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von Thomas Kohne

Arbeitsschutz/Erste Hilfe: Unterschied zwischen den Versionen

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Sie/Er ist verantwortlich für die Durchführung folgender Aufgaben:
Der Beauftragte für Erste Hilfe Herr Markus ist verantwortlich für die Durchführung folgender Aufgaben:


Information über Angelegenheiten der Ersten Hilfe  
* Information über Angelegenheiten der Ersten Hilfe
Organisation der Fortbildungen zur Ersten Hilfe
* Organisation der Fortbildungen zur Ersten Hilfe
Fortlaufende Dokumentation der Erste-Hilfe-Ausbildung aller Landesbediensteten der Schule
* Fortlaufende Dokumentation der Erste-Hilfe-Ausbildung aller Landesbediensteten der Schule
Unterstützung bei der Organisation der Ersten Hilfe bei Sonderveranstaltungen  
* Unterstützung bei der Organisation der Ersten Hilfe bei Sonderveranstaltungen
Planung und Organisation von Projekten zur Ersten Hilfe, z. B. Einrichtung eines Schulsanitätsdienstes, Informationsveranstaltungen
* Planung und Organisation von Projekten zur Ersten Hilfe, z. B. Gesund Leben Lernen
Aktualisierung der Aushänge zur Ersten Hilfe und zum Verhalten in Notfällen
* Aktualisierung der Aushänge zur Ersten Hilfe und zum Verhalten in Notfällen
Bereitstellung von Verbandbüchern (GUV-I 511-1) und Unterweisung zur notwendigen Dokumentation
* Bereitstellung von Verbandbüchern (GUV-I 511-1) und Unterweisung zur notwendigen Dokumentation
Auswertung der Verbandbucheinträge und Unfallmeldungen im Hinblick auf notwendige Präventionsmaßnahmen
* Auswertung der Verbandbucheinträge und Unfallmeldungen im Hinblick auf notwendige Präventionsmaßnahmen
 
* Regelmäßige Kontrolle der Erste-Hilfe-Ausstattung und des Sanitätsraums
(ggf. gemeinsam mit der oder dem Sicherheitsbeauftragten für den inneren Schulbereich)
* Zusammenarbeit mit weiteren Beauftragten an der Schule
 
* Information des Kollegiums jährlich auf einer Dienstbesprechung
·       Regelmäßige Kontrolle der Erste-Hilfe-Ausstattung und des Sanitätsraums  
 
(in Absprache mit der Hausmeisterin oder dem Hausmeister)
 
·       Zusammenarbeit mit weiteren Beauftragten an der Schule (z. B. Sicherheits-, Gefahrstoffbeauftragte/r,  Beauftragte/r für Brandschutz und Evakuierung)

Version vom 19. Juni 2020, 20:04 Uhr

Der Beauftragte für Erste Hilfe Herr Markus ist verantwortlich für die Durchführung folgender Aufgaben:

  • Information über Angelegenheiten der Ersten Hilfe
  • Organisation der Fortbildungen zur Ersten Hilfe
  • Fortlaufende Dokumentation der Erste-Hilfe-Ausbildung aller Landesbediensteten der Schule
  • Unterstützung bei der Organisation der Ersten Hilfe bei Sonderveranstaltungen
  • Planung und Organisation von Projekten zur Ersten Hilfe, z. B. Gesund Leben Lernen
  • Aktualisierung der Aushänge zur Ersten Hilfe und zum Verhalten in Notfällen
  • Bereitstellung von Verbandbüchern (GUV-I 511-1) und Unterweisung zur notwendigen Dokumentation
  • Auswertung der Verbandbucheinträge und Unfallmeldungen im Hinblick auf notwendige Präventionsmaßnahmen
  • Regelmäßige Kontrolle der Erste-Hilfe-Ausstattung und des Sanitätsraums
  • Zusammenarbeit mit weiteren Beauftragten an der Schule
  • Information des Kollegiums jährlich auf einer Dienstbesprechung