Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 8: | Zeile 8: | ||
Das BEM-Verfahren ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vom Arbeitgeber zwingend angeboten werden. Um dieser Pflicht nachzukommen, müssen Sie alle Landesbediensteten, die innerhalb der letzten 12 Monate mindestens sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt erkrankt waren, dem Fallmanagement der RLSB melden. Über die Meldung setzen Sie bitte die betroffene Person in Kenntnis. | Das BEM-Verfahren ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vom Arbeitgeber zwingend angeboten werden. Um dieser Pflicht nachzukommen, müssen Sie alle Landesbediensteten, die innerhalb der letzten 12 Monate mindestens sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt erkrankt waren, dem Fallmanagement der RLSB melden. Über die Meldung setzen Sie bitte die betroffene Person in Kenntnis. | ||
== Informationen == | ==Informationen== | ||
[https://www.rlsb.de/themen/lehrkraefte/gesundheit/bem/rundverfuegung-bem-dezember-2018-002.pdf Informationsblatt der RLSB] | |||
[https://www.rlsb.de/themen/lehrkraefte/gesundheit/bem Internetseiten zum BEM] |
Aktuelle Version vom 13. Februar 2021, 15:52 Uhr
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) | |
---|---|
Organisation | Verwaltung |
Information | Information |
Verantwortlich | Kuznetsov |
Schlagworte | Krankheit |
Betriebliches Eingliederungsmanagement zielt darauf, erkrankten Landesbediensteten (Lehrkräfte und nichtlehrendes Personal) an öffentlichen Schulen bei der Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit zu helfen und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Damit soll eine dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht werden.
Das BEM-Verfahren ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vom Arbeitgeber zwingend angeboten werden. Um dieser Pflicht nachzukommen, müssen Sie alle Landesbediensteten, die innerhalb der letzten 12 Monate mindestens sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt erkrankt waren, dem Fallmanagement der RLSB melden. Über die Meldung setzen Sie bitte die betroffene Person in Kenntnis.