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von Marian Hilgemann

Personalrat: Unterschied zwischen den Versionen

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==Aufgaben und Ziele==
==Aufgaben und Ziele==
<blockquote>Der Personalrat hat gemeinsam mit der Dienststelle dafür zu sorgen,
<blockquote>Der Personalrat hat gemeinsam mit der Dienststelle dafür zu sorgen,
„dass alle Beschäftigten der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder ... wegen ihres Geschlechts unterbleibt.“ (§ 59 Personalvertretungsgesetz).</blockquote><br />''<br />'' <br />
„dass alle Beschäftigten der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder ... wegen ihres Geschlechts unterbleibt.“ (§ 59 Personalvertretungsgesetz).</blockquote><br />Der Personalrat der BBS Bersenbrück versteht es als seine Aufgabe, darauf zu achten, dass Gesetze, Verordnungen, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften zugunsten der Beschäftigten durchgeführt wird. Zudem möchten die Personalratsmitglieder allen Beschäftigten als vertraulicher Ansprechpartner dienen, indem sie Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten entgegennehmen und diese, soweit sie berechtigt erscheinen, in Verhandlungen mit der Dienststelle zu klären. Gleichzeitig ist es Aufgabe des Personalrats, darauf zu achten, dass stets die Gleichberechtigung innerhalb der Beschäftigten gewährleistet werden kann. Er möchte die Eingliederung und berufliche Entwicklung Schwerbehinderter und anderer schutzbedürftiger Beschäftigter fördern. Die Eingliederung und berufliche Entwicklung ausländischer Beschäftigter und das gemeinsame Verständnis untereinander ist unter anderem Aufgabe des Personalrats.
 
AlleTätigkeiten und Maßnahmen möchte der Personalrat in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Dienststelle bewirken. Ein partnerschaftlicher Austausch mit der Dienststelle zum Wohle aller Beschäftigten ist dabei erklärtes Ziel des Personalrats.''<br />'' <br />
==Mitglieder==
==Mitglieder==
Der Personalrat des BBS Bersenbrück setzt sich aus den unten genannten Mitgliedern zusammen. Sie wurden am 10./11. März 2021 von den wahlberechtigten Kolleginnen und Kollegen gewählt.
Der Personalrat des BBS Bersenbrück setzt sich aus den unten genannten Mitgliedern zusammen. Sie wurden am 10./11. März 2021 von den wahlberechtigten Kolleginnen und Kollegen gewählt.

Version vom 9. Februar 2021, 10:27 Uhr

Personalrat
Organisation Personalwesen„Personalwesen“ befindet sich nicht in der Liste (BBS insgesamt, Schulleitung, Verwaltung, Klassenlehrkraft, Bildungsgangsleitung, Beratungsteam, Abteilung 1, Abteilung 2, Abteilung 3, Abteilung 4, ...) zulässiger Werte für das Attribut „BBS/Organisation“.
Information Information
Verantwortlich Benutzer:Kröger
Schlagworte Personal


Aufgaben und Ziele

Der Personalrat hat gemeinsam mit der Dienststelle dafür zu sorgen, „dass alle Beschäftigten der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder ... wegen ihres Geschlechts unterbleibt.“ (§ 59 Personalvertretungsgesetz).


Der Personalrat der BBS Bersenbrück versteht es als seine Aufgabe, darauf zu achten, dass Gesetze, Verordnungen, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften zugunsten der Beschäftigten durchgeführt wird. Zudem möchten die Personalratsmitglieder allen Beschäftigten als vertraulicher Ansprechpartner dienen, indem sie Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten entgegennehmen und diese, soweit sie berechtigt erscheinen, in Verhandlungen mit der Dienststelle zu klären. Gleichzeitig ist es Aufgabe des Personalrats, darauf zu achten, dass stets die Gleichberechtigung innerhalb der Beschäftigten gewährleistet werden kann. Er möchte die Eingliederung und berufliche Entwicklung Schwerbehinderter und anderer schutzbedürftiger Beschäftigter fördern. Die Eingliederung und berufliche Entwicklung ausländischer Beschäftigter und das gemeinsame Verständnis untereinander ist unter anderem Aufgabe des Personalrats.

AlleTätigkeiten und Maßnahmen möchte der Personalrat in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Dienststelle bewirken. Ein partnerschaftlicher Austausch mit der Dienststelle zum Wohle aller Beschäftigten ist dabei erklärtes Ziel des Personalrats.

Mitglieder

Der Personalrat des BBS Bersenbrück setzt sich aus den unten genannten Mitgliedern zusammen. Sie wurden am 10./11. März 2021 von den wahlberechtigten Kolleginnen und Kollegen gewählt.

Mitglied Funktion Abteilung E-Mail
Hanna Brockhaus Sprecherin Abteilung 4 h.brockhaus@bbs-bsb.de
Ellen Müller stellv. Sprecherin Abteilung 1 mueller@bbs-bsb.de
Anna Schepers Abteilung 2 schepers@bbs-bsb.de
Janbernd Kröger Abteilung 1 kroeger@bbs-bsb.de
Lars-Peter Lobitz Abteilung 1 lobitz@bbs-bsb.de
v. links: Janbernd Kröger, Anna Schepers, Ellen Müller, Hanna Brockhaus, Lars-Peter Lobitz


Sitzungen

Die wöchentlichen Sitzungen des Personalrats finden statt:

dienstags, 5./6. Stunde (Pädagogisches Forum, Besprechungsraum 1)

Zuvor treffen sich in der 3./4. Stunde in einer Dienstagsrunde der Schulleiter und stellvertretende Schulleiter, der Verwaltungsleiter, die Gleichstellungsbeauftragte sowie die Personalratsvorsitzende zu einer gemeinsamen Sitzung.

Freud- und Leidkasse

Gewerkschaften und Verbände

Nützliche Links