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[ | Ohne einen vorherigen [[Dienstreise|Dienstreiseantrag]] kann kein Reisekostenantrag gestellt werden. Außnahme: Dauerdienstreisegenehmigung | ||
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===Informationen Regionales Landesamt für Schule und Bildung=== | ===Informationen Regionales Landesamt für Schule und Bildung=== | ||
[https://www.rlsb.de/themen/schulorganisation/dienstreisen/genehmigung-dienstreisen Alle Hinweise zu Reisekosten] auf den Internet-Seiten der RLSB | [https://www.rlsb.de/themen/schulorganisation/dienstreisen/genehmigung-dienstreisen Alle Hinweise zu Reisekosten] auf den Internet-Seiten der RLSB | ||
[https://www.rlsb.de/themen/finanzen/budget/abrechnungen-von-fort-und-weiterbildungsmasnahmen/leitfaden-lehrerfortbildung-auslagenerstattung.pdf/@@download/file/2020-11-18%20Leitfaden%20LFB.pdf Genehmigung und Abrechnung von Fortbildungen], Handreichung der RLSB (Stand 2020) | |||
===Wichtige Hinweise=== | ===Wichtige Hinweise=== |
Version vom 11. Februar 2021, 17:40 Uhr
Reisekostenvergütung | |
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Organisation | Verwaltung |
Information | Formular |
Verantwortlich | Kuznetsov |
Schlagworte | Reisekosten |
Im Rahmen der Fürsorgepflicht erstattet das Land Niedersachsen seinen Beamtinnen und Beamten Kosten für dienstlich veranlasste Reisen bzw. Maßnahmen (§§ 84 – 86 Niedersächsisches Beamtengesetz – NBG).
Formulare
Ohne einen vorherigen Dienstreiseantrag kann kein Reisekostenantrag gestellt werden. Außnahme: Dauerdienstreisegenehmigung
Antrag Reisekosten
Verfahren
- Zusammenstellen der Unterlagen: Antrag Reisekosten, Originalbelege
- Antrag Eingangskorb Verwaltung (im Moment im Pädagogischen Forum) Mindestens sechs Monate nach Dienstantritt!
- Überweisung des Betrages
Hinweise
Informationen Regionales Landesamt für Schule und Bildung
Alle Hinweise zu Reisekosten auf den Internet-Seiten der RLSB
Genehmigung und Abrechnung von Fortbildungen, Handreichung der RLSB (Stand 2020)
Wichtige Hinweise
Beantragung spätestens 6 Monate nach Durchführung der Dienstreise