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Der Beauftragte für Erste Hilfe Herr Markus ist verantwortlich für die Durchführung folgender Aufgaben: | |||
Information über Angelegenheiten der Ersten Hilfe | * Information über Angelegenheiten der Ersten Hilfe | ||
Organisation der Fortbildungen zur Ersten Hilfe | * Organisation der Fortbildungen zur Ersten Hilfe | ||
Fortlaufende Dokumentation der Erste-Hilfe-Ausbildung aller Landesbediensteten der Schule | * Fortlaufende Dokumentation der Erste-Hilfe-Ausbildung aller Landesbediensteten der Schule | ||
Unterstützung bei der Organisation der Ersten Hilfe bei Sonderveranstaltungen | * Unterstützung bei der Organisation der Ersten Hilfe bei Sonderveranstaltungen | ||
Planung und Organisation von Projekten zur Ersten Hilfe, z. B. | * Planung und Organisation von Projekten zur Ersten Hilfe, z. B. Gesund Leben Lernen | ||
Aktualisierung der Aushänge zur Ersten Hilfe und zum Verhalten in Notfällen | * Aktualisierung der Aushänge zur Ersten Hilfe und zum Verhalten in Notfällen | ||
Bereitstellung von Verbandbüchern (GUV-I 511-1) und Unterweisung zur notwendigen Dokumentation | * Bereitstellung von Verbandbüchern (GUV-I 511-1) und Unterweisung zur notwendigen Dokumentation | ||
Auswertung der Verbandbucheinträge und Unfallmeldungen im Hinblick auf notwendige Präventionsmaßnahmen | * Auswertung der Verbandbucheinträge und Unfallmeldungen im Hinblick auf notwendige Präventionsmaßnahmen | ||
* Regelmäßige Kontrolle der Erste-Hilfe-Ausstattung und des Sanitätsraums | |||
* Zusammenarbeit mit weiteren Beauftragten an der Schule | |||
* Information des Kollegiums jährlich auf einer Dienstbesprechung | |||
Version vom 19. Juni 2020, 20:04 Uhr
Der Beauftragte für Erste Hilfe Herr Markus ist verantwortlich für die Durchführung folgender Aufgaben:
- Information über Angelegenheiten der Ersten Hilfe
- Organisation der Fortbildungen zur Ersten Hilfe
- Fortlaufende Dokumentation der Erste-Hilfe-Ausbildung aller Landesbediensteten der Schule
- Unterstützung bei der Organisation der Ersten Hilfe bei Sonderveranstaltungen
- Planung und Organisation von Projekten zur Ersten Hilfe, z. B. Gesund Leben Lernen
- Aktualisierung der Aushänge zur Ersten Hilfe und zum Verhalten in Notfällen
- Bereitstellung von Verbandbüchern (GUV-I 511-1) und Unterweisung zur notwendigen Dokumentation
- Auswertung der Verbandbucheinträge und Unfallmeldungen im Hinblick auf notwendige Präventionsmaßnahmen
- Regelmäßige Kontrolle der Erste-Hilfe-Ausstattung und des Sanitätsraums
- Zusammenarbeit mit weiteren Beauftragten an der Schule
- Information des Kollegiums jährlich auf einer Dienstbesprechung