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Version vom 9. Juni 2020, 20:13 Uhr
Grundsätzliches:
Im Präventionskonzept finden sich Hinweise zu den wesentlichen handlungsleitenden Konzepten für die Arbeit in der Schule, aber insbesondere für die tägliche Beratungspraxis des Beratungsteams. Präventive Arbeit wird regelmäßig als dialogischer Prozess zwischen Beratungsteammitlgiedern, Lehrkräften und Schülern realisiert. In bestimmen Fällen wird externe Expertise hinzugeholt.
Umgang mit Drogen
Das Präventionskonzept, bezogen auf Suchtmittelmissbrauch von Schülerinnen und Schülern wird anhand eines Leitfadens übersichtlich dargestellt. Dieser Leitfaden wurde vom Beratungsteam der BBS in Zusammenarbeit mit der Caritas Bersenbrück und in Abstimmung mit der Schulleitung erstellt.
Leitfaden Suchtmittelmissbrauch
Externe Links
Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen
Vorbeugung vor sexuellem Mißbrauch
Das Beratungsteam geht nach den Handlungsempfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Vorbeugung und Aufarbeitung von sexuellen Missbrauchsfällen und Gewalthandlungen in Schulen und schulnahen Einrichtungen vor.
Vorbeugen von Gewalt
Der staatliche Bildungsauftrag setzt voraus, dass die BBS Bersenbrück den Schülerinnen und Schülern einen Ort der Sicherheit, der Verlässlichkeit und des Vertrauens bietet. Dies zu gewährleisten ist zunächst Aufgabe aller an Schule Beteiligten: Schülerinnen und Schüler, Schulleitung, Lehrkräfte, Eltern sowie Schulträger.
Um dieses Ziel zu erreichen, wird „Sicherheit und Abwehr von Gewalt“ an der BBS Bersenbrück bei jeder Einschulung anlässlich der Einführung in den Waffenerlass thematisiert.
Nicht erst bei drohender Gefahr, sondern präventiv bereits im schulischen Alltag, wird im Unterricht und bei anderen geeigneten Anlässen die gemeinsame Verantwortung aller für ein gewaltfreies und friedliches Schulleben thematisieren. Dabei wird auf die sachkundige Hilfe der Polizei der Dienststelle Bersenbrück zurückzugreifen.
Die Arbeit orientiert sich insgesamt am Erlass Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen in Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft RdErl. d. MK, d. MI u. d. MJ v. 1. 6. 2016