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„dass alle Beschäftigten der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder ... wegen ihres Geschlechts unterbleibt.“ (§ 59 Personalvertretungsgesetz).</blockquote><br />Der Personalrat der BBS Bersenbrück versteht es als seine Aufgabe, darauf zu achten, dass Gesetze, Verordnungen, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften zugunsten der Beschäftigten durchgeführt werden. Zudem möchten die Personalratsmitglieder allen Beschäftigten als vertraulicher Ansprechpartner zur Verfügung stehen, indem sie Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten entgegennehmen und diese, soweit sie berechtigt erscheinen, in Verhandlungen mit der Dienststelle zu klären. Gleichzeitig ist es Aufgabe des Personalrats, darauf zu achten, dass stets die Gleichberechtigung innerhalb der Beschäftigten gewährleistet werden kann. Er möchte die Eingliederung und berufliche Entwicklung Schwerbehinderter und anderer schutzbedürftiger Beschäftigter fördern. Die Eingliederung und berufliche Entwicklung ausländischer Beschäftigter und das gemeinsame Verständnis untereinander ist unter anderem Aufgabe des Personalrats. | „dass alle Beschäftigten der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder ... wegen ihres Geschlechts unterbleibt.“ (§ 59 Personalvertretungsgesetz).</blockquote><br />Der Personalrat der BBS Bersenbrück versteht es als seine Aufgabe, darauf zu achten, dass Gesetze, Verordnungen, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften zugunsten der Beschäftigten durchgeführt werden. Zudem möchten die Personalratsmitglieder allen Beschäftigten als vertraulicher Ansprechpartner zur Verfügung stehen, indem sie Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten entgegennehmen und diese, soweit sie berechtigt erscheinen, in Verhandlungen mit der Dienststelle zu klären. Gleichzeitig ist es Aufgabe des Personalrats, darauf zu achten, dass stets die Gleichberechtigung innerhalb der Beschäftigten gewährleistet werden kann. Er möchte die Eingliederung und berufliche Entwicklung Schwerbehinderter und anderer schutzbedürftiger Beschäftigter fördern. Die Eingliederung und berufliche Entwicklung ausländischer Beschäftigter und das gemeinsame Verständnis untereinander ist unter anderem Aufgabe des Personalrats. | ||
Alle Tätigkeiten und Maßnahmen möchte der Personalrat in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Dienststelle bewirken. Ein partnerschaftlicher Austausch mit der Dienststelle zum Wohle aller Beschäftigten ist dabei erklärtes Ziel des Personalrats. | Alle Tätigkeiten und Maßnahmen möchte der Personalrat in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Dienststelle bewirken. Ein partnerschaftlicher Austausch mit der Dienststelle zum Wohle aller Beschäftigten ist dabei erklärtes Ziel des Personalrats. | ||
==Mitglieder== | ==Mitglieder== | ||
Der Personalrat des BBS Bersenbrück setzt sich aus den unten genannten Mitgliedern zusammen. Sie wurden am 10./11. März 2021 von den wahlberechtigten Kolleginnen und Kollegen gewählt. | Der Personalrat des BBS Bersenbrück setzt sich aus den unten genannten Mitgliedern zusammen. Sie wurden am 10./11. März 2021 von den wahlberechtigten Kolleginnen und Kollegen gewählt. | ||
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==Freud- und Leidkasse== | ==Freud- und Leidkasse== | ||
====== Satzung der Freud- und Leidkasse der BBS Bersenbrück ====== | ======Satzung der Freud- und Leidkasse der BBS Bersenbrück====== | ||
Mitglieder der Freund- und Leidkasse der BBS Bersenbrück sind alle beschäftigten Personen an der Berufsschule Bersenbrück, die auch in die Kasse eingezahlt haben. Die Kassenführung übernimmt der Personalrat der BBS Bersenbrück. Der Betrag (20,00 €) wird nach Bedarf eingesammelt. Eine erneute Sammlung erfolgt, wenn die finanziellen Mittel der Kasse erschöpft sind. Eingesammelt wird der Betrag von Mitgliedern des Personalrats. Kollegen, die nach der Sammlung ihren Dienst an der BBS Bersenbrück aufnehmen, haben die Möglichkeit, den Betrag von 20,00 € nachzuzahlen. | Mitglieder der Freund- und Leidkasse der BBS Bersenbrück sind alle beschäftigten Personen an der Berufsschule Bersenbrück, die auch in die Kasse eingezahlt haben. Die Kassenführung übernimmt der Personalrat der BBS Bersenbrück. Der Betrag (20,00 €) wird nach Bedarf eingesammelt. Eine erneute Sammlung erfolgt, wenn die finanziellen Mittel der Kasse erschöpft sind. Eingesammelt wird der Betrag von Mitgliedern des Personalrats. Kollegen, die nach der Sammlung ihren Dienst an der BBS Bersenbrück aufnehmen, haben die Möglichkeit, den Betrag von 20,00 € nachzuzahlen. | ||
Version vom 12. Februar 2021, 10:48 Uhr
Personalrat | |
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Organisation | Schulleitung |
Information | Fachgruppe |
Verantwortlich | Brockhaus |
Schlagworte | Personalrat |
Aufgaben und Ziele
Der Personalrat hat gemeinsam mit der Dienststelle dafür zu sorgen, „dass alle Beschäftigten der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder ... wegen ihres Geschlechts unterbleibt.“ (§ 59 Personalvertretungsgesetz).
Der Personalrat der BBS Bersenbrück versteht es als seine Aufgabe, darauf zu achten, dass Gesetze, Verordnungen, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften zugunsten der Beschäftigten durchgeführt werden. Zudem möchten die Personalratsmitglieder allen Beschäftigten als vertraulicher Ansprechpartner zur Verfügung stehen, indem sie Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten entgegennehmen und diese, soweit sie berechtigt erscheinen, in Verhandlungen mit der Dienststelle zu klären. Gleichzeitig ist es Aufgabe des Personalrats, darauf zu achten, dass stets die Gleichberechtigung innerhalb der Beschäftigten gewährleistet werden kann. Er möchte die Eingliederung und berufliche Entwicklung Schwerbehinderter und anderer schutzbedürftiger Beschäftigter fördern. Die Eingliederung und berufliche Entwicklung ausländischer Beschäftigter und das gemeinsame Verständnis untereinander ist unter anderem Aufgabe des Personalrats.
Alle Tätigkeiten und Maßnahmen möchte der Personalrat in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Dienststelle bewirken. Ein partnerschaftlicher Austausch mit der Dienststelle zum Wohle aller Beschäftigten ist dabei erklärtes Ziel des Personalrats.
Mitglieder
Der Personalrat des BBS Bersenbrück setzt sich aus den unten genannten Mitgliedern zusammen. Sie wurden am 10./11. März 2021 von den wahlberechtigten Kolleginnen und Kollegen gewählt.
Mitglied | Funktion | Abteilung | |
---|---|---|---|
Hanna Brockhaus | Sprecherin | Abteilung 4 | h.brockhaus@bbs-bsb.de |
Ellen Müller | stellv. Sprecherin | Abteilung 1 | mueller@bbs-bsb.de |
Anna Schepers | Abteilung 2 | schepers@bbs-bsb.de | |
Janbernd Kröger | Abteilung 1 | kroeger@bbs-bsb.de | |
Lars-Peter Lobitz | Abteilung 1 | lobitz@bbs-bsb.de |
Sitzungen
Die wöchentlichen Sitzungen des Personalrats finden statt:
dienstags, 5./6. Stunde (Pädagogisches Forum, Besprechungsraum 1)
Zuvor treffen sich in der 3./4. Stunde der Schulleiter und stellvertretende Schulleiter, der Verwaltungsleiter, die Gleichstellungsbeauftragte sowie die Personalratsvorsitzende zu einer gemeinsamen Sitzung in einer sogenannten Dienstagsrunde.
Freud- und Leidkasse
Satzung der Freud- und Leidkasse der BBS Bersenbrück
Mitglieder der Freund- und Leidkasse der BBS Bersenbrück sind alle beschäftigten Personen an der Berufsschule Bersenbrück, die auch in die Kasse eingezahlt haben. Die Kassenführung übernimmt der Personalrat der BBS Bersenbrück. Der Betrag (20,00 €) wird nach Bedarf eingesammelt. Eine erneute Sammlung erfolgt, wenn die finanziellen Mittel der Kasse erschöpft sind. Eingesammelt wird der Betrag von Mitgliedern des Personalrats. Kollegen, die nach der Sammlung ihren Dienst an der BBS Bersenbrück aufnehmen, haben die Möglichkeit, den Betrag von 20,00 € nachzuzahlen.
Ziel der Kasse soll sein, das Allgemeinwohl und Gemeinschaftsgefühl im Kollegium zu stärken. Die Kasse unterstützt zum Beispiel bei Bedarf das jährliche Abschlussgrillen vom Kollegium vor den Sommerferien sowie die Weihnachtsfeier des Kollegiums. Die Kasse übernimmt bei den unten genannten Anlässen eines Mitgliedes der Freud- und Leidkasse (sofern dem Personalrat bekannt) die Kosten für entsprechende Aufmerksamkeiten wie Buchgeschenk, Blumen etc. von Seiten des Kollegiums.
Anlass | Höhe der Aufmerksamkeit |
---|---|
Hochzeit | ca. 25,00 EUR |
Geburt | ca. 25,00 EUR |
Dienstjubiläum | ca. 25,00 EUR |
Pensionierung | ca. 25,00 EUR |
bei längerer Krankheit (ab 3 Wochen) | ca. 25,00 EUR |
Todesfall | ca. 50,00 EUR |
Todesfall in der Familie | Kondolenzkarte |
Dem Personalrat steht es weiterhin frei, in eigenem Ermessen über weitere Ausgaben zu entscheiden.
Gewerkschaften und Verbände
Nützliche Links