unterrichtsbesuche und zwei Unterrichtsbesichtigungen bis spätestens drei Monate vor Ende der Probezeit durchgeführt. Eventuell werden bestimmte Zeiten auf die Probezeit angerechnet.
== Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis ==
Für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis werden in der Probezeit von sechs Monaten zwei Unterrichtsbesuche durchgeführt.


In den ersten drei Jahren werden die Lehrkräfte eng in ihrer Entwicklung begleitet. Daher gibt es an der BBS Bersenbrück ein Verfahren für die Probezeit der Lehrkräfte. Für die Probezeit wurde vom Kultusminsterium ein umfangreicher [http://nline.nibis.de/stsemhi/forum/upload/public/moderator/3315mode-leitfaden-berufsstart-nils-komplett.pdf Leitfaden für den Berufseinstieg] erstellt. Die rechtlichen Vorgaben für die Probezeit sind übersichtlich in einem [https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/service/formulare/personal/1p-all-54-probezeit-merkblatt-beamtinnen-und-beamte.pdf Merkblatt] zusammengefaßt.


Weitergehende Informationen und Hinweise zur [https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schulleitung/einstellung/beurteilung Beurteilung von Lehrkräften] wurden von der Landesschulbehörde zusammengestellt.
Weitergehende Informationen und Hinweise zur [https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schulleitung/einstellung/beurteilung Beurteilung von Lehrkräften] wurden von der Landesschulbehörde zusammengestellt.

Version vom 31. August 2020, 10:16 Uhr

Probezeit

Die Probezeit ist bei Lehrkräften im Beamtenverhältnis und Lehrkräften im Angestelltenverhältnis unterschiedlich geregelt. Die Probezeit schließt regelmäßig mit einer Eignungsaussage ab.

Lehrkräfte im Beamtenverhältnis

Für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis beträgt die Probezeit drei Jahre. In den ersten drei Jahren werden die Lehrkräfte eng in ihrer Entwicklung begleitet. Daher gibt es an der BBS Bersenbrück ein Verfahren für die Probezeit der Lehrkräfte. Für die Probezeit wurde vom Kultusministerium ein umfangreicher Leitfaden für den Berufseinstieg erstellt. Die rechtlichen Vorgaben für die Probezeit sind übersichtlich in einem Merkblatt zusammengefaßt.

Für die Eignungsaussage der Schulleitung werden zwei Unterrichtsbesuche und zwei Unterrichtsbesichtigungen bis spätestens drei Monate vor Ende der Probezeit durchgeführt. Eventuell werden bestimmte Zeiten auf die Probezeit angerechnet.

Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis

Für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis werden in der Probezeit von sechs Monaten zwei Unterrichtsbesuche durchgeführt.


Weitergehende Informationen und Hinweise zur Beurteilung von Lehrkräften wurden von der Landesschulbehörde zusammengestellt.